Das System der Intermittence für alle verteidigen...

Indem „Arbeit“ und „Beschäftigung“ verwechselt wurden, schien auch im Rahmen der diesjährigen Präsidentschaftswahlen in Frankreich keine/r der KandidatInnen das Verschwinden jenes Modells zu bemerken, das ein kontinuierliches Einkommen bei diskontinuierlicher Beschäftigung garantiert hat

Indem „Arbeit“ und „Beschäftigung“ verwechselt wurden, schien auch im Rahmen der diesjährigen Präsidentschaftswahlen in Frankreich keine/r der KandidatInnen das Verschwinden jenes Modells zu bemerken, das ein kontinuierliches Einkommen bei diskontinuierlicher Beschäftigung garantiert hat.

Das Arbeitslosenversicherungssystem der Intermittents du spectacle

Am Kreuzungspunkt von Arbeitsrecht und Sozialsystem gab es eine Ausnahmezone, in der sich die „Hyperflexibilität“ der Beschäftigten mit einer gewissen „Sicherheit“ für die LohnempfängerInnen verband, was eine größere Freiheit und selbstgewählte Mobilität garantierte. Solcherart war das Arbeitslosenversicherungssystem der Intermittents du spectacle bis zur Reform von 2003. Weder klassische/r LohnempfängerIn noch selbstständige/r ArbeiterIn ist der/die Intermittent du spectacle ein/e LohnempfängerIn bei diskontinuierlicher Beschäftigung, mit verschiedenen ArbeitgeberInnen und unterschiedlicher Bezahlung – je nach Projekt und ArbeitgeberIn. Die Personen, die im Bereich der darstellenden Kunst arbeiten, KünsterInnen und TechnikerInnen, können als LohnempfängerInnen mit Verträgen angestellt werden, die gegen die Normen des kanonisierten Arbeitsvertrags verstoßen. Ein Unternehmen kann ohne Probleme mehrere Verträge zeitlich nacheinander mit dem/derselben LohnempfängerIn abschließen. Dennoch kamen diese atypischen ArbeitnehmerInnen seit den 1960er Jahren in den Genuss eines speziellen Arbeitslosensystems: Die Zugangskriterien zu diesem System waren relativ locker und so konnte ein Großteil von ihnen mit einem kontinuierlichen Einkommen bei oftmals radikal diskontinuierlicher Beschäftigungslage abgesichert werden. Die Finanzierung war durch das Prinzip der interprofessionellen Solidarität gegeben, das als Prinzip der Unedic bezeichnet wird.

So bedeutete für viele Intermittents die prekäre Beschäftigungslage nicht zugleich auch Prekarisierung und Verarmung. Sie gestattete vielmehr Raum für Autonomie, um die unterschiedlichen Zeitlichkeiten des Lebens miteinander vereinbaren, aber auch um die jeweiligen Projekte frei wählen zu können. Bis in die 1980er Jahre war die Zahl der Intermittents sehr begrenzt. Seit Beginn der 80er Jahre begann sie zu steigen: 2003 wurden ca. 100.000 entschädigte Intermittents gezählt, und weitere 30.000 nicht entschädigte geschätzt. Dieser Anstieg der Intermittents zeugt von einem doppelten Prozess – hervorgerufen einerseits von einer institutionellen Dynamik und andererseits von subjektiven Dynamiken. Ab den 1980er Jahren unterstützten Kultur- und Stadtpolitiken mithilfe der linken Regierungen großzügig die Verbreitung künstlerischer und kultureller Aktivitäten bei einem neuen Publikum. Eine Vielfalt von Aktivitäten entwickelte sich innerhalb der urbanen Räume (Besetzung von Branchen, Entwicklung der Straßenkunst etc.). Gleichzeitig bezeugt der massive Ansturm der jungen Generationen auf Berufe im Theater- und Kunstbereich den Wunsch – welcher von den sozialen Kämpfen der 1960er und 70er Jahre getragen wurde – nach Demokratisierung der Zugänge zu künstlerischem und kulturellem Schaffen: Es geht nicht mehr allein um das Recht „zu sehen“, sondern auch um das Recht „zu tun“. Wenn auch das System der Intermittence den Beschäftigungsstrukturen die Flexibilisierung von Arbeit erlaubt, so ermöglicht es doch zugleich eine größere Autonomie für die Intermittents in Bezug auf die Bestimmung der Arbeitszeit, auf die Wahl der Projekte, für welche, sowie der Personen, mit denen sie arbeiten wollen. Somit ist das System der Arbeitslosenversicherung der Intermittents auch eines, welches eine größere Autonomie im „Tun“ und im „anders Machen“ zugesteht.

... und seine Reform

Das finanzielle Defizit der Unedic-Kassen, welches durch den Anstieg der entschädigten Intermittents zustande kam, war das Argument, mit dem die Reform von 2003 gerechtfertigt wurde, deren Philosophie im Übrigen bei den Vereinbarungen dieses Jahres unverändert geblieben ist. Soll das System der Intermittence verteidigt werden, wie es die Bewegung fordert, welche sich am 26. Juni 2003, dem Tag der Unterzeichnung des Reformprotokolls, gegründet hat? Dieses Protokoll – so wie in der Folge alle „ExpertInnenberichte“ – war kollektiv von der Koordination der Intermittents und prekär Beschäftigten analysiert und dann mit den jeweiligen „Beschäftigungspraktiken“ und „Arbeitspraktiken“ verglichen worden, um die Auswirkungen seiner Anwendung messbar zu machen. Die institutionalisierte „ExpertInnen- wahrheit“, die Gesetz ist, wurde mit dem Wissen jener konfrontiert, auf welche diese Reform angewendet werden sollte. Anhand eines Prozesses, bei dem die Erfahrungen und Kompetenzen einer möglichst großen Zahl von Betroffenen zusammen gebracht wurden, wurde das Protokoll der Reform kritisiert; dies geschah nicht nur, um die Ungleichheit in der Behandlung, die es hervorbringt, und die Ausschlüsse, die es festsetzt, zu kritisieren, sondern auch, um auf die Unangepasstheit der Reformvorschläge in Bezug auf die konkreten und sehr heterogenen Beschäftigungs- und Arbeitspraktiken hinzuweisen, von welchen die Betroffenen durch ihre Erfahrung Kenntnis haben. Ohne dabei das befremdliche, aber deshalb nicht weniger wichtige Resultat zu vergessen: Diese Reform konnte das finanzielle Defizit nicht verringern, was aber ihr Rechtfertigungsgrund gewesen war. Es zeigt sich also der wahre politische Zweck der ökonomischen Reformen, die im Namen einer Defizitverringerung durchgeführt werden und sich uns mit einem „es muss“ präsentieren: Es muss die soziale Politik neu begründet werden.

Das alte Entschädigungssystem, das die Willkür, die den diskontinuierlichen Be-schäftigungspraktiken inhärent ist, einschränken und ein gewisses Kontinuum des Jahreseinkommens sichern konnte, war ein mächtiges Werkzeug zur Umwandlung von Flexibilität in eine selbst gewählte Mobilität. Es stellte ein Widerstandsmittel gegen den Entwertungsprozess von Arbeit und gegen die Verarmung der Arbeitenden dar, aber es befreite auch vom Beschäftigungszwang und eröffnete somit den Weg in andere Möglichkeiten und Zeitlichkeiten des Lebens.

Divergierende Deutungsmuster

Wenn einige die unhaltbaren Kosten der Intermittence beklagen, die für die übrigen LohnempfängerInnen des Privatsektors entstünden, so kritisieren andere das Paradox, das sich in der Verteidigung eines hyperflexiblen Systems ausdrückt. Bestehen die einen auf Arbeitsanreize, bestehen andere auf Beschäftigung und deren Stabilität. Die Analysen, welche diesen Standpunkten zugrunde liegen, beruhen auf einem sehr einfachen Erklärungsmuster: Die Zahl der entschädigten Intermittents ist in einem schnelleren Rhythmus angestiegen als das Arbeitsvolumen (welches anhand der unter Vertrag gearbeiteten Stunden gemessen wird) und die Ressourcen des Sektors. Es gibt demnach ein „Zuviel“ an Intermittents, was die Unausgewogenheit am Arbeitsmarkt ausdrückt, zu einer Zerstückelung der Verträge führt und in der Folge zu längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit für jede/n. Ohne einen schützenden Arbeitsvertrag stünden die „Talentierteren“ unter dem Konkurrenzdruck von KünstlerInnen und TechnikerInnen ohne Qualität und Talent – es sind „chômeurs intermittents“ (arbeitslose Intermittents bzw. unterbrochen Arbeitslose), deren Kosten die anderen LohnempfängerInnen aus dem privaten Sektor übernehmen müssen. Die Herangehensweise der so genannten „Expertise der BürgerInnen“ ist eine ganz andere. Sie besteht in einer Befragung der Beschäftigungs- und Arbeitspraktiken und versucht, die Veränderungen jener Tätigkeiten zu begreifen, die für die erstgenannte Analyse einfach ein „Zuviel“ an Intermittents und Gesellschaften bedeuten. Ein Teil der für und mit den Intermittents durchgeführten Expertise betraf das, was als „Zeitbudget“ bezeichnet werden könnte. Es ging um die Analyse von Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen zwei Anstellungen: die für ein Projekt oder eine Anstellung aufgewandte Arbeitszeit, welche nicht bezahlt wird, die unbezahlte oder ehrenamtliche Zeit. Im Durchschnitt belief sich das Ausmaß der außerhalb einer Anstellung gearbeiteten Stunden auf 923 Stunden pro Jahr und pro Intermittent. Für die Gesamtheit der Intermittents stellt diese Arbeitszeit ohne vertraglicher Anstellung 130% der deklarierten Arbeitsstunden dar. Die tatsächliche Arbeitszeit entspricht also im Durchschnitt einer Vollzeitanstellung.

Der Wert eines kulturellen Produkts ist nicht allein das Resultat einer Anstellungszeit entsprechend einer vertraglich geregelten Tätigkeit. Er setzt verschiedene Zeitlichkeiten voraus: die Zeit der gegebenen und empfangenen Ausbildung, die Zeit zur Reproduktion der Vorraussetzungen des sozialen, biologischen, intellektuellen und künstlerischen Lebens, die Zeit der Arbeitssuche, der Ausarbeitung neuer Projekte, der Experimente, der Recherche, die Zeit für ehrenamtliche Projekte und die notwendige Ruhezeit. Dies sind vielfältige Zeiten, die nicht auf die Zeit der Anstellung allein reduziert werden können. Die Anstellung deckt weder begrifflich noch in den tatsächlichen Praktiken das ab, was die Arbeit ausmacht.
Die Intermittence kann daher als hybride Figur zwischen Anstellung und Arbeitslosigkeit, zwischen Entlohnung und selbstständiger Arbeit gedacht werden; sie verschiebt die binären Oppositionen, welche der Zeit der Anstellung als produktiver Zeit eine Zeit der Anstellungslosigkeit als verlorener Zeit gegenüberstellen – wie sie ebenso Autonomie und Unterordnung, LohnempfängerIn und ArbeitgeberIn in Widerspruch bringen. Es geht also darum, die Herausforderung, welche die Intermittence darstellt, anzunehmen und die sozialen Rechte und das Einkommen jenseits von Anstellung (und Arbeitslosigkeit) zu überdenken.

... und alternative Reformkonzepte

Die Anhänge 8 und 10 [der Arbeitslosenversicherung, AdÜ] mussten reformiert werden – aber anders. Das Neue Modell der Arbeitslosenversicherung, welches von der Koordination der Intermittents und prekär Beschäftigten ausgearbeitet wurde, geht in gewisser Weise über ein bloßes Versicherungsmodell hinaus. Es soll ein Garantiemodell für ein kontinuierliches Einkommen bei diskontinuierlicher Beschäftigungslage sein. Es ist die Antwort auf eine doppelte Zielsetzung: Es soll an die Beschäftigungs- und Arbeitspraktiken der Intermittents angepasst sein und einer möglichst großen Zahl gestatten, in den Genuss dieser Garantie eines kontinuierlichen Einkommens auf Basis einer Einkommensuntergrenze (die sich am SMIC orientiert[1]) zu kommen. Indem es auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut ist, beinhaltet es eine Umverteilung zugunsten jener, welche die niedrigsten Löhne erhalten und die größte Diskontinuität der Beschäftigung aufweisen. Auf Basis der Gesamtheit der monatlichen Einkommen wird ein monatlicher Plafond berechnet, der das regulierende Kriterium ist, welches die Einhaltung des Prinzips der Gegenseitigkeit sicherstellt und gleichzeitig die Erhaltung des Lebensniveaus garantiert.

Das Neue Modell will eine radikale Alternative zur Reform von 2003 sein: Der Unterschied liegt mehr in der Philosophie, die es inspiriert, als auf den einzelnen Faktoren (wie zum Beispiel der Berechnung des Tagessatzes). Es handelt sich hierbei um zwei Gesellschaftsmodelle, und die Wahl zwischen ihnen betrifft bei weitem nicht nur die Intermittents du spectacle. Es will eine offene Plattform sein, deren Prinzipien auch auf andere Situationen anwendbar sind und die dann den jeweiligen Beschäftigungs- und Arbeitspraktiken anderer Berufsfelder angepasst werden müssen. Denn die Intermittence, die Diskontinuität der Beschäftigung, ist bei weitem kein Spezifikum des Kunstsektors – sie kann unterschiedlichste Formen annehmen. Das Neue Modell geht über die Arbeitslosenversicherung hinaus und übt Druck auf die Unedic zu einer Neugründung und zum Überdenken ihrer Finanzierungsmethoden aus. Dieses neue Modell für alle bedeutet die Garantie eines kontinuierlichen Einkommens als Allgemeingut – so wie es im Bereich der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bereits der Fall ist.

Anmerkung

Am 1. April 2007 ist die Arbeitslosenversicherungsreform der Intermittents du spectacle infolge der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 26.Dezember 2006 durch die Gewerkschaften CFDT (Confédération française démocratique du travail), CFE-CGC und CGC (Confédération française de l´encadrement CGC - Confédération générale des cadres) in Kraft getreten, bei der der die Ansprüche vom Beginn der Bewegung der Intermittence im Juni 2003. (vgl. Kulturrisse Heft2/2005) zurückgestellt wurden.

Die Gewerkschaft CGT (Confédération générale du travail) - Spectacle und die Coordination des intermittents fordern, dass 507 Arbeitsstunden auf 12 Monate gerechnet den Intermittents einen Anspruch auf Entschädigung über 12 Monate zuerkennen. In diesem Text weist die Ökonomin Antonella Corsani die "technische" Dimension des Problems der Intermittents zurück, um im Gegenteil daraus ein strategisches Beispiel für eine neue Art von Arbeitspolitik zu machen.

(1) SMIC - Salaire Minimum de Croissance (Mindestlohn; in Frankreich zur Zeit bei 1300 Euro im Monat)

Antonella Corsani ist Ökonomin, Redakteurin der Zeitschrift Multitudes und Aktivistin der Koordination der Intermittents und prekär Beschäftigten. Der vorliegende Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel "Défendre le régime de l`intermittence pour tous" auf der Website (www.mouvements.asso.fr).

Übersetzung: Karoline Feyertag

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