Stagnation bis Erosion: Das neue Kunst- und Kulturbudget
Der Budgetvoranschlag 2018/2019 zu Kunst und Kultur. Eine vorläufige Analyse.
Foto: © Andreas Dworak
Jetzt ist es offiziell, das Doppelbudget für 2018-2019. Was vorab durchgesickert war, hat sich bestätigt: Das Kunst- und Kulturbudget ist für 2018 mit 456,6 Mio. Euro angesetzt und beträgt damit um 2,3 Mio. bzw. 0.5% mehr als 2017 veranschlagt. Grund zur Freude für den zeitgenössischen Kunst- und Kulturbereich? Wohl kaum, im Gegenteil. Denn 1,5 Mio. Euro sind dieses Jahr als einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 veranschlagt. Zusätzlich hat Österreich im zweiten Halbjahr 2018 die EU-Ratspräsidentschaft zu bestreiten, inklusive „kulturelles Rahmenprogramm in Brüssel und Wien“ und Europäisches Kulturerbejahr 2018. Auch dafür werden Mehrkosten anfallen, auch wenn diese nicht extra im Budget ausgewiesen sind.
2019 soll das Kunst- und Kulturbudget jedenfalls 455,1 Mio. Euro betragen. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent deckt die verbleibende Steigerung gegenüber 2017 nicht einmal die Inflation ab. Gräbt man jedoch tiefer in dem Konvolut der Begleitdokumente zum Budgetvoranschlag verdüstert sich die Aussicht weiter: Rechnet man Bundesdenkmalamt, Bundestheater und -museen heraus, sinkt das Budget für die Kunst- und Kulturförderung. Wurden 2017 noch (vorläufige Zahlen) 115 Mio. Euro unter dem Budgetposten UG 32.01.02 „Kunst- und Kulturförderung“ ausgeschüttet, sind für das Jahr 2018 113,5 Mio. und für 2019 112,3 Mio. veranschlagt. Detaillierte Zahlen über die Aufteilung dieses Budgets zwischen den einzelnen Kunst- und Kultursparten bleiben – wie stets – abzuwarten. Aber: Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Das Budget für die unabhängige zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit sinkt, selbst ohne Berücksichtigung der Inflation. Dies wird zu Lasten der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kunst- und KulturarbeiterInnen gehen.
Auch in Punkto Visionen und Maßnahmen für strukturelle Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Kunst- und KulturarbeiterInnen heißt es Fehlanzeige. Ein Blick auf die inhaltlichen Zielsetzungen des Bundesbudgets bestätigt diesen Befund. Die kulturpolitischen Wirkungsziele und Maßnahmen fallen auch dieses Mal dürftig aus und werden fast unverändert fortgeschrieben. Die Priorität liegt auf der Fortführung der Vorhaben im Bereich der Bundeseinrichtungen (Umsetzung des „Hauses der Geschichte Österreich“, Reorganisation des Bundesdenkmalamts, Vorarbeiten für das Film Preservation Center, Beteiligung an Sanierungsvorhaben).
Soziale Aspekte von Kulturarbeit, Zugang zu Kunst und Kultur und Partizipation werden kaum verhandelt. Lediglich die Aktualisierung der Studie „Soziale Lage der Kunstschaffenden“, die bereits unter Bundesminister Drozda in Auftrag gegeben wurde, findet sich unter den geplanten Maßnahmen und soll bis 31. Juli 2018 vorliegen. Die Fair Pay Studie zur finanziellen Situation freier Kulturinitiativen und -vereine bedarf ebenfalls dringend einer Aktualisierung, findet jedoch keinen Eingang. 2019 verschwindet der Punkt „soziale Lage“ wieder ganz aus den Zielsetzungen und Vorhaben. Sehr konkret hingegen wird der Bundesvoranschlag zu einer Maßnahme: „Online-Einreichung für Kunstschaffende ermöglichen“. Bis Ende 2018 soll ein Anforderungskatalog vorliegen, bis Juni 2019 die Ausschreibung erfolgen, ab Juli 2019 die Umsetzung starten.
Das Bundesbudget ist mehr als ein reines Zahlenwerk. Es definiert mit Wirkungszielen und Maßnahmen, welche Ergebnisse die Politik mittel- und langfristig in der Gesellschaft anstrebt. Ein Dialog darüber hat nicht stattgefunden. Statt Visionen wird die schleichende Erosion der Grundlagen unabhängiger Kulturarbeit fortgeschrieben.