Verbot der Ulrichsberggemeinschaft — IG Kultur

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20.09.2012

Verbot der Ulrichsberggemeinschaft, Subventionsstopp und Rückzahlung der Fördermittel gefordert

igKIKK_logo.gif„Was soll denn Schlechtes an der SS sein.“ sagt Hermann Kandussi, Obmann der Ulrichsberggemeinschaft in einem ORF Interview und lädt Herbert Bellschan von Mildenburg, der sich 1942 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hat und bis heute am nationalsozialistischen Gedankengut festhält, als Redner auf den Ulrichsberg ein. Konfrontiert mit Kritik an seiner Aussage und an der Einladung von Mildenburgs erklärt Kandussi „die Rede sei abgesagt, man wolle in der Öffentlichkeit keinen falschen Eindruck erwecken.“ Abgesehen davon, dass Aussage und Einladung in der Öffentlichkeit unmissverständlich ankommen, nimmt Kandussi mit der Formulierung „in der Öffentlichkeit keinen falschen Eindruck erwecken“ kein Wort seiner SS-Verharmlosung zurück. Vielmehr erweckt Kandussi den Eindruck, dass seine Aussage und die Einladung eines Freiwilligen der Waffen-SS im Innenverhältnis des Vereins UBG kein Problem darstellt. Das erklärt wohl auch, warum der übrige Vorstand und die Mitglieder der UBG sich weder von ihrem Obmann noch von seiner Aussage, noch vom geplanten Redner distanzieren.

Kandussi teilt der Öffentlichkeit bezugnehmend auf die Kritik am Redner weiters mit, dass am Ulrichsberg anstelle von Mildenburg drei Heimkehrer sprechen werden, „die nicht belastet sind“. Tatsache ist jedoch, dass Herbert Bellschan von Mildenburg als Redner am Ulrichsberg aufgetreten ist und Kandussi dazu meint, dass man sich von niemandem vorschreiben lasse, wer bei der Gedenkveranstaltung reden dürfe.

Die UBG und Hermann Kandussi haben die Karten auf den Tisch gelegt. Sie outen sich als Verein, der in der Waffen-SS nichts Schlechtes sieht. Sie reden davon, friedlich gedenken zu wollen. In der Realität verschaffen sie – offensichtlich unverzichtbar - einem ehemaligen Kriegstreiber Öffentlichkeit. Sie outen sich als Verein, der keine Skrupel hat, die Öffentlichkeit falsch zu informieren und hinters Licht zu führen, um ihr Vorhaben durchzusetzen.

Das Land Kärnten – konkret die Kulturabteilung - als Fördergeber von immerhin € 11.000,- im Jahr 2012 ist aufgefordert, von einem derart unseriös agierenden Verein die Rückzahlung der Fördermittel zu verlangen und in Zukunft der UBG jegliche Förderung zu entziehen. Ob Übertretungen nach dem Verbotsgesetz vorliegen und ob die bewilligten und erbrachten Sachleistungen zu Recht erfolgen, werden die Gerichte klären.

f.d. IG KIKK, Angelika Hödl, Obfrau Mobil 0664 34 68 760

Quelle Zitate: http://kaernten.orf.at/news/stories/2549908/

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