Webinar: Schutzschirm für Veranstaltungen

Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung beim "Schutzschirm für Veranstaltungen" möglich. Das Instrument soll sicherstellen, dass Veranstaltende durch corona-bedingte Einschränkungen oder Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Beim Webinar am 9. Februar stellen wir die Eckdaten des Förderinstruments vor und legen einen Fokus auf die Frage, ob und wie gemeinnützige Kulturvereine die Förderbedingungen erfüllen können. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Webinar:
Schutzschirm für Veranstaltungen  

 

Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung beim "Schutzschirm für Veranstaltungen" möglich. Das Förderinstruments soll die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ab 1. März 2021 trotz COVID-19 Krise ermöglichen, indem Veranstalter*innen im Falle COVID-19 bedingter Absagen oder wesentlicher Einschränkungen Kosten ersetzt werden. 

Beim Webinar stellen wir euch die Eckdaten des Förderinstruments vor und beleuchten die Förderbedingungen aus Perspektive von Kulturvereinen. Ein besonderer Fokus gilt der Frage, ob und wie die erforderliche Einnahmenuntergrenze von 15.000 € (!) erreicht werden kann, etwa durch Veranstaltungsreihen oder Veranstaltung im Tourneebetrieb.  

  • Wer kann um Unterstützung ansuchen?
  • Welche Veranstaltungen sind förderbar? Was gilt als Veranstaltungsreihe? Was gilt als Einnahme? 
  • Welche Kosten können gefördert werden?
  • Wie berechnet sich die Höhe des Zuschusses?  
  • Wie funktioniert die Antragstellung? 
  • Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt? 
  • Wann kann mit einer Auszahlung des Zuschuss gerechnet werden? 
  • Was kann geprüft werden? Welche Nachweisunterlagen werden für Abrechnung benötigt?  


Im Anschluss an die Präsentation besteht die Möglichkeit, Eure Fragen zu stellen.

Als Vortragende zu Gast ist Martina Hundstorfer, die bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für die Abwicklung des "Schutzschirm für Veranstaltungen" verantwortlich ist.
 

TIPP: Fragen können unmittelbar gestellt oder vorab gemailt werden (office@igkultur.at), diese werden dann – auf Wunsch anonymisiert – beim Webinar vorgestellt und beantwortet.

 

Info-Webseite zum Schutzschirm für Veranstaltungen (ÖHT) 
Richtlinie Schutzschirm für Veranstaltungen (vorbehaltlich EU-Genehmigung) 

 

 

 

Wann: 
Dienstag, 9. Februar 2021, 16:00 – 17.30 Uhr
    

Wo & wie: 
Das Webinar (= Online-Seminar ) findet als online Videokonferenz unter Verwendung des Software „Zoom“ statt. Den Link zur Videokonferenz erhaltet ihr gemeinsam mit eurer Anmeldebestätigung. Zur Teilnahme benötigt ihr eine Internetanbindung, einen PC (bzw. Tablet, Smartphone), einen aktuellen Webbrowser sowie eine Tonausgabe über Lautsprecher/Kopfhörer. Im Optimalfall habt ihr auch ein Mikrofon sowie eine Webcam, um euch in die Diskussion einbringen zu können.  
 

Zielgruppe: 
Der Fokus des Webinars liegt auf gemeinnützigen Kulturvereinen. Der Workshop richtet sich an Mitglieder der IG Kultur Österreich.
 

Anmeldung:
Die TeilnehmerInnen-Anzahl ist begrenzt. Bitte um Anmeldung unter: office@igkultur.at. 
 

Kosten:

Die Teilnahme ist für Mitglieder der IG Kultur Österreich kostenlos! 

Für nicht-Mitglieder (nach Verfügbarkeit freier Plätze): Kostenbeitrag € 25,00
 
 

Vortragende: 
Martina Hundstorfer 
… ist bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für die Förderschiene "Schutzschirm für Veranstaltungen" verantwortlich. Die ÖHT ist sowohl Förderstelle als auch Bank für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft und wurde nach Ausbruch der Corona-Krise mit der Abwicklung von Haftungsmodellen des Bundes für Überbrückungsfinanzierungen für Einzelbetriebliche der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betraut. 

 

Ähnliche Artikel

… und um dieses Unrecht wieder in den Diskurs zu bringen, veranstaltet der Kulturhof:Villach am Karfreitag, 7. April 2023, ein Konzert der deutschen Band Dÿse. Gegebenenfalls wird der Kulturhof:Villach seinen Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten/Koroška zur Selbstanzeige bringen, um eine Überprüfung dieser unzeitgemäßen, religiös begründeten Ungleichbehandlung und letztlich die Abschaffung des Veranstaltungsverbots zu erreichen.
Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.