Viel Lärm um nichts oder das Ende der Kulturförderung? Die Ergebnisse der Förder-Taskforce

Aktuell arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Förder-Taskforce nicht nur an einem Plan zur Kürzung der Förderungen, sondern auch an einer grundsätzlichen strategischen Neuausrichtung des Förderwesens. Viel Lärm um nichts oder das Ende der Kulturförderung? Die Analyse der geplanten Änderungen.

Im Juli 2025 wurde die sogenannte „Förder-Taskforce“ von der Bundesregierung eingerichtet. Die inter-ministeriell besetzte Taskforce sollte zum einen feststellen, in welchem Umfang Förderungen gekürzt werden könnten, um die Budgetziele zu erreichen, zum anderen Eckpfeiler einer Strategie für zukünftige Bundesförderungen formulieren. Lange war wenig über die Fortschritte der Förder-Taskforce zu erfahren. Im März 2026 legte sie dann ihren ersten öffentlichen Bericht vor – und dieser ist durchwegs brisant. Denn der Bericht versteht sich als Grundlage der Bundesregierung für die Budgeterstellung (inklusive Kürzungszielen bei den Förderungen) als auch Grundlage für die zukünftige Gestaltung und Evaluierung des Förderwesens. 

Der angekündigte Kürzungspfad zur Erinnerung: Wird der Plan umgesetzt, drohen bis 2029 Kürzungen von über 60 Millionen Euro im Kulturförderbudgets des Bundes. Das ist eine potentiell existenzbedrohende Entwicklung, insbesondere wenn die Kürzungen der anderen Gebietskörperschaften mitgedacht werden.  

Im Folgenden liegt der Fokus jedoch auf den erarbeiteten Grundzügen für eine strategische Neuausrichtung der Bundesförderungen – und ihre potentiellen Auswirkungen auf die Kulturförderung, die weit über reine Budgetzahlen hinausgehen. 

 

Die neu(e)n Grundprinzipien: 
Abstrakte Leitlinien mit konkreten Problemen


Kernstück der Förderstrategie sind neun Grundprinzipien. Sie sind formuliert als abstrakte Leitlinien, die künftig bei allen Förderprogrammen des Bundes Anwendung finden sollen. Konkretisiert werden diese Prinzipien in einer Checkliste, die dem Bericht beiliegt und zunächst in einem Pilotversuch erprobt werden sollen.

Kann in einem Förderprogramm ein Prinzip nicht angewendet werden, so ist dies zwar grundsätzlich möglich, muss jedoch künftig stets begründet werden. Anders ausgedrückt: Politisch ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, die Besonderheiten der Kulturförderung auch künftig zu berücksichtigen, jedoch steigt der Rechtfertigungsdruck und die Abhängigkeit vom jeweils politischen Willen, sich für Kunst und Kultur entsprechend einzusetzen. 
 

Aus einem Grundverständnis öffentlicher Ko-Finanzierung von Kunst und Kultur – zu welchem sich Österreich auch im Rahmen der UNESCO-Konvention kulturelle Vielfalt bekannt hat – wird damit eine zu rechtfertigende Ausnahme. 


1. Intervention nur bei Unumgänglichkeit eines staatlichen Eingriffs
2. Staatliche Förderung als ultima ratio

Die ersten beiden Prinzipien verdeutlichen das Grundverständnis von Förderungen:  Staatliche Förderung soll nur eingesetzt werden, wenn ein "Markt-, System- oder Transformationsversagen vorliegt", und selbst dann nur, wenn kein alternatives Instrument in Frage kommen.

Kulturförderung lässt sich kaum in dieses Raster pressen. Sie ist kein Reparaturinstrument für ein Marktversagen und kein temporärer Eingriff zur Behebung eines vorübergehenden Ausnahmezustands. Sie ermöglicht Kultur jenseits eines rein ökonomischen Verwertungsdrucks und damit gesellschaftliche Infrastruktur, demokratische Öffentlichkeit und kultureller Teilhabe. Wenn Förderung nur noch dort legitim erscheint, wo ihre Unumgänglichkeit in einer engen Effizienzlogik nachgewiesen werden kann, geraten gerade jene Bereiche unter Druck, die langfristig und nicht marktförmig organisiert sind. 

Genau aus diesem Grund hat sich Österreich auch bei der UNESCO intensiv für die Konvention zum Schutz und zur Förderung einer Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingesetzt, welche sich gegen eine rein marktförmige Betrachtung von Kunst und Kultur stellt und öffentliche Förderung legitimiert. 
 

3. Verwaltungsökonomische Umsetzung: Bündelung statt Kompetenz? 

Die Abwicklung von Förderungen soll bei wenigen Stellen gebündelt werden. Das klingt auf den ersten Blick gut, vor allem wenn damit der administrative Aufwand für Fördernehmende sinken würde. Da sich dieses Prinzip jedoch ausschließlich auf die unterschiedlichen Förderschienen des Bundes bezieht, birgt dies die Gefahr, dass spezifisches Know-How verloren geht und Förderwerbende  sich einer Verwaltung gegenüber sehen, die keine Ahnung von der Arbeitsrealität und den Besonderheiten (freier) Kulturarbeit hat.
 

4.    Befristung und sunset clauses: Für Stabilität wird's finster

Die zeitliche Befristung von Förderprogrammen soll künftig „konsequenter“ umgesetzt werden, um den temporären Charakter der Förderung besser darzustellen. Jede Verlängerung eines Förderprogramms soll an Evaluierungen und die Prüfung von Alternativen geknüpft werden, um „dauerhafte Förderung zu vermeiden“.

Dies steht im Widerspruch zur kulturpolitischen Zusage, die Planungssicherheit zu erhöhen und längerfristige Absicherung ermöglichen zu wollen. Wo jede Verlängerung eine begründungsbedürftige Ausnahme vom Regelfall des Auslaufens ist, werden Arbeitsbedingungen nicht stabilisiert, sondern strukturell geschwächt.
 

Ein kleiner Hammer findet sich gar nicht im Bericht selbst, sondern im dazugehörigen Ministerratsvortrag: Jedes Ressort soll mindestens ein Förderprogramm in „budgetär signifikantem Ausmaß“ komplett streichen. Welchen sachlichen Mehrwert solche reine Symbolpolitik hat, ist mehr als fraglich.


5. Zielgruppenspezifische Ausgestaltung / kompetitive Ausschreibungsverfahren
6. Minimierung/Ausschließung von Wechselwirkungen und Mehrfachförderungen

Hier geht wieder das Gespenst möglicher Mehrfachförderungen um. Suggeriert wird, dass Organisation für ein und dieselbe Leistung mehrfach Förderungen kassieren und sich so bereichern würden. Wer die Praxis der Kulturförderung kennt, weiß dass dies weit ab von der Realität ist und im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben steht: 

Denn zum einen ist für eine Kulturförderung vom Bund eine formale Voraussetzung, dass eine Kulturförderung des jeweiligen Bundeslandes für die geplante Aktivität nachgewiesen werden kann. Eine Überförderung verhindern Förderrichtlinien und -kontrolle (inklusive Einzelbelegaufstellung). 

Zum anderen beschränkt sich die Kulturförderung des Bundes ausschließlich auf Aktivitäten im Sinne des Kunstförderungsgesetztes – also die Förderung künstlerischen Schaffens und seiner Vermittlung. Wer in der Praxis Synergien schafft und beispielsweise Kulturprojekte mit Zielen im Bereich Jugend, Soziales oder Bildung verknüpft, fällt in der Regel raus. In der Praxis heißt das, dass genau diese innovativen Projekte an Schnittstellen im Kreis geschickt werden und sich kein Ressort zuständig fühlt. Im besten Fall gibt es kleine Zuschüsse aus verschiedenen Ressorts – die jeweils akribisch nur die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aktivitäten fördern. Von einer Mehrfachförderung wie suggeriert, kann hier keine Rede sein. 
 

7. Subsidiarität: Der Bund ist prinzipiell raus?

Fördermaßnahmen sollen grundsätzlich von der „jeweils zuständigen Gebietskörperschaft“ umgesetzt werden; der Bund greift nur ein, wenn „bundesweite Relevanz oder Koordinationsbedarf“ besteht. Wie bereits bei Punkt 6 dargelegt, ist das Prinzip der Subsidiarität in der Kulturförderung des Bundes bereits umgesetzt, bei welcher der Nachweis einer überregionalen Bedeutung ein Förderkriterium ist (siehe auch Basiswissen Förderpolitik). 

Sollte dieses Kriterium jedoch so ausgelegt werden, dass sich der Bund unter Verweis auf die Subsidiarität aus der Kulturförderung zurückzieht, entsteht nicht eine klarere Kompetenzaufteilung, sondern eine Verantwortungslücke – das kennen wir bereits.
 

8. Evaluierung und Wirkungsorientierung 
9. Effizientes und effektives Prüf- und Kontrollsystem

Der Bericht setzt stark auf Zielklarheit, Evaluierung, Nachweisbarkeit von Wirkung und effiziente Prüf- und Kontrollsysteme. Förderwirkungen sollen möglichst auswertbar sein, teils bis auf Ebene einzelner Fördernehmer*innen. Zugleich wird die stärkere Nutzung IT-gestützter Prüf- und Auswahlverfahren in Aussicht gestellt. 

Klingt super, im Kulturbereich stellt sich aber die Frage, welche Wirkungen unter solchen Bedingungen überhaupt noch zählen. Künstlerische Qualität, lokale Verankerung, Zugänglichkeit, Emanzipationsprozesse oder demokratiepolitische Relevanz lassen sich nicht ohne Weiteres auf wenige, am besten zählbare Indikatoren reduzieren. 
 

Absurde Symbolpolitik

Ein kleiner Hammer findet sich gar nicht im Bericht selbst, sondern im dazugehörigen Ministerratsvortrag: Jedes Ressort soll mindestens ein Förderprogramm in „budgetär signifikantem Ausmaß“ komplett streichen. Welchen sachlichen Mehrwert solche reine Symbolpolitik hat, ist mehr als fraglich.


Fazit

Der Förder-Taskforce-Bericht ist nicht das Ende Kulturförderung. Aber er zeigt ein Förderverständnis, in der Kulturförderung immer schwerer begründbar wird: Förderung als temporärer Eingriff, als nachrangiges Instrument zur Bewältigung von Krisen, möglichst befristet, stark standardisiert und am besten automatisiert vergeben. Für Bereiche, die auf Dauer, Kontextwissen, Vertrauen und strukturelle Absicherung angewiesen sind, ist das kein technisches Detail, sondern eine politische Weichenstellung.

Es gilt weiterhin: Kultur braucht keine Förderung, sondern (verlässliche) Finanzierung. Solange Kunst und Kultur nicht als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge abgesichert sind, sondern über Fördersysteme organisiert werden, muss deren Ausgestaltung den Besonderheiten freier Kulturarbeit Rechnung tragen. Der Spielraum dafür ist nicht verschwunden. Aber er wird enger – und er muss politisch genutzt werden.

 

 

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