19 Februar 2009 /
Theorie /
Marty Huber
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, dürfen Hausbesuche von SexarbeiterInnen nur in Wohnungen stattfinden, wo keine Kinder und Jugendliche wohnen. Es steht jedoch nichts im Gesetzesentwurf, wie SexarbeiterInnen das überprüfen sollen. (Mit Melderegisterauszug des Kunden oder vorangehender Hausdurchsuchung durch die Sittenpolizei?)