Alle Infos zur Mitgliedschaft in der IG Kultur
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Wer kann Mitglied werden? Wie funktioniert die Aufnahme? Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Was bringt die Mitgliedschaft? – alle Fragen rund um die Mitgliedschaft in der IG Kultur:

- Wer kann Mitglied werden?
Jede gemeinnützige Kulturinitiative, die unabhängig und selbstbestimmt im Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit in Österreich aktiv ist, kann eine Mitgliedschaft bei der IG Kultur Österreich beantragen.
Für eine ordentliche Mitgliedschaft müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:
- Vorhandensein einer juristische Rechtspersönlichkeit (z.B. Verein)
- gemeinnütziges Arbeiten im Sinne der Bundesabgabenordnung
- selbstbestimmte Gebarung und Durchführung der Kulturarbeit
- statutarische Unabhängigkeit von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Körperschaften öffentlichen Rechts, politischen Parteien und Kirchen
- Tätigkeitsschwerpunkt auf Zeitgenössischem in Kunst und Kultur
- Erkennbares Bemühen um aktive Beteiligung und Teilhabe durch z.B. Bemühen um Publikumsschichten, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden; Aufgreifen von sozio-kulturellen Aufgabenstellungen; Partizipativen Projektansätzen; Suchen und Einbringen neuer Ideen der Kulturproduktion und Kulturvermittlung oder kulturpolitisch modellhafter Arbeit;
- Ablehnung von menschenverachtenden ideologischen Strömungen wie Rassismus, Faschismus, Sexismus, Homophobie, Transphobie und Diskriminierung von Minderheiten;
Die außerordentliche Mitgliedschaft ist für Einzelpersonen sowie Personenzusammenschlüsse oder Organisationen, die ihre Haupttätigkeit im Kulturbereich haben, aber den oben genannten Kriterien nicht zur Gänze entsprechen, möglich.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft, die allen Personen und Organisationen, die sich mit der Arbeit, den Anliegen und Prinzipien der IG Kultur Österreich identifizieren, offen steht.
- Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
- ordentliche Mitglieder
… erfüllen alle Aufnahmekriterien, können alle Serviceleistungen in Anspruch nehmen
und tragen und gestalten die IG Kultur Österreich mit Stimm- und Wahlrecht bei der jährlichen Generalversammlung mit;
… ordentliche Mitglieder sind zumeist zugleich sogn. „Doppelmitglieder“, d.h. sie sind mit einem Mitgliedsbeitrag sowohl Mitglied in der IG Kultur Österreich als auch in der Interessenvertretung der freien Kulturarbeit in ihrem Bundesland (Ausnahme Burgenland und Niederösterreich, da es aktuell keine vergleichbare, unabhängige Interessenvertretung in diesen Bundesländern gibt) und können die Serviceleistungen beider Organisationen nutzen – egal, ob ein Thema auf Bundes- oder Länderebene angesiedelt ist.
- außerordentliche Mitglieder
… können nicht alle Aufnahmekriterien erfüllt werden, besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Mitgliedschaft. Diese können ebenso alle Serviceleistungen in Anspruch nehmen, haben jedoch kein Stimm- bzw. Wahlrecht bei der Generalversammlung;
- fördernde Mitglieder
… können Personen und Organisationen werden, die sich mit der Arbeit, den Anliegen und Prinzipien der IG Kultur Österreich identifizieren und diese durch finanzielle Zuwendungen unterstützten wollen; Um unsere Unabhängigkeit zu wahren, ist eine Fördermitgliedschaft von politischen Parteien, Glaubensgemeinschaften, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Körperschaften öffentlichen Rechts nicht möglich; dies gilt ebenso für Personen, die aktive eine politische Funktion ausüben. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand der IG Kultur Österreich.
- Ehrenmitglieder
… sind Personen, die aufgrund besonderer Verdienste um die IG Kultur Österreich ernannt wurden;
- ordentliche Mitglieder
- Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Mitglied seinen Vereinssitz hat bzw. überwiegend tätig ist und wird in Absprach mit der IG Kultur Österreich von der Interessenvertretung der freien Kulturarbeit des jeweiligen Bundeslandes festgesetzt. Das heißt, mit Beitritt zur IG Kultur Österreich ist auch die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landes-Interessenvertretung verbunden (sogn. „Doppelmitgliedschaft“). Dadurch müssen sich Mitglieder keine Gedanken machen, ob ein Thema auf Länder- oder Bundesebene angesiedelt ist, und können mit einem Mitgliedsbeitrag die Services beider Organisationen nutzen.
Ist keine Interessenvertretung im Bundesland gegeben oder möchte ein Mitglied dezidiert ausschließlich Mitglied der IG Kultur Österreich sein, so gilt der allgemeine Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder beträgt:
Burgenland, Niederösterreich und allgemeiner Mitgliedsbeitrag
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2025:- mindestens 51 €
- ab einer Summe an jährlichen Gesamteinnahmen von 72.700 € 0,1% der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: 510 €
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2026:
- 0,1% der Gesamteinnahmen des Vorjahres,
mindestens jedoch 65 € und maximal 650 €.
Kärnten (Doppelmitgliedschaft mit IG KiKK – Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten | Koroška)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2025:- mindestens 51 €
- ab einer Summe an jährlichen Gesamteinnahmen von 72.700 € 0,1% der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: 510 €
Oberösterreich (Doppelmitgliedschaft mit KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- Stufe 1: mindestens 60 € – bis zu einem Jahresumsatz unter 50.000 €
- Stufe 2: 120 € – Jahresumsatz zwischen 50.000 € und 100.000 €
- Stufe 3: 240 € – Jahresumsatz zwischen 100.000 € und 200.000 €
- Stufe 4: maximal 280 € – bei Jahresumsatz ab 200.000 €
Salzburg (Doppelmitgliedschaft mit Dachverband Salzburger Kulturstätten)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- Staffelung nach Jahresumsatz von 195 € (unter 80.000 €) – 2.800 € (ab 640.000 €)
Steiermark Wien (Doppelmitgliedschaft mit IG Kultur Steiermark)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- mindestens 51 €
- ab einer Summe an jährlichen Gesamteinnahmen von 72.700 € 0,1% der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: 510 €
Tirol (Doppelmitgliedschaft mit TKI – Tiroler Kulturinitiativen)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- mindestens 55 € – bei Jahreseinnahmen unter 50.000 €
- € 130 – bei Jahreseinnahmen zwischen 50.000 € und 100.000 €
- maximal 190 € – bei Jahreseinnahmen über 100.000 €
Vorarlberg (Doppelmitgliedschaft mit IG Kultur Vorarlberg)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- mindestens 87,20 €
- ab einer Summe an jährlichen Gesamteinnahmen von 87.200 € 0,1% der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: 510 €
Wien (Doppelmitgliedschaft mit IG Kultur Wien)
der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:- mindestens 51 €
- ab einer Summe an jährlichen Gesamteinnahmen von 72.700 € 0,1% der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: 510 €
- Wie funktioniert der Aufnahmeprozess?
1. Mitgliedsantrag stellen:
am einfachsten über das Online-Formular: Mitglied werden
Sollte das Online-Formular nicht funktionieren oder technische Schwierigkeiten bestehen, kontaktiert uns via mitglieder@igkultur.at und wir schicken gerne eine Liste mit den erforderlichen Informationen zu.
2. Entscheidung über Aufnahme:
Die übermittelten Informationen und Unterlagen werden dem Vorstand vorgelegt, welcher über die Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft entscheidet.Ist der Vereinssitz in einem Bundesland, in welchem eine Vereinbarung zur Doppelmitgliedschaft mit der Interessenvertretung der freien Kulturarbeit auf Länderebene besteht, wird der Antrag auf Mitgliedschaft der jeweiligen Landesorganisation übermittelt und von deren Vorstand geprüft. Dies ist der Fall für Mitgliedsanträge aus den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Entsprechend unterschiedlich dauert die Bearbeitungszeit, abhängig davon, wann jeweils die nächste Vorstandssitzung angesetzt ist. Das heißt, mit der Mitgliedschaftlich in der IG Kultur Österreich wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung auf Landebene erworben (und umgekehrt).
Sollte es formale oder inhaltliche Fragen geben, nehmen wir direkt Kontakt auf (z.B. geben wir oft Feedback zu den Statuten, wenn diese Formfehler im Hinblick auf die Anforderungen der Gemeinnützigkeit enthalten).
3. Mitgliedsbeitrag bezahlen:
Beschließt der Vorstand die Aufnahme, erhaltet ihr von uns einen Willkommensbrief, welcher auch Zahlungsinformationen zum Mitgliedsbeitrag enthält. Nach Eingang des Mitgliedsbeitrags ist der Aufnahmeprozess abgeschlossen und wir freuen uns, euch als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.Ergänzend dazu erhaltet ihr ein kleines Willkommenspaket mit Informationen zur Mitgliedschaft, Nutzung des AKM-Rahmenvertrags, aktuellen Entwicklungen, der letzten Ausgabe des IG Kultur Magazins sowie Zugangsdaten zur Verwaltung eurer Mitgliederdaten auf der Website der IG Kultur.
Hinweise zur Datenverarbeitung: Mit Einbringen des Mitgliedsantrags erfolgt die Zustimmung, die übermittelten Daten zum Zwecke der Entscheidung der IG Kultur Österreich sowie der jeweiligen Landesorganisation zugänglich zu machen. Nach erfolgter Aufnahme werden die übermittelten Daten im Rahmen der Mitgliedschaft von der IG Kultur Österreich gespeichert und verarbeitet. Die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Website) werden auf der Webseite der IG Kultur veröffentlicht sowie an die AKM zur Nutzung des AKM-Rahmenvertrags weitergegeben.
Wird der Antrag abgelehnt, werden Ihre Daten gelöscht.Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine E-Mail an office@igkultur.at widerrufen werden. Detaillierte Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.
- Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
Accordion content.
- Sind mit der Mitgliedschaft auch Pflichten verbunden?
Ja, und zwar zur Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge sowie zur Bekanntgabe von wesentlichen Änderungen, durch welche die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt sind (etwa Einstellung der Tätigkeiten, Verlust der Gemeinnützigkeit oder statutarischen Unabhängigkeit).
Ebenso bitten wir darum, uns über wesentliche Änderungen den Verein betreffend zu informieren an mitglieder@igkultur.at (z.B. neue Ansprechpersonen, Kontaktdaten, Änderung des Vereinssitzes etc.). Das hilft nicht nur, Verwaltungsaufwand und Kosten zu sparen, sondern ermöglicht uns auch, euch weiterhin mit aktuellen Informationen zu versorgen und Serviceangebote aufrecht zu halten (z.B. AKM-Ermäßigung).
- Wie kann die Mitgliedschaft beendet werden?
Die Mitgliedschaft kann selbstverständlich jederzeit ohne Angaben von Gründen beendet werden. Eine kurze schriftliche Mitteilung ist dazu ausreichend (auch via E-Mail an mitglieder@igkultur.at möglich). Wir bestätigen den Erhalt der Mitteilung und der Austritt wird sofort wirksam. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können nicht erstattet werden.
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+43 (0)650 503 71 20
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