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Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Wie spreche ich neue Zielgruppen an? Wie rücke ich das Publikum in den Mittelpunkt meiner Kulturorganisation? Was ist bei einem Publikumsentwicklungsplan zu beachten? Eine Studie der Europäischen Kommission informiert über Instrumente zur Publikumsentwicklung und stellt eine Praxisanleitung für Kulturorganisationen vor.
Seit 2016 sind private Spenden an Kulturvereine von der Einkommenssteuer absetzbar. Die IG Kultur Österreich ist mit dieser neuen Rechtslage unzufrieden, da sie an folgende Voraussetzungen gebunden ist: