Werbeabgabe 2001

Seit Juni 2000 ist in Österreich das Gesetz zur Werbeabgabe in Kraft. Die vorherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und wurden durch eine bundeseinheitliche Abgabe in der Höhe von 5% abgelöst.

Doch schon Ende des Jahres 2000 kam es zu einer Novellierung dieses Gesetzes. Seit kurzem sind die neuen Gesetzestexte und der entsprechende Durchführungserlass des Finanzministeriums online abzurufen.

Mitglieder erhalten im Büro der IG Kultur Österreich zahlreiches Informationsmaterial.

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