12 Juli 2003 /
Politik /
Hito Steyerl
Die Bezeichung Scheiß-N. verstößt nicht gegen die Menschenwürde. Dies hat das Landesgericht Linz kürzlich anlässlich der Anklage gegen einen Polizisten, der einen Schwarzen bei einer Lenkerkontrolle beschimpft hatte, festgestellt. Eine "feindselige Handlung gegen eine Rasse" ist laut Urteilsbegründung nicht gegeben, da ein Verstoß gegen die Menschenwürde nur dann vorliege, wenn jemand unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen werde.