Wir müssen reden. Offener Brief zur Existenzsicherung in der Corona-Krise

Kulturrat Österreich fordert Runden Tisch für eine reale und schnell wirksame Existenzsicherung von Künstler*nnen, Kulturschaffende und gemeinnützige Trägerorganisationen der freien Kulturszene. Denn es hakt massiv bei den bestehenden Unterstützungsstrukturen, so sie bislang überhaupt existieren. Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste es was es wolle, in die Tat um!

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag.a Ulrike Lunacek, 

 

Bereits die allerersten Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie ab 10. März haben den Kunst- und Kulturbetrieb hart getroffen. Das anschließende schnelle Agieren, um über Unterstützungsfonds Einnahmenausfälle abzufedern, war zunächst vielversprechend. Doch jetzt stellen wir einen beunruhigenden Stillstand fest. 

  • Die Phase 2 beim Covid-19-Fonds im KSVF steht dringend an, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?
  • Wann folgt eine Unterstützungsstruktur für Kunst- und Kulturvereine (NPOs)? 
  • Warum werden Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessenvertretungen nicht in den Gestaltungsprozess der Unterstützungsfonds involviert? 

 

Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützungsfonds


Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste es was es wolle, in die Tat um! Denn es hakt massiv bei den bestehenden Unterstützungsstrukturen, so sie bislang überhaupt existieren: 

Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds (WKO) nicht erfüllen, konnten aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) bis heute nur die sogenannte „Soforthilfe“ von 500 oder 1.000 Euro erhalten, manche hatten noch nicht einmal dazu Zugang oder warten noch immer auf die Erledigung ihres Antrags zur „Soforthilfe“. Wann die Phase 2 des Covid-19-Fonds (KSVF) starten wird, ist bislang vollkommen offen.

Auch beim Härtefall-Fonds (WKO) stellt sich die am 20. April gestartete Phase 2 ernüchternd dar: Die nun errechneten Unterstützungsbeträge für den ersten Monat sind oftmals grenzwertig niedrig oder sogar bei null Cent, weil bereits durch die Soforthilfe ausgeschöpft. Gut und schön, dass immer mehr Personen potenziell Zugang zum Härtefall-Fonds (WKO) bekommen ‒ jetzt braucht es aber dringend eine Unterstützungshöhe, von der zumindest die nackte Existenz und die laufenden betrieblichen Kosten gesichert werden können. Erst dann kann der Härtefall-Fonds (WKO) von sich behaupten, den Nettoeinkommensentgang weitestgehend abzufedern (Punkt 5 der Richtlinie). 1.500 Euro zum Überleben für sechs Monate - und länger - ohne Einkommen sind keine Perspektive. Unsere Erfahrungen zeigen, dass nicht mehr als dieser Betrag für viele Kunst- und Kulturschaffende aus dem Härtefall-Fonds zur Verfügung stehen wird.

Für die gemeinnützigen Kunst- und Kulturvereine gibt es bis dato gar keine Unterstützung. Seit sieben Wochen werden sie damit vertröstet, dass eine „Soforthilfe“ auch für Non-Profit-Organisationen (NPOs) in Vorbereitung sei. Dass sie durch laufende Fixkosten bei gleichzeitigem Wegbrechen sämtlicher Einnahmen ebenso vor dem finanziellen Ruin stehen wie profit-orientierte Unternehmen, liegt auf der Hand. Während andere Branchen wieder schrittweise öffnen dürfen, gibt es für gemeinnützige Kultureinrichtungen weder eine zeitliche noch finanzielle Perspektive. 

 

Wir fordern daher:

  • Zahlungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen müssen auf den gesamten Zeitraum der Einschränkungen im Kunst- und Kulturbetrieb ausgedehnt werden und auch längerfristige Nachwirkungen abdecken. 
  • Die monatliche Mindestpauschalzahlung zur Existenzsicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss auf mindestens die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden (aktuellster Wert derzeit 2019: 1.259 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt).
  • Die Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) darf keine Kopie des Härtefall-Fonds (WKO) werden. Die Unterstützungsleistung in der Phase 2 muss sich an den laufenden Kosten oder wahlweise am realen Einnahmenausfall orientieren. Die separate Antragstellung je Monat ist hier keine praktikable Lösung, die Zeiträume sollten zusammengefasst abgewickelt werden können.  
  • Grundsätzlich muss der Covid-19-Fonds (KSVF) die Erwerbsrealitäten der Antragsteller*innen berücksichtigen und als Ergänzung zum Härtefall-Fonds (WKO) abdecken, was dieser (berufsspezifisch und perspektivisch) im Moment nicht zu leisten vermag.   
  • Der Covid-19-Fonds (KSVF) soll nicht nur für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen da sein: Eine Ausdehnung der Zugangsberechtigten auf alle im freien Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen ist notwendig. 
  • Der Fonds für NPOs muss so schnell wie möglich starten. 
     

Künstler*nnen, Kulturschaffende und gemeinnützige Trägerorganisationen der freien Kulturszene brauchen eine reale und schnell wirksame Existenzsicherung. Hierzu sind ernsthafte Gespräche mit allen Entscheidungsträger*innen und den Betroffenen und ein Austausch über den aktuellen Stand unerlässlich. Wir bieten unser genre- und fachspezifisches Knowhow über die tatsächliche Situation der Betroffenen und die Knackpunkte, an denen es aktuell scheitert, an und bringen uns gerne mit Lösungsvorschlägen ein, etwa zur Gestaltung der Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF). In diesem Sinne pochen wir auf eine Einbeziehung in den Gestaltungsprozess ‒ jetzt.  

 

Wir ersuchen um Ihren Terminvorschlag. 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Clemens Christl, Kulturrat Österreich

Yvonne Gimpel, IG Kultur Österreich

Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden 

Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst 

Ulrike Kuner, IG Freue Theaterarbeit 

Brigitte Rapp, IG Übersetzerinnen Übersetzer

Rikki Reinwein, Berufsvereinigung bildender Künstler_innen

Günther Wildner, Österreichischer Musikrat

Agnes Zenker, Assitej Austria 

 

 

____________________

Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

Mitglied im Kulturrat Österreich sind: ASSITEJ AustriaBerufsvereinigung der Bildenden Künstler ÖsterreichsDachverband der FilmschaffendenIG Bildende KunstIG Freie TheaterarbeitIG Kultur ÖsterreichÖsterreichischer MusikratIG Übersetzerinnen ÜbersetzerVerband Freier Radios Österreich und VOICE - Verband der SprecherInnen und DarstellerInnen.

Ähnliche Artikel

Forcierung der musisch-kreativen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen? Verbesserungen in der Visavergabe für Kulturprojekte? Ausweitung der Bezieher*innen beim Künstlersozialversicherungsfonds? Im Zusammenschluss mit anderen Interessenvertretungen fordern wir die Bundesregierung auf, offen gebliebene Versprechungen aus dem Regierungsprogramm jetzt einzulösen.
Das Kunst- und Kulturbudget des Bundes für das Jahr 2024 ist mit 668,8 Mio. Euro veranschlagt. Gegenüber 2023 (620,2 Mio.) ist das ein Plus von 48,6 Mio. Euro oder 7,8 Prozent. Große Würfe sind hier nicht zu erwarten – allerdings muss hervorgehoben werden, dass Vorgänger*innen von Staatssekretärin Mayer nicht einmal die Inflationsanpassung erkämpfen konnten. Das ist nun gelungen. Spielräume für Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Struktursicherung der freien Szene sind im gegebenen Rahmen jedoch nicht realistisch.
In einem offenen Brief fordern wir die zuständigen Bundesminister Kocher, Brunner und Kogler auf, endlich einen Energiekostenzuschuss zu schaffen, der allen gemeinnützigen Kulturorganisationen zugänglich ist und auch Solo-Selbständige in Kunst und Kultur miteinbezieht. Der Brief vom 28. April im Wortlaut. Updates 25.+26.5.2023: Reaktionen auf den Brief und weitere Kommunikation.