16 Oktober 2008 /
Politik /
Andrea Kretschmann
Wenn Flüchtlingen in der zweiten Instanz kein Asyl gewährt wird, dann geschieht das von nun an nahezu ohne Kontrolle durch höhere Gerichte. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr länger anrufbar; Berufungsverfahren können sich nur mehr auf verfassungsrechtliche Anliegen vor dem Verfassungsgericht beziehen.