Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Grafik mit Kakteen und Logo In unserer Webinarreihe KULTUR RECHT PRAKTISCH dreht sich alles um rechtliches Know-How im Kulturbetrieb. Los geht‘s mit dem ersten Basismodul „Wie stellt ihr (euch) an? – Beschäftigungsformen im Kulturbetrieb“. Damit wenden wir uns an die Arbeit- und Auftraggeber*innen unter euch, die häufig vor der Wahl der richtigen Beschäftigungsform stehen. Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer zweistündigen Online-Session am 21.Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Gehaltsschema für Vereine

Die Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Grundlage ist der Abschluss des Kollektivvertrags für Handelsangestellte.