12 Juni 2026 /
Praxis /
Dr. Thomas Höhne
Gemeinnützigkeit ist für Kulturvereine keine Selbstverständlichkeit. Entscheidend ist nicht nur, was in den Statuten steht, sondern auch, was ein Verein tatsächlich tut. Beides muss zusammenpassen und einem gemeinnützigen Zweck dienen. Stimmen Statuten, Tätigkeit, Website und Rechnungswesen nicht überein, kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein – mit möglichen steuerlichen Folgen für den Verein.