Urheberrechtspolitik ist Kulturpolitik. Zu den Sound Recording Rights

Wie nahe Kulturpolitik und Urheberrechtsfragen beieinander liegen, kann man dieser Tage wieder hautnah miterleben. Charlie McGreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen hat eine Gesetzesänderung im Visier, die die Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre nach der Aufnahme ausdehnen würde.

Wie nahe Kulturpolitik und Urheberrechtsfragen beieinander liegen, kann man dieser Tage wieder hautnah miterleben. Charlie McGreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen hat eine Gesetzesänderung im Visier, die die Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre nach der Aufnahme ausdehnen würde. Natürlich alles im Namen der KünstlerInnen. Wenn einE KünstlerIn z.B. mit 20 Jahren bereits wichtige Aufnahmen gemacht hat, dann hat sie/er mit 115 Jahren immer noch etwas davon. Also hier die gute Nachricht für alle die 1914 bereits Lieder aufgenommen haben: Ihr werdet 2009 auch noch etwas davon haben! Und für die Jüngeren: Wer heute was aufnimmt, kann 2103 auch noch davon leben! Angesichts der globalen Finanzkrise keine schlechte Sicherheit. Das alles geschieht natürlich nur zum Wohle der Kreativen und nicht zur kurzfristigen Erhöhung der Aktienkurse der Industrie. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Sollte es sich gerade günstig ergeben, so dass neben den Kreativen auch noch ein paar Krümel für eine Handvoll Labels abfallen, so sollte man sich daran nicht stoßen. Es sind wirklich nur eine Handvoll, um genau zu sein, vier Labels, die von dieser Verlängerung profitieren, sind sie doch die Rechtsnachfolger der kleinen Tonträgerfirmen, die in der zur Debatte stehenden Zeit, also von 1913 bis 1958 Musik aufgenommen haben. Kommissar McCreevy argumentiert seine Politik ökonomisch: Einerseits ginge es nicht an, KünstlerInnen, die seit 50 Jahren von ihren Tantiemen leben, nun im Alter von diesen zu trennen und andererseits gäbe es in der Musikindustrie weniger Geld zur Nachwuchsförderung. Beides ist zwar ökonomisch argumentiert, aber deshalb noch lange nicht richtig. 50 ÖkonomInnen, die zu Economics of Copyright arbeiten, haben in einem offenen Brief und einem Statement an den Kommissionspräsidenten Barroso ihre Kritik an der Argumentation klar dargelegt. Denn: In der EU beziehen ca. 10% der KünstlerInnen 80-90% der Tantiemen. Und der Großteil knabbert am kleinen Rest des Kuchens. Das Medianeinkommen von MusikerInnen liegt unter 300 Euro im Jahr. Und selbst in einem wenig verwöhnten Bereich wie der Musik werden nur wenige ältere KünstlerInnen dies als ausreichende Pension erachten.

Der Schaden, den eine derartige Verlängerung anrichte würde, wäre jedoch weitaus größer: Zwar tendieren Kunstschaffende in der Regel dazu, sich für einen möglichst umfassenden Schutz und eine möglichst lange Schutzfrist auszusprechen. Wenig erstaunlich. Allerdings ist das eine sehr kurzfristige und eher statische Betrachtung. Was das Urheberrecht auf der einen Seite schützt, ist auf der anderen Seite der Produktion eine Behinderung. Ökonomisch formuliert sind all jene kulturellen Produkte der Vergangenheit wichtige Inputfaktoren für künftige Produkte. Das Urheberrecht legt also nicht nur den Grad des Schutzes für existierende Werke fest, sondern auch die Zugänglichkeit der Werke und die Kosten, die bei der Produktion künftiger Werke entstehen. Und genau diese Kosten – von der Klärung der Rechtsfragen bis hin zum Bezahlen für Werknutzungsrechte – schrauben die Produktionskosten von KünstlerInnen in Schwindel erregende Höhen.

Urheberrechtspolitik muss in Zukunft auch verstärkt als Kulturpolitik verstanden werden. Die kulturpolitische Aufgabe besteht darin, öffentliche und private Interessen zu balancieren. Es kann nicht sein, dass man die Diskussion einer Hand voll LobbyistInnen überlässt, deren erklärtes Ziel es von Berufs wegen sein muss, dieses Gleichgewicht zu kippen. 

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