"Hunger auf Kunst und Kultur" kommt nach Kärnten Koroška!

Auf Initiative des Armutsnetzwerks Kärnten und der IG KiKK startet die österreichweit etablierte Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ nun auch in Kärnten | Koroška! Mit der Umsetzung von Hunger auf Kunst und Kultur wird Kärnten Koroška als letztes Bundesland Teil einer etablierten, österreichweiten Initiative zur Stärkung kultureller Teilhabe. Der Start erfüllt eine langjährige kulturpolitische Forderung und zeigt, dass zivilgesellschaftliches Engagement politische Veränderungen anstoßen kann. Wir begrüßen die Aufnahme in die Kulturstrategie als Bekenntnis zu einer leichteren Zugänglichkeit zu kulturellen Angeboten – unabhängig von schwierigen sozialen oder finanziellen Lebenssituationen.

Jetzt werden Kulturpasspartner gesucht: Lasst uns gemeinsam daran mitwirken, dass Kunst und Kultur für alle zugänglich wird!

Die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" hat ein klares Ziel: Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung betroffen sind, sollen kostenlosen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen erhalten. Die Angebote in Kärnten werden Teil des österreichweiten Netzwerks. Dadurch sind sie österreichweit sichtbar und nutzbar.

Ab 10. Juni 2025 sind auch Kärntner Angebote online zu finden und werden laufend erweitert :
Website und App: www.hungeraufkunstundkultur.at

Wer kann den Kulturpass bekommen?
Menschen, die bestimmte soziale oder finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind österreichweit einheitlich geregelt.

Was ist der Kulturpass?
Ein persönlicher Ausweis, der bis 12 Monate gültig ist. Er ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig.

Wo bekommt man den Kulturpass?
Bei Trägerorganisationen, sozialen Einrichtungen oder Behörden. Dort wird geprüft, ob jemand Anspruch auf den Pass hat.
In Kärnten kann der Kulturpass in Kürze bei sozialen Einrichtungen wie die Caritas, in SoMa-Läden sowie dem Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung (Stand: Juni 2025).

Wie funktioniert die Teilnahme für Kulturpasspartner?
Ihr legt ein Platzkontingent fest, das ihr kostenlos anbietet. Dafür werdet ihr österreichweit sichtbar gemacht – über Website, App und Newsletter. Und ermöglicht Menschen kulturelle Teilhabe, die ansonsten aufgrund finanzieller Lebenssituationen davon ausgeschlossen sind.
Einfaches Mitdokumentieren reicht für die Statistik aus.

Wer koordiniert die Aktion in Kärnten?
Das Armutsnetzwerk Kärnten übernimmt die Organisation. Es betreut die Kultureinrichtungen und stimmt alles mit den Ausgabestellen ab. Wenn ihr als Kulturinitiative teilnehmen wollt, meldet euch direkt dort.

Kontakt:
Alexander Brenner-Skazedonig, BA MA
E-Mail: office@armutsnetzwerk.at
Telefon: 0676 34 29 448
Web: www.armutsnetzwerk.at

Diese Aktion schafft eine würdevolle Möglichkeit, an Kunst und Kultur teilzuhaben – für Menschen, die oft davon ausgeschlossen sind. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass Kunst und Kultur in Kärnten | Koroška für alle zugänglich werden!

Armutsgefährdungsgrenze 2025

Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.

Die Armutsgefährdungsgrenze wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/ Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei € 1.661 (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.348 (14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei € 18.866,- pro alleinstehender Person im Jahr.
(Stand März 2025)
 

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