urheberrechtsschutz

UrheberInnen sind natürliche Personen, welche ein Werk erschaffen haben. Ihnen stehen absolute Rechte und Vergütungsansprüche für bestimmte Nutzungen ihres Werks zu. Die damit formulierten UrheberInnenrechte können vererbt oder an Dritte (Personen oder Unternehmen) übertragen bzw. lizenziert werden.