Beim Kürzen ist alles erlaubt

Seit sich die SPÖ und ÖVP dazu entschieden haben, ihre gemeinsamen Schulden der letzten Jahre abzubauen, ist alles erlaubt. Kulturlandesrat Buchmann entschied sich im Frühjahr, bei den landeseigenen Kultureinrichtungen, die er die "Großen" nennt, zu sparen um die "Kleinen", also die nicht-staatlichen Einrichtungen zu retten.

Pressemitteilung der IG Kultur Steiermark am 28.09.2011

Beim Kürzen ist alles erlaubt – auch der Gesetzesverstoß

Seit sich die SPÖ und ÖVP dazu entschieden haben, ihre gemeinsamen Schulden der letzten Jahre abzubauen, ist alles erlaubt. Kulturlandesrat Buchmann entschied sich im Frühjahr, bei den landeseigenen Kultureinrichtungen, die er die "Großen" nennt, zu sparen um die "Kleinen", also die nicht-staatlichen Einrichtungen zu retten. Und vergaß dabei nicht nur, dass die autonomen Kulturinitiativen, Kulturschaffenden und KünstlerInnen zum Teil von den Budgets der "Großen" abhängig sind, weil sie dort Aufträge lukrieren, sondern auch das Kunst- und Kulturförderungsgesetz 2005[1] einzuhalten. Viele Kulturschaffende und KünstlerInnen machten LR Buchmann mittels offener Protestbriefe (http://igkultur.mur.at/aktuell/manifest-zur-kunst-im-offentlichen-raum-…) darauf aufmerksam, dass die Kürzung beim Institut für Kunst im öffentlichen Raum nicht nur gesetzeswidrig sei, sondern auch enorme Auswirkungen auf das steirische Kultur- und Kunstschaffen hat. Jetzt lieferte ein freier Journalist den Beweis, dass 1,18 Millionen statt der 500.000 Euro an das Institut für das Jahr 2011 gehen hätten müssen. Übrig bleibt die Anregung zu einer Gesetzesnovelle von LR Buchmann.

Im Sparpaket-Bereich Soziales wurde ebenso ein Verstoß der Landesregierung bekannt, dieser richtet sich gegen die „§ 15a-Vereinbarung“ (Verschlechterungsverbot) bei der Einführung der Mindestsicherung, die auch immer wieder KünstlerInnen betrifft. Sogar Sozialminister Hundstorfer äußerte sich kritisch zu diesem Verstoß der steirischen Landesregierung und prüfte rechtliche Schritte seitens des Bundesministeriums gegen die Steiermark, doch die Sanktionsmöglichkeiten fehlen. Man fragt sich wie lange es dauert bis die Demokratie weggespart ist.

[1] Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005: 1% der Bausumme geht als Förderung an das Institut für Kunst im öffentlichen Raum. Im Jahr 2011 beträgt die Bausumme 118.903.405,85€.


 

 

 

 

 

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