Auslandsstipendium Kulturmanagement

Zweck / Intention:
Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von Kulturmanager*innen durch Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung.

Dotierung:
Vergeben werden 5 Stipendien pro Jahr, die Höhe ist abhängig von der Destination – maximal jedoch 2 000 Euro pro Monat für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind:

  • Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement/Kulturarbeit nachweisen können und nicht immatrikuliert sind.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:

  • Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde.
  • Personen, die ein Praktikum an österreichischen Einrichtungen des Bundes im Ausland absolvieren wollen.

Kriterien:
Kriterien im Rahmen der Jurybegutachtung

  • Persönliche Qualifikation;
  • Lernziele;
  • Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung;
  • Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum;
  • Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten;
  • Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.

Vergabemodus:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die 5 erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber*innen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

Bewerbungsunterlagen:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind elektronisch an kulturmanagement@bmkoes.gv.at zu übermitteln. Führen Sie im Betreff „Name des/der Antragsteller*in – Auslandsstipendium Kulturmanagement“ an und übermitteln Sie die Unterlagen per Anhang in einem PDF-Dokument in folgender Reihenfolge: 

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Förderungsantrag Stipendien
  • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Motivationsschreiben, inklusive Begründung, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden der jeweils Verantwortlichen der Kultureinrichtung einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Kalkulation / Kostenausstellung
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Kopie des Meldezettels

Bewerbungsfrist: 
28. Februar 2023

Rückfragen:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.