Steirische Landesregierung wechselt das bestehende Kulturkuratorium

Der nächste Schock für die steirische Kulturszene ist da! Zusätzlich zu den Problemen mit den mangelden finanziellen Mitteln für die Kulturförderungen tauscht die steirische Landesregierung nun das bestehende Kulturkuratorium des Landes aus und bringt somit noch mehr die Unruhe in die steirische Kulturlandschaft.

Foto: © Land Steiermark/Binder

 

Seit dem Antreten der neuen steirischen Landesregierung deutet das Geschehen im Bereich der Kulturförderungen auf eine dramatische Entwicklung hin. Schon bei den ersten bekanntgegebenen Entscheidungen über die Förderansuchen konnte das Niveau des Vorjahres nicht gehalten werden, ganz zu schweigen von einer Inflationsanpassung. Bei den demnächst zu erwartenden Entscheidungen ist von einer noch misslicheren Lage auszugehen, da die budgetäre Knappheit bei diesem Termin noch größer sein dürfte.

Zusätzlich zu den budgetären Problemen im Bereich der Kulturförderung hat die steirische Landesregierung nun völlig unerwartet entschieden, das bestehende Kulturkuratorium (zumindest in großen Teilen) auszutauschen. Während gester noch nicht klar war, ob ein Austausch des gesamten Kulturkuratoriums oder nur einzelner Mitglieder geplant ist, steht nun schon alles fest: Bis auf zwei Mitglieder (Wilhelm Gabalier und Johann Baumgartner) wurde das gesamte Kuratorium neu besetzt. Neuerlich finden sich nur 4 Frauen im 15-köpfigen Gremium. Die Kleine Zeitung hat eine Liste der neuen Besetzung veröffentlich. Eine offizielle Erklärung dazu, warum die Landesregierung diese Entscheidung genau jetzt getroffen hat, ist noch ausständig.

Laut § 9 des KuKuFöG 2005 wird das Kulturkuratorium für die Dauer von drei Jahren bestellt. Das heute abgelöste Kulturkuratorium wurde demnach gemeinsam mit den Fachexpert:innen am 01.01.2024 für die Funktionsperiode bis 31.12.2026 bestellt. Das Gesetz (§ 12) sieht zwar ein vorzeitiges Ausscheiden durch Widerruf der Bestellung durch die Landesregierung sowie eine Nachbesetzung für die restliche Dauer der laufenden Funktionsperiode für die Mitglieder des Kulturkuratoriums bzw. die Fachexpert:innen vor, dennoch ist dies noch nie in der nun umgesetzten Form geschehen. Dahingehend drängt sich natürlich die Frage des „Warum?“ auf. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang jedenfalls zu betonen, dass der Austauschprozess nun zwar in Windeseile vollzogen wurde, die neuen Kuratoriumsmitglieder aber jedenfalls einer Einarbeitungsphase bedürfen und das braucht Zeit. 

In dieser Hinsicht ist es vollkommen unverständlich, dass die Landesregierung gerade jetzt einen Austausch des Kulturkuratoriums vollzieht. Wir befinden uns in einer sehr volatilen Situation, in der die Zeit für die Abwicklung der Anträge für mehrjährige Förderungsvereinbarungen äußert knapp bemessen ist. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wichtig, auf die Expertise eines eingearbeiteten Gremiums zurückzugreifen anstatt auch in diesem Zusammenhang neue Unsicherheiten zu schaffen und damit die Tür für potenzielle Verzögerungen beim Begutachtungsprozess zu öffnen. Der Landesrat hat mehrmals betont, dass er bei der Vergabe der Förderungen keine Deutungshoheit bei sich selbst sieht, sondern auf die Expertise der Gremien setzt. Deshalb spielt die Art und Weise der Besetzung des Gremiums, das die Landesregierung in kulturpolitischen Fragen berät und die Förderungsanträge begutachtet, eine entscheidende Rolle für die zukünftige Entwicklung der steirischen Kulturlandschaft und ist ein heikler politischer Akt.

Und last but not least: Ein politisch motivierter Wechsel der Begutachtungsgremien steht im krassen Gegensatz zu den Zielen der Kulturstrategie 2030, die eine Entpolitisierung von Gremien durch die Verankerung von transparenten und unpolitischen Auswahl- und Empfehlungsverfahren sowie die nachvollziehbare Bestellung der beratenden und fachlich beurteilenden Gremienmitglieder vorsieht. Dies ist eine langjährige Forderung der Kulturszene und sollte, wie es die Kulturstrategie 2030 vorgibt, in „einem konstruktiven kritischen Klima der Zusammenarbeit“ (mit ebendieser Szene) umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Novellierung des bestehenden KuKuFöG 2005, die wiederum eine Vorbereitungszeit braucht. Die Neubesetzung nach dem Machtprinzip innerhalb der Landesregierung bedeutet ein „Weiter wie bisher" und stellt somit, nach drei Jahren voll intensiver Gespräche über die kulturelle Zukunft des Landes, eine herbe Enttäuschung dar. Moreover, das derzeitige Vorgehen weckt ein starkes Misstrauen gegenüber der Landesregierung und ihren Plänen für die Zukunft der steirischen Kulturlandschaft, die scheinbar nicht mit der Kulturstrategie 2030 in Einklang stehen.