EKZ-NPO

Damit ihr im hektischen Arbeitsalltag nicht darauf vergesst: Bis 31. Dezember 2024 können gemeinnützige Kulturvereine einen Zuschuss zu ihren Energiemehrkosten im Jahr 2023 via der sogenannten Phase 2 des "Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen", kurz NPO-EKZ) beantragen. Anders als in Phase 1 werden 50% der Energiemehrkosten gefördert, wodurch es für viele Vereine leichter sein sollte, die erforderliche Mindestfördersumme zu erreichen.
Endlich ist es soweit – die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sind da. Die Antragsstellung für einen Zuschuss zu den Energiemehrkosten 2022 ist ab 22. Jänner möglich. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick.