Ja zur Abschaffung der Pensionsklausel! - Nein zum Leeren des Fonds!
Nachdem der Initiativantrag zur Abschaffung der Pensionsklausel im Tausch gegen die massive Verkleinerung des KSVF-Vermögens im
Kulturausschuss durchgewinkt wurde, steht nun die Entscheidung im
Parlament an, voraussichtlich am Donnerstag, dem 5.7.2012.
Wir rufen daher auf, umgehend (noch) eine Protestmail an alle
Parlamentsabgeordneten zu schicken, um ihnen sachliche Informationen
zukommen zu lassen. Siehe dazu unseren ausführlicheren
Protestmail-Textvorschlag.
Wie notwendig diese Information ist, bewies zuletzt Silvia Fuhrmann,
Kultursprecherin der ÖVP: Via Presseaussendung ließ sie ausrichten, dass
ohnedies 12.000 „bedürftige“ KünstlerInnen jährlich Zuschüsse aus dem
KSVF bekommen ‒ das wäre ja ein Anfang, wenn es denn wahr wäre. In einem
zweiten Anlauf korrigierte sie die Zahlen: 12.000 hätten seit 2001 einen
Antrag gestellt, rund 8.400 seitdem auch einen Zuschuss bekommen. Die
tatsächlichen Korrekturzahlen: Aktuell bekommen jährlich 4.500 Personen
einen Zuschuss, von denen etwa 2.700 anschließend mit
Rückzahlungsverfahren konfrontiert sind. Unrichtig ist aber der bemühte
Topos der Bedürftigkeit! Der Zuschuss ist keine Unterstützung für
„Bedürftige“ ‒ da wäre es ja erst recht nicht einzusehen, warum gerade
jene mit den geringsten Einkommen qua Gesetz nichts bekommen sollten.
Vielmehr handelt es sich um den Versuch einer berufsspezifischen
Sozialversicherungslösung für KünstlerInnen, die der Tatsache Rechnung
trägt, dass nur ein geringer Anteil der mit künstlerischen Leistungen
erwirtschafteten Mittel bei den KünstlerInnen selbst ankommt.
Unser Mailvorschlag – als Vorlage für jene, die nicht selbst
formulieren möchten:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Sehr geehrte Abgeordnete des Parlaments!
Seit Jänner 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen in
die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
(GSVG) einbezogen.
Schon bevor die Berufsgruppe der KünstlerInnen als „Neue Selbstständige“
2001 der SVA, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft, zugewiesen wurde, war klar, dass die meisten
Versicherungspflichtigen Probleme beim Bezahlen der
Versicherungsbeiträge haben würden. Anders als bei UnternehmerInnen
anderer Branchen verdienen nämlich überwiegend Dritte an der Verwertung
von Kunst. Um für pensionsversicherte KünstlerInnen diese ungleiche
Situation partiell auszugleichen, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
2001 der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen.
Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den
Pensionsversicherungsbeiträgen, seit 2008 zusätzlich auch – bei extrem
niedrigen Einkommen – die Leistung von Zuschüssen zu Kranken- und
Unfallversicherungsbeiträgen.
Zur Aufbringung der Mittel wurde eine Bundesabgabe geschaffen, die
VerwerterInnen künstlerischen Contents - Kabelnetzbetreiber sowie die
VerkäuferInnen und VermieterInnen von SAT-Receivern - zu einer Abgabe
verpflichtete. Darüber hinaus wurde der Fonds durch einen Bundeszuschuss
gespeist. Aufgrund der Einnahmen durch diese Abgabe und der geringen
Anzahl von ZuschussbezieherInnen durch rigide Zugangsbestimmungen
stellte der Bund 2003 diese Zahlungen zur Gänze ein, sodass der Fonds
seit 9 Jahren ausschließlich auf die Mittel der Abgabe zurückgreift.
Seit der Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes
2008 wurde der Kreis der ZuschussbezieherInnen weiter eingeschränkt:
KünstlerInnen, die eine wie immer geartete Pensionsleistung beziehen
(Waisen, Witwen, Invaliden usw.), sind seit 1.1.2009 von einem Zuschuss
aus dem Fonds ausgeschlossen. Nach langjährigen Protesten haben die
Regierungsparteien nun einen Initiativantrag zur Abschaffung dieser
Pensionsklausel eingebracht und im Kulturausschuss angenommen. Zu einem
hohen Preis! Im Gegenzug soll auf Drängen der ÖVP das Fondsvermögen
drastisch reduziert werden: von derzeit 28 Millionen Euro auf geschätzte
15 Millionen!
Ich protestiere auf das Schärfste gegen diesen Plan und appelliere an
Sie, nur der Abschaffung der Pensionsklausel zuzustimmen!
Ich fordere stattdessen, das Fondsvermögen dazu zu verwenden, die
Zugangsbedingungen zum Fonds endlich zu erleichtern und die längst
überfällige Abschaffung der Untergrenze zu realisieren, um Kunst- und
Kulturschaffenden, die am schlechtesten sozial abgesichert sind,
Zuschüsse zu ermöglichen. Aktuell beziehen nur 4500 KünstlerInnen Mittel
des Fonds - demgegenüber stehen etwa 2700 Rückforderungsverfahren, 2/3
davon wegen Unterschreitung der Untergrenze der Einkünfte aus
selbstständiger künstlerischer Tätigkeit.
Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme,
mit freundlichen Grüßen
AN
BM Claudia Schmied claudia.schmied@bmukk.gv.at
ÖVP Parlaments-Klub office@oevpklub.at
SPÖ Parlaments-Klub klub@spoe.at
Mit der Bitte, die Protestmails auch uns zukommen zu lassen:
contact@kulturrat.at
Mailadressen der Parlamentsabgeordneten haben wir hier zusammengestellt:
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2012/protestmail
Weitere Informationen:
- Kuhhandel KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds (Kulturrat Österreich 18.6.2012)
- Initiativantrag KSVFG-Novelle von SPÖ/ÖVP
- Sofortmaßnahmenpaket zur Verbesserung des KSVF
Rückfragen:
Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
contact@kulturrat.at
http://kulturrat.at

