Jahresprogrammförderung 2021 - Kulturinitiativen
Förderstelle:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Zweck / Intention:
Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen;
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich;
Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird durch Teilfinanzierung das ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramm unter folgenden Kriterien/Bedingungen:
- Aktivitäten von überregionalem Interesse;
- hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich;
- Umfang und Anspruch des Programms;
- Innovation;
- beispielgebender Charakter;
- zeitbezogene und experimentelle Kulturformen;
- nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit;
- eigene Produktionen;
- Eigenkreativität;
- interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten;
- kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung;
- Entwicklungsfähigkeit;
- gesellschaftspolitische Relevanz;
- Genderaspekt;
- Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften;
- Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen;
Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat.
Die Beiratstermine 2021 sind:
- Dienstag, 26. Jänner 2021
- Dienstag, 16. März 2021
- Montag, 26. April 2021
Einreichung:
Aufgrund der nicht absehbaren epidemiologischen Entwicklung ersucht das BMKOES, die Einreichunterlagen per E-Mail an das Postfach kmv@bmkoes.gv.at zu übermitteln und dabei folgendes zu Beachten:
- Angabe im Betreff der E-Mail: "Vereinsname Antrag Projekttitel"
- Angeschlossene Dokumente (Einreichunterlagen) in der unten angeführten Reihenfolge nach folgendem Muster benennen: "Vereinsname - Förderformular", "Vereinsname - Kurzbeschreibung"
- Datenvolumen möglichst gering halten, insbesondere bei allfälligen Berichten mit Fotos u.ä.
Darüber hinausgehende Empfehlungen, wie mit der COVID-19 Situation umzugehen ist, werden seitens der Abteilung aktuell nicht gegeben. Falls die Situation und die Einreichunterlagen es erfordern (etwa große Differenz zwischen Planung/Ausgaben 2020 und Planung 2021), ersucht die Abteilung für Kulturinitiativen um Rücksprache um individuelle Lösungen zu finden.
Einreichunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Förderungsantrag (PDF, 282 KB)
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, etc. maximal 2 A4-Seiten)
- bei Institutionen: Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug;
bei Einzelpersonen: Kopie des Meldezettels - Kurzbiografien der beteiligten Personen
- Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
- ausgefüllte Kostenkalkulation Kulturinitiativen (Excel, 29 KB)
bei Bedarf kann zusätzlich eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden - Förderung der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinden, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
Einreichzeitraum:
1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres.
Kontakt:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 - Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09 - 206870
E-Mail: kmv@bmkoes.gv.at
Weiterführende Information:
BMKOES-Ausschreibung Jahresprogramm Kulturinitiativen
Leitlinien zur Förderung der Kulturentwicklung und Kulturinitiativen (PDF, 17 KB)
HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: beratung@igkultur.at