Auslandsstipendien 2018 – Video- und Medienkunst

Voraussetzungen:
Das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, hat in Yogyakarta/Indonesien eine Atelierwohnung für Künstlerinnen/Künstler im Bereich Video- und Medienkunst angemietet und vergibt diese im Rahmen dieser Ausschreibung für das Jahr 2018. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer Jury zwei Künstlerinnen/Künstler für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt wird, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom Bundeskanzleramt übernommen.

Das Atelierstipendium umfasst ein geräumiges Atelier, einen Wohnraum, ein eigenes Bad, eine gemeinsame Küche und einen Ausstellungs- und Veranstaltungsraum in der Nähe der Yogyakarta Art University. Eine englischsprachige Betreuung und lokale Unterstützung sind vorhanden, ebenso werden Kontakte zum Kultur- und Kunstnetzwerk in Yogyakarta zu Museen und Galerien und der Universität geboten.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für das 2018 ein Atelier des Bundes, ein Auslandsatelier oder ein Staats- bzw. Startstipendium zugesprochen bekommen haben, können im selben Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Yogyakarta berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren.

Dotation:
Das Stipendium beträgt 1.700 Euro monatlich. Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Vergabezeitraum:
jeweils drei Monate, 1. Mai bis 31. Juli 2018 und 1. August bis 31. Oktober 2018

Reisekostenpauschale:
1 200 Euro

Vergabemodus:
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle BewerberInnen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt.

Bewerbungsunterlagen:

  • genau ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsatelier Video- und Medienkunst (PDF 501 kB)
  • künstlerischer Lebenslauf in Kurzform (Ausbildung und Angabe über die künstlerische Aktivität auf einem gesonderten Beiblatt),
  • Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens,
  • Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, maximal DIN A4 (keine Originalarbeiten, reine Verweise auf Internetadressen genügen nicht),
  • Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originalen Kunstwerke),
  • Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die bisherige künstlerische Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte Unterlagen vorgelegt.

Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbarem Vermerk "Atelier Yogyakarta" zu kennzeichnen. Eingesandte Unterlagen (Fotos, Kataloge u.ä.) werden nach der Jurysitzung zurückgesendet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundeskanzleramt vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden kann. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird eine Ersatzkandidatin/ein Ersatzkandidat berücksichtigt.

Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2017 (es gilt der Poststempel) zu richten an:

Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/1
"Atelier Yogyakarta/VMK"
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Telefon: +43 1 531 15-20 68 46 oder per E-Mail an @email