Mitgliedschaft für Kulturinitiativen
Als Verein kann man ORDENTLICHES oder AUSSERORDENTLICHES Mitglied werden. Sind die Bedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft, diese ist ebenfalls mit allen Leistungen und Vorteilen verbunden - außer mit dem Stimmrecht in der Generalversammlung.
WIE WIRD MAN MITGLIED BEI DER IG KULTUR ÖSTERREICH?
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
- Schwerpunkt des Zeitgenössischen in Kunst und Kultur sowie Bemühung um Publikumsschichten, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden
- Statuarische Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand oder einer staatlichen Institution oder Kirche sowie parteipolitisch unabhängig.
- Selbstbestimmte Gebarung und Durchführung der Kulturarbeit
- Gemeinnützigkeit
- keine menschenverachtende ideologische Strömungen wie Rassismus, Faschismus, AusländerInnenfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie
- Kontinuierliche Arbeit
SIE ÜBERMITTELN FOLGENDE INFOS AN DIE IG KULTUR ÖSTERREICH:
am einfachsten mit dem Mitglied werden Formular
- Vereinsname
- Ansprechperson
- Straße
- Plz., Ort
- Tel.
- Fax.
- URL
Folgende Unterlagen bitte beilegen bzw. hochladen:
- Vereinsstatuten
- aktuelle Angaben zum Vereinsvorstand (Wahlanzeige bzw. aktuelle Amtsbestätigung)
- Angaben über die Vereinstätigkeiten
Ihre Unterlagen werden dann dem Vorstand vorgelegt, und der entscheidet über eine Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft.
Nach erfolgter Aufnahme werden die von Ihnen übermittelten Daten im Rahmen der Mitgliedschaft von der IG Kultur Österreich gespeichert und verarbeitet werden. Die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Website) werden auf der Webseite der IG Kultur veröffentlicht und vereinsintern an Mitglieder sowie die AKM zur Nutzung des AKM-Rahmenvertrags weitergegeben.
Wird der Antrag abgelehnt, werden Ihre Daten gelöscht.
In den Bundesländern Wien, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind Sie mit der Mitgliedschaft in der IG Kultur Österreich gleichzeitig Mitglied der Interessenvertretung auf Landesebene (und umgekehrt).
Im Zuge des Aufnahmeverfahrens informieren wir Sie über die Details der Doppelmitgliedschaft.
Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine E-Mail an @email widerrufen werden. Detaillierte Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.
WER KANN MITGLIED WERDEN?
- Kulturvereine
- Kulturelle Netzwerke
- Einzelpersonen (außerordentliche Mitgliedschaft)
FORMEN DER MITGLIEDSCHAFT:
- ordentliche Mitglieder
- außerordentliche Mitglieder
- Fördermitglieder
WIE HOCH IST DER MITGLIEDBEITRAG?
Für Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Wien:
- Jährlich: € 51,00
- ab einer Summe der jährlichen Gesamteinnahmen von € 72.700 ein Promille der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: € 510,00
Für Vorarlberg:
- Jährlich: € 87,20
- ab einer Summe der jährlichen Gesamteinnahmen von € 87.200,00 ein Promille der Gesamteinnahmen, jedoch maximal: € 510,00
Für Oberösterreich:
- Staffelung nach Jahresumsatz von € 54 (unter 45.000) - € 432 (ab 180.000)
Für Salzburg:
- Staffelung nach Jahresumsatz von € 195 (unter 80.000) - € 2.800 (ab 6400.000)
Für Tirol:
- Staffelung nach Jahresumsatz von € 50 (unter 50.000) - € 150 (ab 100.000)
Hier eine Übersicht der Serviceleistungen, die bei einer Mitgliedschaft bei der IG Kultur zur Verfügung stehen. Initiativen, die im zeitgenössischen Bereich tätig sind, können jederzeit Mitglied werden!
Die Mitglieder der IG Kultur Österreich:
Jetzt Mitglied werden!