ermittlungen

Wer sich mit „Radaubrüdern“ solidarisiere und die Exekutive vorverurteile, dürfe bis zur Aufklärung der Vorfälle keine Subventionen mehr bekommen. Betroffen von dieser Forderung wären alle 165 Organisationen, die das Bündnis gegen Polizeigewalt unterstützen.
In den aktuellen Ermittlungen der bundesdeutschen Ermittlungsbehörden gegen linke AktivistInnen und Zusammenhänge wird auf den Paragraphen 129a zurückgegriffen, der in den 1970er Jahren als Repressionsinstrument gegen die RAF entwickelt wurde. Strafrechtlich verfolgt werden können damit nicht nur konkrete Straftaten, sondern auch die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von sogenannten „terroristischen Vereinigungen“.