Vereine können die abgabenrechtlichen Begünstigungen (für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke) nur in Anspruch nehmen, wenn unter anderem auch die Satzung des Vereins die von der Finanzverwaltung geforderten einschlägigen Bestimmungen enthält.
Die Abzugsteuer als kafkaeskes Dickicht für den Kunst- und Kulturbetrieb. Zwischen Finanzämtern, SteuerjuristInnen, mobilen KünstlerInnen und Kulturinitiativen.