selbstständig erwerbstätig

Von „Eh klar!“ bis „Schau‘ma mal!“ – Verträge aufsetzen gehört meist nicht zu den beliebtesten Teilen der Kulturarbeit. Grund genug, sich in unserer 2-stündigen Online-Session praktische Tipps zur Gestaltung und Verhandlung von Verträgen abzuholen! Mit besonderem Fokus auf Werkverträge beleuchten wir, auf welche Punkte es ankommt und dass ein Vertrag nicht immer kompliziert sein muss. 29. Februar, 16:30 Uhr – Teilnahme für Mitglieder kostenlos.
Nach der neuen Definition gilt als arbeitslos, wer weder eine selbständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Das klingt zunächst vielleicht überzeugend, bedeutet aber, dass beispielsweise Frau Votava, die ihr Einkommen fifty-fifty aus einer Anstellung und einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt, bei Beendigung der einen Tätigkeit auch noch die andere aufgeben muss, um als arbeitslos zu gelten und in der Folge Arbeitslosengeld beziehen zu können.