Kunst- und Kulturprojekte: spartenübergreifend / soziokulturell / interkulturell
Zweck / Intention:
Förderung von spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten sowie Kunst- und Kulturprojekten im soziokulturellen Raum und im interkulturellen Dialog;
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich;
Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt werden durch Teilfinanzierung Kunst- und Kulturprojekte unter folgenden Kriterien/Bedingungen:
- Aktivitäten von überregionalem Interesse;
- hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich;
- Innovation;
- beispielgebender Charakter;
- kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Brennpunkten;
- Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen;
- eigene Produktionen;
- Eigenkreativität;
- kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung;
- Erweiterung kreativer und künstlerischer Handlungsspielräume;
- Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften;
- Umsetzung in Österreich
Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat.
Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte etc. maximal 2 A4-Seiten)
- bei Institutionen: Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug
- bei Einzelpersonen: Kopie des Meldezettels
- Kurzbiografien der beteiligten Personen
- Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
- ausgefüllte Kostenkalkulation
bei Bedarf kann ein detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden - Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
Bei einem beantragten Förderungsbetrag über 6.000 Euro ist das Ansuchen in 8-facher Ausfertigung zu übermitteln
Einreichzeitraum:
Laufend möglich, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn;
Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.
HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: beratung@igkultur.at