ehe ohne grenzen

Seit 1.1.2006 ist auch die Ehe mit einer ÖsterreicherIn keine Garantie mehr für einen legalen Aufenthalt. EhepartnerInnen werden gezwungen, ihren Antrag auf Niederlassungsbewilligung (vielfach zum zweiten Mal und ohne jede Garantie) aus dem Herkunftsland zu stellen. Das bedeutet erzwungene Rückreise und monatelanger Aufenthalt in einem Land, aus dem die meisten „Drittstaatsangehörigen“ mit guten Gründen geflüchtet sind.