Ausschreibung: Creative Europe - Kooperationsprojekte 2019

Zweck / Intention:
Ziel des EU-Programms Creative Europe ist die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und der Wettbewerbsfähigkeit. Kooperationsprojekte 2019 stehen im Kontext der Neuen Agenda für Kultur und sollen einen Schwerpunkt auf maximal drei der fünf Prioritäten legen:

  • Mobilität, Internationalisierung von Karrieren
  • Publikumsentwicklung
  • Capacity Building: Digitalisierung, Neue Geschäftsmodelle, Bildung, Ausbildung
  • Interkultureller Dialog und soziale Integration von Migranten und Flüchtlingen
  • Nachhaltigkeit des Europäischen Kulturerbejahres 2018: Stärkung des Bewusstseins für gemeinsame Europäische Geschichte und Werte
     

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind:
Europäische Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen und deren Kernaktivität im Kreativ- und Kulturbereich liegt. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben. Der Projektträger muss seit 2 Jahren in einer Rechtsform existieren.

Teilnahmeberechtigt sind aktuell Organisationen mit Sitz in einem der 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Norwegen, Island, Ukraine, Georgien, Armenien, der Republik Moldau und Tunesien. Organisationen aus anderen Ländern müssen ein sog. „Memoranda of Understanding“ mit der Europäischen Kommission unterzeichnet haben, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen können. Dies gilt auch für Großbritannien im Falle des geplanten Austritts aus der Union 2019 (aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder).  
 

Kriterien und Bedingungen:
Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors.

Besonders wichtig ist das Thema Audience Development. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Einbeziehung des Publikums sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. 

Für die Einreichung eines Kooperationsprojekts braucht es:

  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Partner
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Partner
     

Projektlaufzeit und -beginn: 
Der Projekt muss für

  • „kleine Projekte“: zwischen 1. September und 15. Dezember 2019 beginnen
  • „große Projekte“: zwischen 1. September und 15. Dezember 2019 beginnen

Die Laufzeit des Projekts (sowohl für „kleine und große Projekte“) beträgt maximal 48 Monate (4 Jahre).
 

Vergabemodus:
Nach der Prüfung der Förderfähigkeit (Förder-, Ausschluss- und Auswahlkriterien) werden die Projekte einer europäischen Expertenjury zur Evaluierung vorgelegt. Die Evaluierungskriterien sind wir folgt gewichtet:

  • 30% Relevanz: Übereinstimmung des Projekts mit den Zielen des Programms 
  • 30% Qualität des Inhalts und der Aktivitäten 
  • 20% Kommunikation und Verbreitung
  • 20% Qualität der Partnerschaft 

Förderfähig sind Projekte, die mindestens 75/100 Punkten erreichen. 

Die bewerteten Projekte werden nach höchster Punktezahl gereiht, die Auswahl der Projekte richtet sich dann nach dieser Liste und den verfügbaren Mitteln. 
 

Dotierung:
Vergeben werden Zuschüsse für: 

  • „kleine Projekte“ von max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „große Projekte“von max. € 2 Millionen bzw. max. 50% der förderbaren Kosten

Das Budget dieses Calls beträgt europaweit rund € 44 Millionen. Für "kleine Projekte" sind € 17,8 Millionen vorgesehen (40% des Gesamtbudgets).  Davon sind 25% Projekten zur sozialen Integration von Migranten und Flüchtlingen vorgesehen. 

Die Förderquote für "kleine Kooperationsprojekte" lag im Jahr 2018 bei ca. 19% (konkret wurden von 431 Einreichungen 84 Projekte gefördert), für Einreichungen bei denen der Projektleader aus Österreich war, lag die Quote leicht darunter mit 18%.
Die Förderquote für "große Kooperationsprojekte" lag im Jahr 2018 bei ca. 17% (konkret wurden von 99 Einreichungen 17 Projekte gefördert), für Einreichungen bei denen der Projektleader aus Österreich war, lag die Quote bei 37%.
 

Einreichprozess und -unterlagen:

Die Antragstellung findet ausschließlich online statt. 
Alle Projektpartner müssen im ECAS(European Commission Authentication Service) registriert sein und über einen PIC (Partner Identification Code) verfügen. Infos dazu hier:  
Das Antragsformular ist elektronisch zu erstellen. Die Liste der erforderlichen Zusatzdokumente findet sich in den Richtlinien zur Ausschreibung (siehe letzte Seite). Die verbindlich zu verwenden Vorlagen für die Zusatzdokumente finden sich hier

Detaillierte Informationen und Beratung zum Antragsprozess bietet auch der Creative Europe Desk Austria im Bundeskanzleramt (https://www.kunstkultur.bka.gv.at/creative-europe)

TIPP: Am 30. Oktober und 16. November 2018 bietet der Creative Europe Desk Workshops zur Vorbereitung der Anträge an. Die Workshops richteten sich an jene, die an einem Antrag arbeiten und am 11. Dezember 2018  ein Kooperationsprojekt einreichen möchten. Anmeldung erforderlich! Infos zu den Workshops.  

Einreichfrist:
Einreichfrist ist der 11. Dezember 2018 um 12:00 Uhr 

Die Antragsteller werden voraussichtlich im Juni 2019 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich informiert.
 

Kontakt:
Creative Europe Desk Austria
Bundeskanzleramt, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
Mag. Elisabeth Pacher
Tel.: +43 1 53 115-20 36 92
E-Mail: @email

 

Weiterführende Informationen: Creative Europe Desk Austria