Copyright in der digitalen Welt - Fair Music, Creative Commons?

Bis 2009 konnte man/frau sich bei der AKM anmelden, gegen eine Beitrittsgebühr von etwas über 70 Euro. Parallel zum Ausfüllen des Beitrittsformulars wurde man/frau auch Mitglied der eng mit der AKM verbundenen austro mechana. Seit heuer wird dieser Beitritt zusätzlich mit 55 Euro belegt.

If creativity is a field – copyright is the fence!
John Oswald, 1985

Das Urheberrecht schützt Werke der verschiedenen Disziplinen: Im vorliegenden Beitrag soll es um Musik und begleitend Text gehen. In Österreich wird Urheberrecht größtenteils durch die AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger – ein „-innen“ ist bis dato nicht vorgesehen) als größte Urheberrechtsgesellschaft vertreten, eng verbunden mit der austro mechana, die die Vervielfältigung regelt. Gerade hier ergeben sich für Musiker_innen, die für nichtkommerzielle oder für unter Creative Commons Lizenz stehende Projekte Material zur Verfügung stellen, große Probleme, denn der Zugang zu Computer, Internet und damit vereinfachten Produktions- und Verbreitungsstrukturen der letzten zwanzig Jahre ändert das Bild des Musikschaffens und des/der Musikschaffenden gänzlich. Mit dem Aufkommen von nichtkommerziellen Radios in Österreich wurde zudem eine neue Plattform für jene Musik geschaffen, die es bis dato in keines der bislang bestehenden Radioformate geschafft hatte.

Das E, das U und die AKM
Im Bereich Musik wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts – mit dem Aufkommen von populärer Musik – zwischen E-Musik („ernste“) und U-Musik („unterhaltende“) unterschieden. Den ökonomischen Unterschied macht der jeweilige (Tantiemen-) Verteilungsschlüssel. E-Musik, die höher eingestuft ist, meint nicht nur Klassik, sondern Musiken, die schützens- und unterstützenswert bzw. kulturell bedeutend sind, Jazz fällt oftmals darunter. Für Musiker_innen aus dem U-Bereich, die nicht im kommerziellen Geschäft tätig sind, sondern in Independentstrukturen arbeiten und meist nicht vom Musikmachen leben können, trifft das Etikett „EMusik“ oft nicht zu. Sie bleiben „Unterhaltung“, zumal die umstrittene Klassifizierung rein auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abzielt und selten künstlerische Aspekte berücksichtigt.

Musiker_in zu sein bedeutet auch Komponist_in zu sein und eventuell Textdichter_in. Im U-Bereich werden diese Disziplinen bzw. rechtlich relevanten Begrifflichkeiten nicht so sehr voneinander getrennt wie im E-Bereich. Das Publikum bekommt keine Partituren, wenn es ein Konzert besucht; selten eine Beschreibung des Werkes durch die einleitende Moderation im Radio oder im Fernsehen.

Bis 2009 konnte man/frau sich bei der AKM anmelden, gegen eine Beitrittsgebühr von etwas über 70 Euro. Parallel zum Ausfüllen des Beitrittsformulars wurde man/frau auch Mitglied der eng mit der AKM verbundenen austro mechana. Seit heuer wird dieser Beitritt zusätzlich mit 55 Euro belegt.
Während die AKM die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der öffentlichen Aufführung, Sendung (Hörfunk, Fernsehen) und Zurverfügungstellung wahrnimmt, vertritt die austro mechana die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung gegenüber der Tonträgerindustrie, der Video- und Filmindustrie, der Leerkassettenindustrie (heute: beschreibbare Tonträger wie CDs etc.), dem Hörfunk und dem Fernsehen.

Das C, das C und Fair Use
Musiker_innen bzw. Künstler_innen, die nicht nur „unterhalten“ wollen, sondern an der Schnittstelle zwischen Kunst und Gesellschaft forschen, indem sie Phänomene des alltäglichen Mediengeschehens beleuchten und mitunter verfremden oder überhöhen, stehen quasi mit einem Bein im Gefängnis oder sehen sich mit hohen Klagedrohungen konfrontiert. Parallel dazu wollen Musiker_innen wiederum ihre Sounds und Samples auf Basis eines fairen, nichtkommerziellen Austauschs mit Nennung der Quelle im Internet via Down- und Uploadplattformen untereinander mixen. Zugeschnitten für diesen Zweck scheint die Creative Commons Lizenz der gleichnamigen gemeinnützigen Organisation. Diese setzt sich dafür ein, dass das Internet ein Medium für den freien Austausch von Inhalten bleibt.

Das Projekt open:sounds von female:pressure beschreibt diesen Austausch innerhalb einer definierten Nutzerinnengruppe unter Berücksichtigung von CC und dem Verbot einer kommerziellen Weiterverwertung:
„In May 2005 open:sounds was created as an online production platform for the female:pressure community to exchange sounds and remix each others' tracks. [female:pressure is an international database for female artists in the fields of electronic music initiated in 1998] Under the terms of a liberal creative commons license attribution-noncommercial-share alike, members of the community may freely use the musical material for new productions and remixes. For us, this is an alternative to the conventional and sluggish way of producing our music under the full restrictions of copyright. open:sounds thus is a resource of sounds, patterns, melodies, vocals and songs created by, and accessible to, artists who are listed in the female:pressure database. To the public the finished tracks will be made available under the more restrictive creative commons' music sharing license attribution-noncommercial-no derivative works 3.0 unported. This license permits redistribution, but prohibits commercial and derivatives uses.“
Musiker_innen, die bereits Mitglieder der austro mechana oder einer anderen Gesellschaft weltweit sind, dürften an diesem Projekt eigentlich nicht offiziell teilnehmen, es sei denn, es würden an die austro mechana Vervielfältigungsabgaben bezahlt.

Nicht im abgegrenzten Raum einer spezifischen Gruppe von Künstlerinnen, die die Weiterverarbeitung ihres Materials unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen, arbeiten Negativland an ihrer Medienkritik seit mittlerweile 25 Jahren. Die kalifornische Gruppe und ihr Label SST Records wurden 1991 von der irischen Rockband U2 bzw. deren Plattenfirma Island Records in einer in der Szene Aufsehen erregenden Urheber- und Markenrechtsklage mit 70 000 Dollar Schadensersatz belegt, Band und Label dadurch und durch die Prozesskosten zwischenzeitlich finanziell ruiniert. Negativland hatten den U2-Song „I still haven’t found what I’m looking for“ auf einer Single parodiert, indem sie Ausschnitte des Songs mit Betonung auf den Refrain mit Ausschnitten einer populären Radioshow unterlegten. U2-Sänger Bono Vox, der sich für den Weltfrieden einsetzt und gegen die Macht der Konzerne und die negativen Folgen der Globalisierung auftritt, wird von den Aktivist_innen der Independentszene seither kritisch beäugt und seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Einige Jahre darauf veröffentlichen Negativland das Album / Buch „Fair Use: The Story of the Letter U and the Numeral 2“. Der Titel nimmt Bezug auf die rechtliche Richtlinie des Fair Use, die auch in dem Prozess 1991 eine Rolle gespielt hatte. Fair Use bedeutet im anglo-amerikanischen Copyrightsystem eine bestimmte, nichtautorisierte Nutzung von geschütztem Material, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen. Durch diesen Copyright-Act werden Parodien auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk gestattet, nicht aber Satiren. Eine Parodie muss sehr eng mit dem Original verknüpft sein, ansonsten gilt sie als eine nicht erlaubte Satire. Eine Gratwanderung.

Ein Beispiel dafür, wie wiederum Major-Labels die Interessen der Künstler_innen ignorieren, zeigt die Veröffentlichung des Tracks „Jaguar“ durch Sony Deutschland/ BMG. Underground Resistance (UR) aus Detroit, das Musikprojekt und Label, das den Track eines ihrer Mitglieder zuerst veröffentlicht hatte, verweigerten dem Konzern die Veröffentlichung, der den Track trotzdem – gestützt auf die rechtliche Zulässigkeit von Coverversionen in Deutschland – herausbrachte. Viele DJs und UR-Sympathisant_innen boykottierten daraufhin die Mailserver von Sony, die das Stück vom europäischen Markt nahmen.

Fair Music? Wie tun?
Aus dem Abschieds-Statement der Hip Hop Band Kinderzimmer Productions: „Die Form, wie Musik konsumiert wird, wandelt sich zusehends. Dass Musik für jeden frei zugänglich ist, ist im Prinzip sehr schön. Doch leider ist Musik-Machen immer noch sehr teuer, und die Einnahmen aus dem Plattengeschäft und von Touren reichen nicht mehr aus, um unseren Standard zu halten. Wir möchten unseren Fans die Musik bieten, die sie von uns gewohnt sind. Wir haben Ansprüche an die Qualität unserer Musik, die wir erfüllen wollen. Das geht nicht mehr, zumindest nicht ohne einen Mäzen. Wenn uns ein anderer Weg einfällt, wie gute Musik zu retten ist, werden wir ihn sofort einschlagen und alle mitreißen, die den Weg mit uns gehen wollen. Aber diesen Masterplan hat leider noch niemand entwickelt …“ Zwar keinen Mäzen, aber kleine Erleichterungen finden Musiker_innen in Österreich, die AKM- und austrom mechana-Mitglieder sind, durch die SKE-Fonds (SKE = Soziale & Kulturelle Einrichtungen): „Die SKE bezahlen Förderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten. Förderungen gehen daher ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels, Promoter und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimisches Musikschaffen präsentieren.“ Hier wird unterschieden zwischen Pop/Jazz/Elektronik/Blues/Volksmusik und zwischen Zeitgenössischer Musik und Klangkunst. Professioneller im Anspruch und mit weitaus höheren Ressourcen fördert der Österreichische Musikfonds, der seinem Selbstverständnis nach im Auftrag der Creative Industries steht: „Der Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen, um damit ihre Verwertung und Verbreitung zu steigern und Österreich als Kreativstandort zu stärken.“

Nach dem Modell des Fair Trade formte sich mit Fair Music jüngst auch eine Diskussions- und Lobbyingplattform – initiiert vom mica (music information center Austria) –, die es sich zum Ziel setzt, Fairness in der Musikwirtschaft herzustellen.

Fazit
Als ich mich bei Kolleg_innen umhörte, kam nicht viel Kritik gegenüber AKM und austro mechana. Meist bezog sich die Kritik darauf, dass die austro mechana bei künstlerischen Projekten, die keiner kommerziellen Nutzung unterliegen, wie Weblabels und Kurzfilme, starr auf Gebühren besteht, die diese Projekte unfinanzierbar und -realisierbar machen. Es wäre wünschenswert, die Verteilungsschlüssel bei den Tantiemen zugunsten der Künstler_innen zu korrigieren, die im Indiebereich tätig sind. Der austro mechana muss zugestanden werden, dass sie in manchen Fällen, wenn es um Independentproduktionen für kleine Auflagen geht, eine so genannte Gebührenfreigabe erteilen. Das System der Gebührenfreigabe gehört international vernetzt und exekutiert. Sonst kann es keinen Austausch geben. Es nützt niemandem, wenn die Rechte gewahrt werden, es aber zu keiner öffentlichen Verbreitung kommt.

Links
AKM
female:pressure
fair.music
mica
Österreichischer Musikfonds
Netzpolitik
SKE-Fonds

Christina Nemec ist Labelbetreiberin, Musikerin, DJ, Autorin und freie Journalistin in Wien.

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