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Information AMS Zuverdienst Zuverdienstverbot Künstlerin Künstler Veranstaltung Seit 1.1.2026 gilt für den AMS-Bezug ein weitgehendes Zuverdienstverbot. Zwar gibt es laut Gesetz klare Ausnahmeregelungen, wie diese in der Praxis der AMS-Verwaltung angewendet werden, ist allerdings nicht so klar. Bei der Info-Veranstaltungen am 17. November informieren Expert*innen der Arbeiterkammer sowie des Kulturrats über die aktuelle Lage und geben Praxistipps für alle aus Kunst und Kultur, die als auch selbständig Tätige nun von der Neuregelung betroffen sind.
Wie kann der freie Fluss von Informationen gefördert werden? Diese Frage ist zentraler Punkt einer neuen Politik der Infosphäre, denn zunehmend werden Informationslandschaften geschaffen, in denen dieser Fluss von einer Architektur der Kontrolle reguliert und Systemen der Eingrenzung unterworfen wird. Immer mehr Grenzen werden errichtet, obwohl deren Sicherheit trügerisch erscheint. Der allseits beobachtbare Trend zur Kontrollgesellschaft steht im Widerspruch zu einem offenen Austausch in der vernetzten Wissensgesellschaft.