Das Regierungsprogramm der Kunst- und Kulturschaffenden

Das Regierungsprogramm der Kunst- und Kulturschaffenden. Die wichtigste Feststellung aus der Sicht der Kunst- und Kulturschaffenden im Programm der neuen österreichischen Regierung ist ihre erklärte Absicht zur Einbeziehung der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Vertretungen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms. Damit wurde eine zentrale Forderung der Kunst- und Kulturschaffenden erfüllt.

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Das Regierungsprogramm der Kunst- und Kulturschaffenden

Die wichtigste Feststellung aus der Sicht der Kunst- und Kulturschaffenden im Programm der neuen österreichischen Regierung ist ihre erklärte Absicht zur Einbeziehung der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Vertretungen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms. Damit wurde eine zentrale Forderung der Kunst- und Kulturschaffenden erfüllt.

Diese Einbindung ist auch dringend notwendig. Wenngleich weitgehend gefällig formuliert, ist doch der größte Teil des Kunst- und Kulturprogramms in seinen Zielsetzungen in Bezug auf Kunst- und Kulturschaffende äußerst restriktiv gehalten. Es werden große Anstrengungen notwendig sein, um aus diesem hauptsächlich auf Kontrolle und auf Belohnung von Markt- und PR-Erfolgen bedachten Kunst- und Kulturprogramm ein Programm zur Unterstützung von Kunst und Kultur zu machen.

Ein Beispiel für die restriktive Ausrichtung des Regierungsprogramms für Kunst- und Kulturschaffende ist u.a. seine Orientierung „weg vom Gießkannenprinzip“ und auf die „Förderung von Kunstschaffenden – unter klar definierten Qualitätskriterien – als Sprungbrett in die wirtschaftliche Unabhängigkeit“. In beiden Fällen sind von Maßnahmen in dieser Richtung Kunst- und Kulturschaffende direkt negativ betroffen. 

Auf zentrale Anliegen der Kunst- und Kulturschaffenden wiederum wurde komplett vergessen. So findet sich weder eine Bemerkung zur sozialen Absicherung noch zum Urhebervertrags- und zum Online-Leistungsschutzrecht für Interpreten im Programm. Anstatt auf die Forderung der Kunst- und Kulturschaffenden zur fairen Entlohnung von künstlerischer Tätigkeit und Kulturarbeit einzugehen, soll die „aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus der Zivilgesellschaft unterstützt“, also die Ehrenamtlichkeit forciert werden.

Ein paar Punkte im Kunst- und Kulturkapitel stehen zudem im krassen Gegensatz zu anderen Kapiteln des Regierungsprogramms, wenn einerseits die UNESCO-Konvention zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt umgesetzt werden soll und andererseits ein verschärftes Fremden- und Aufenthaltsrecht den kulturellen Austausch verhindert.


Sprungbrett in die wirtschaftliche Unabhängigkeit

 

Auch in seinen wirtschaftlichen Aspekten zeigen sich Schwachstellen im Papier. So wird zwar der Filmwirtschaft und dem Kunstmarkt einige Aufmerksamkeit geschenkt, die Buchwirtschaft aber keines Wortes gewürdigt. Was die versprochene Entbürokratisierung betrifft, ist sie nicht auf Vereinfachungen bei den wuchernden Ansuchen- und Abrechnungsabläufen bezogen, sondern hauptsächlich auf Neustrukturierungen im Verwaltungswesen. Zudem missversteht die Regierung in ihrem Kunst- und Kulturprogramm sich und den Staat als eine Art generellen Auftraggeber von Kunst und Kultur. Das sind Regierungen und Staaten im Allgemeinen nicht und können sie im Fall von Förderungen und Gesetzen auch gar nicht sein, sondern bestenfalls zu Partnern der Kunst- und Kulturschaffenden und Kunst- und Kultureinrichtungen werden.


Zahlreiche weitere für Kunst und Kultur wichtige Themen befinden sich darüber hinaus außerhalb des Kunst- und Kulturprogramms, etwa im Medien- oder Bildungskapitel oder in den Finanzierungsvoraussetzungen für Fördermaßnahmen. Noch ist nicht bekannt, wo, bei wem und wodurch der Finanzminister – wie angekündigt – die Bundesförderungen „um 190 Millionen zurückfahren“, „Mehrfachförderungen abstellen“, die „Treffsicherheit [von Förderungen] erhöhen“ und „bei den Personalkosten des Bundes sparen“ wird.

Aus all diesen Gründen bekräftigen wir unseren Anspruch auf Mitgestaltung des Kunst- und Kulturprogramms bei der Weiterentwicklung und Umsetzung. Das bedeutet u.a.:

 

– Es darf keine Maßnahme zu Lasten oder auf Kosten von Kunst- und Kulturschaffenden gehen. 

– Es ist jeder Maßnahme der Vorzug zu geben, welche die Rolle der Kunst- und Kulturschaffenden stärkt. 

– Kunst- und Kulturschaffende benötigen weder den Staat noch die Wirtschaft zur Anleitung bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten. 

– Es ist ein zeitgemäßer Künstler/innen/begriff anzuwenden, einschließlich der überfälligen Abkehr vom gegen Künstler/innen gerichteten politischen Kampfbegriff „Staatskünstler“.

– Der Stand des gesetzlich bzw. rechtlich und budgetär Erreichten ist zu sichern und weiter auszubauen.

– Die Kunst- und Kulturschaffenden sprechen für sich selbst. 

 

In diesem Sinne überreichen wir mit dem heutigen Datum dem Kunst- und Kulturvertreter der österreichischen Bundesregierung, Gernot Blümel, die gesammelten Forderungspapiere der Vertretungen der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden.

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