Gut-/Scheinlösung zur Sicherung des Kunst- und Kulturlebens

Unter dem vielversprechenden Namen „Gesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor den Auswirkungen der COVID-19 Krise“ hat die Bundesregierung heute ein Gesetz beschlossen. In der Substanz ermöglicht das Gesetz Veranstalter*innen bei Absagen anstelle der Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine auszustellen. Eine sehr ambivalente Lösung, deren Titel trügt: der Vorschlag geht an den Realitäten vieler kleiner Kulturinitiativen, die jetzt akut um ihr Überleben kämpfen, vorbei; statt staatlicher Kompensationen für die unverschuldeten Ausfälle der Veranstalter*innen muss nun das Publikum einspringen.

Kunst Kultur Gutscheinlösung

„Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz“ – so der Kurztitel für das „Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“. Konkret entbindet das Gesetz Veranstalter*innen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht und schafft die Möglichkeit, anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises einen Gutschein auszugeben:  „Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 (oder neu: im ersten Halbjahr 2021) entfallen ist und der Veranstalter deshalb einem Besucher oder Teilnehmer den Eintritts- oder Teilnahmepreis oder ein vergleichbares Entgelt zurückzuzahlen hat, kann der Veranstalter dem Besucher oder Teilnehmer anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag übergeben. Gleiches gilt im Fall der Rückzahlungspflicht des Betreibers einer Kunst- oder Kultureinrichtung, wenn diese aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 geschlossen wurde.“ 
 

Update 13.12.2020: Das Gesetz wird für Veranstaltungen verlängert die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 entfallen sind: 

„(1a) Die Möglichkeit der Gutscheinübergabe auch für ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis, das im zweiten Halbjahr 2021 aufgrund der COVID‑19-Pandemie entfallen ist, wenn es sich um ein wegen dieser Pandemie aus dem Jahr 2020 oder dem ersten Halbjahr 2021 verschobenes Ereignis oder um ein Ereignis handelt, das vereinbarungsgemäß als Ersatz für ein im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 wegen der Pandemie entfallenes Ereignis dienen sollte.“

 

Dabei gelten konkret folgende Regelungen: 

  • Für Tickets bis € 70: Gutschein in Höhe des Ticketpreises;
  • Für Tickets zwischen € 70 und € 250: Gutschein bis zu € 70,-, Rückerstattung des Differenzbetrages; 
  • Für Tickets über € 250: Rückerstattung von € 180,-, Ausstellung eines Gutscheins für den Differenzbetrag;  

Wurden mehrere Tickets auf einmal erworben (z.B. Festival), ist jede einzelne Buchung bzw. jeder einzelne Veranstaltungstag gesondert zu behandeln. 

Die Gutscheine können für frei wählbare andere Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse des/der Veranstalter*in bzw. den Besuch der Kunst- und Kultureinrichtung nach deren Wiedereröffnung eingelöst werden, als auch weitergeben werden. Wird der Gutschein bis 31.12.2022 nicht eingelöst, ist der Wert des Gutscheins auszuzahlen. 

 

Auf den ersten Blick vermag das Gutscheinmodell unmittelbare Liquiditätsprobleme von Kulturveranstalter*innen zu lösen. In der Praxis wird es jedoch nur für bekannte Festivals, Top-Acts und Abo-Modelle eine temporäre Erleichterung bringen – also Veranstaltungen, bei denen Tickets lange im Vorhinein erworben werden. Für viele kleine Kulturinitiativen und Kulturveranstalter*innen ist das Modell jedoch weder praktikabel noch zielführend. Gerade in der freien Kulturszene erfolgt der Kartenvorverkauf wesentlich kurzfristiger – ist bereits alles abgesagt, gibt es auch schlichtweg keine verkauften Tickets mehr, die zurückzuerstatten wären. 

Zudem werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in die Zukunft verschoben: Weder lässt sich das Kontingent an Tickets, die pro Veranstaltungsstätte verkauft werden können, beliebig steigern; noch ist die Anzahl an Veranstaltungen, die nachgeholt werden können, beliebig steigerbar. Werden jetzt Gutscheine für zukünftige Veranstaltungen ausgestellt, fehlen die Einnahmen später wenn die Gutscheine eingelöst werden. Die finanziellen Auswirkungen werden auf die Zukunft verschoben, ein finanzielles Desaster auf Raten droht. 

In der Konsequenz heißt das auch, dass die Grundlage für alle Hilfsmaßnahmen verfälscht werden, bei denen Einnahmeneinbußen in Folge der COVID-19 Krise geltend gemacht werden bzw. vielleicht zukünftig geltend gemacht werden können. Anstelle öffentlicher Hilfszahlungen oder Kompensationen für die unverschuldeten Ausfälle der Veranstalter*innen muss das Publikum einspringen – obwohl es ein Modell staatlicher Garantien für Überbrückungskredite zur Sicherung der Liquidität gibt. Stattdessen gibt es nun quasi Privatdarlehen des Publikums an den/die Veranstalter*in, um den Kulturbereich „zu sichern“. Der Verzicht auf 70 Euro gilt dabei als sozial verträglich, kein Luxus – egal wie hoch das Einkommen der Betroffenen ist. Eine ähnliche Regelung für COVID-19 Gutscheine anstelle einer Rückerstattung gibt es übrigens in Deutschland – hier ist jedoch explizit vorgesehen, dass Konsument*innen, die aus persönlichen Gründen eine Erstattung des Eintrittspreises benötigen, diese auch verlangen können.
 

Anstatt Wege zu finden, wie wir alle gemeinsam solidarisch durch die Krise finden – unabhängig ob großer Kulturbetrieb oder kleiner Kulturverein, ob wohlhabend oder am Existenzminimum lebendes Kulturpublikum – verschärft dieses Gesetz zur „Sicherung des Kunst- und Kulturlebens“ die Schieflage weiter: Während die Veranstaltungswirtschaft bereits jetzt Zugang zu den diversen COVID-19 Unterstützungsfonds des Bunds hat und durch dieses Gutscheinmodell eine zusätzliche Entlastung erhält, um die Krise, die auch sie massiv trifft, zu überstehen, warten die tausend gemeinnützigen Kulturvereine bis heute vergeblich auf die angekündigten Finanzzuschüsse, um ihre Fixkosten weiterhin bestreiten zu können. 

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