22 Oktober 2009 /
Politik /
Franz Thalmair
Ohne Zustimmung der jeweiligen AutorInnen, Verlage oder Verwertungsgesellschaften und ohne sich in seinem Verhalten an länderspezifischen Rechtssystemen zu orientieren, wurden sowohl freigewordene als auch verwaiste und urheberrechtlich immer noch geschützte Werke aus US-amerikanischen und europäischen Bibliotheksbeständen gescannt und für weitere Geschäftspläne – zunächst einmal – aufbereitet.