Ausschreibung: Perspektiven. Innovation. Kunst.

Projektkostenzuschuss für neue künstlerische Praktiken

Frist: 15. Mai 2021

 

Einreichungen sind im Zeitraum von 31.3.2021 bis 15.5.2021 möglich.

Ziel der Ausschreibung ist die Ermöglichung von innovativen Ansätzen, Experimenten und neuen künstlerischen Praktiken sowie Projekten im inter- bzw. transdisziplinären Feld. Die Förderimpulse sollen nachhaltig zu einer Weiterentwicklung künstlerischer Prozesse beitragen, das bestehende Kunstförderangebot des Bundes ergänzen und die Resilienz des Kunst- und Kultursektors nach der Krise unterstützen.

Zielgruppe
Einzelpersonen und Institutionen im Kunst- und Kulturbereich mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich

Förderungsvolumen EUR 2 Mio.

Formale Kriterien und Bedingungen

  • vollständige und fristgerechte Einreichung;
  • antragsberechtigt sind Einzelpersonen und juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich;
  • die geförderten Projekte sind bis 2022 umzusetzen.
     

Gefördert werden
Einzelprojekte (in sich abgeschlossene Vorhaben) neuer Sparten, Disziplinen oder Formate, die inter- und/oder transdisziplinär sind oder keinem bestehenden Förderprogramm bzw. keiner Kunst- und Kultursparte zuordenbar sind. 
 

Priorität haben

  • Projekte, die neue künstlerische Ausdrucksweisen und Formate entwickeln;
  • Projekte, die neue künstlerische und kulturelle Tätigkeitsfelder erschließen;
  • Projekte, die zur Diversifizierung der Kunst- und Kulturszene und sozialer Inklusion beitragen;
  • Projekte, die neue Schnittstellen zwischen Kunst, Kultur und anderen Bereichen aktivieren;
  • Projekte, die neue Organisationsformen in Kunst und Kultur entwickeln.
     

Inhaltliche Beurteilungskriterien

  • Künstlerische Gestaltung und Umsetzung;
  • Relevanz und Originalität im thematischen Zugang;
  • Qualifikation beteiligter Personen;
  • Organisationsstruktur, Kooperationen (insbesondere inter- und transdisziplinär oder international), Diversität im Team;
  • Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Transparenz;
  • Vermittlungs- und Publikumskonzept.
     

Nicht gefördert werden

  • Projekte von Laien und Amateurinnen und Amateuren;
  • Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden;
  • Gebietskörperschaften sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen diese Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten.
     

Auswahl und Projektphasen
Die Förderung und Realisierung der Projekte erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
Die von der Jury ausgewählten Projektideen erhalten zunächst eine Konzeptförderung in Höhe von EUR 5.000 für die erweiterte Entwicklung der Vorhaben. 

Nach der Einreichung der ausgearbeiteten Konzepte werden von der Jury im Oktober 2021 jene Projekte ausgewählt, deren Umsetzung mit einem Zuschuss von jeweils bis zu EUR 100.000 gefördert wird.
 

Darstellung der Einreichphasen, BMKÖS

Einreichung

  • Der Antrag ist in deutscher Sprache über das Online-Formular einzureichen. 
  • Die Antragstellung ist mittels Handysignatur oder Bürgerkarte zu bestätigen. 
  • Die folgenden Beilagen sind per Upload beizulegen:
    • Angaben zur Rechtsperson (z.B. Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Meldezettel)
    • Beschreibung der Projektidee inklusive Zeitplan und geschätzten Gesamtkosten (max. 6.000 Zeichen, max. 3 MB)
    • Angaben zur Institution, zur Organisation bzw. den projektbeteiligten Personen und ggf. Kooperationen (max. 2.000 Zeichen, max. 1 MB). 
  • Falls der Antrag nicht mittels Handysignatur oder Bürgerkarte unterzeichnet wird, ist eine eidesstattliche Erklärung (Word, 79 KB) ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen
     

Vergabe

Kontakt

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter 01 71 606 – 851114 bzw. per E-Mail an innovation@bmkoes.gv.at.

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