Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

Mit den Skills Schecks fördert die FFG berufliche Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich nachhaltige ökologische bzw. digitale Transformation mit bis zu 80% der Ausbildungskosten, gedeckelt mit max. € 5.000 pro Person. Auch gemeinnützige Vereine können einreichen, solange sie einen wirtschaftlichen (Hilfs-)Betrieb führen.
Transformations- und Innovationsschritte im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Daher setzt das BMKÖS mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich. Dafür werden den Kulturbetrieben 15 Millionen Euro bereitgestellt – die Ausschreibung wurde nun in einer zweiten Runde bis 29. September verlängert.
Das BMKÖS unterstützt die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter durch Investitionskostenzuschüsse für Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm vom BMKÖS gefördert wird | Einreichfrist: 31. August 2023.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKOES) unterstützt Kunst- und Kulturschaffende des zeitgenössischen Zirkus bei der Programmentwicklung, Weiterentwicklung sowie Mobilität. | Einreichfrist: 15. September
Der Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Konzertveranstalter*innen, Orchester, Musikensembles und Musiktheater und unterstützt deren künstlerische Programme mit einer Teilfinanzierung. | Einreichfrist: 30. April bzw. 31. Oktober
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30. September 2024 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an Foto- und Medienkünstler*innen. Das Stipendium in der Höhe von € 5.000,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit trägt die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Einreichfrist: 15.11.2023
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 ein mit 10.500,- Euro dotiertes Jahresstipendium für LITERATUR (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Autor*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 31. August 2023
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für BILDENDE KUNST (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll bildenden Künstler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 31. Juli 2023
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2023 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2023 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber*innen vergeben werden. Die Laufzeit eines Arbeitsstipendiums richtet sich nach der Stipendienhöhe (z. B. € 875,-/ein Monat, € 1.750,-/zwei Monate usf.). Einreichfrist: 31. Mai 2023
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2023 bis Dezember 2023 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Einreichfrist: 30. April 2023
Ausschreibung eines mit € 3.000,- dotiertem Stipendiums für Weiterbildungsmaßnahmen von in der freien Kulturarbeit Tätigen. Einreichfrist: 30. April 2023
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKOES) unterstützt innovative, zeitbezogene und experimentelle Einzelprojekte von hoher Qualität im Bereich Zeitgenössischer Zirkus. | Einreichfrist: 15. April