SteirerIn in den Beirat!

Solidaritätsaktion der IG Kultur Steiermark vom 18. März 2005

Solidaritätsaktion der IG Kultur Steiermark vom 18. März 2005

BKA-Sektion für Kunstangelegenheiten, Abt. II/8
Steirerin in den Beirat!

Unterzeichnet von 32 Initiativen, der IG kultur Österreich sowie dem Landeskulturbeirat des Landes Steiermark

Antwort von Dr. Gabriele Kreidl-Kala >>  weiter

IG Kultur Steiermark
Resolutionen

An Herrn
Franz Morak
Staatssekretär für Kunst und Medien
Ballhausplatz 1
1010 Wien

14. März 2005

Solidaritätsaktion Steirerin in den Beirat

Bundeskanzleramt Abt. II/8, Sektion für Kunstangelegenheiten


Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

eine große Zahl von Kulturinitiativen in der Steiermark sieht sich derzeit mit empfindlichen Kürzungen der Förderungen durch die Kunstsektion des BKA konfrontiert. Nachfragen ergaben, dass die Begründungen für die Förderabsagen, sofern diese durch das BKA überhaupt begründet wurden, auf Hindernisse in der Ablaufstruktur zur Förderentscheidung schließen lassen.

Beiliegend finden Sie die Forderungen der IG Kultur Steiermark an die Sektion II/8 des BKA, denen sich 32 betroffene und solidarische steirische Kulturinitiativen und Kulturvereine sowie der Landeskulturbeirat der Steiermark angeschlossen haben.

Die IG Kultur Steiermark appelliert an Sie, diesen Wünschen Rechnung zu tragen.

Hochachtungsvoll

Mag. Michael Petrowitsch (Obmann)
Anita Hofer (Ländervertretung)
Anton Lederer (Kassier)


Die IG Kultur Steiermark fordert in Solidarität mit den von Kürzungen der Abteilung II/8 des BKA betroffenen Initiativen:

* dass diese Beiratsposition die regionale Streuung berücksichtigend neuerlich mit einem/er SteirerIn besetzt wird
* dass, der Beirat entsprechend der Anzahl der zu vertretenden Länder auf neun Personen aufgestockt wird
* dass das Abwälzen der Förderansuchen auf andere Abteilungen unterlassen wird
* dass für Initiativen, die sich bereits über Jahre bewährt haben, der Abschluss mehrjähriger Förderverträge ermöglicht wird
* dass die Ausschüttung von Förderbeträgen nicht vom Urteil regionaler Instanzen abhängig gemacht wird
* dass die Ablehnung von Förderansuchen begründet wird.

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