Kultur und GATS

Was ist das GATS? Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist ein weltweites Abkommen zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Es wurde bereits 1994 im Rahmen eines Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen und ging mit der Ministerkonferenz von Doha (Herbst 2000) in die zweite Runde.

Frequently Asked Questions und die Position der IG Kultur Österreich


Was ist das GATS?

Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist ein weltweites Abkommen zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Es wurde bereits 1994 im Rahmen eines Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen und ging mit der Ministerkonferenz von Doha (Herbst 2000) in die zweite Runde. GATS hat die Zurückdrängung des öffentlichen Bereichs sowie die Kommerzialisierung des gesamten Dienstleistungssektors zum Ziel. Kunst und Kultur sind ebenso davon betroffen.


Was ist bisher geschehen?

Im Jahr 2003 hat die EU der WTO ein Angebot vorgelegt, in welchen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen eine Bereitschaft zur Liberalisierung gegeben ist.

Im Gegenzug wurden der EU Bereiche genannt, die sie für ihre Handelspartner öffnen soll. Davon betroffen sind nicht zuletzt sensible Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Energie, Post, audiovisuelle Dienstleistungen und Kultur (Nachrichtenagenturen, Museen und Bibliotheken). Dabei wurde deutlich, dass auch bereits geöffnete Bereiche immer weiter liberalisiert werden sollen.

Bei der WTO-Runde in Cancun (Mexiko) im September 2003 kam es – aufgrund des Widerstandes afrikanischer und südamerikanischer Staaten, gemeinsam mit China und Indien - nicht wie geplant zu Verhandlungen. Das WTO Treffen platzte zur Überraschung der USA und der EU. Dies bedeutet jedoch kein Ende von GATS, sondern es besteht der feste Wille, die Verhandlungen fortzusetzen. Weitere Treffen sind in Planung.


Welche Rolle spielt Kultur bei den GATS-Verhandlungen?

Für die untergeordnete Rolle der Kultur bei den GATS-Verhandlungen ist die Tatsache Ausschlag gebend, dass der kulturelle Bereich vielfach aufgesplittert wird. Fotografie fällt unter "Business Service", Film, Musik, Radio und Fernsehen unter “Telekommunikationsdienste”, Architektur unter “Bau- und Ingenieurswesen”. Bildung stellt wiederum einen eigenen Sektor dar. Daher sind verschiedenste Stellen und Ministerien dafür zuständig, allen voran die Wirtschaftsministerien, und keine Gremien mit kulturpolitischer Kompetenz.


Wie sieht der Status Quo im Kulturbereich aus?

Österreich führte 1994 die Verhandlungen eigenständig, da es zu diesem Zeitpunkt noch kein Mitglied der EU war. Der Status Quo im Kulturbereich ist:

 

  • Für Unterhaltungsdienstleistungen einschließlich Theater, Musikgruppen und Zirkus herrscht unbeschränkter Marktzutritt (1) und unbeschränkte InländerInnenbehandlung.(2) (Einzige Ausnahme: Anwesenheit natürlicher Personen, diese benötigen eine Arbeitsbewilligung.)

 

  • Für Büchereien, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen gilt ebenfalls unbeschränkter Marktzutritt und unbeschränkte InländerInnenbehandlung.(3)

 

  • In Bezug auf audiovisuelle Dienstleistungen wird die Besserstellung europäischer Werke, von Werken, die im Rahmen von Eurimage und Media finanziert wurden, und von Werken aus Ländern, mit denen bi- und multilaterale Abkommen geschlossen wurden, als Ausnahme geltend gemacht.

 

Österreich ging im kulturellen Sektor über die Freigabe der EU hinaus. Die vollständige Liberalisierung von Büchereien, Archiven, Museen und sonstiger kultureller Dienstleistungen stellt einen Alleingang in Europa dar.


Was bedeutet die künftige EU-Verfassung für die GATS-Verhandlungen?

Bisher können die Mitgliedstaaten selber darüber entscheiden, welche Zugeständnisse sie in Welthandelsfragen machen wollen. D. h. bevor die EU Angebote machte, wurden die einzelnen Staaten zu einer Stellungnahme aufgefordert. Durch das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip konnten bisher Kultur und Bildung aus den GATS-Verhandlungen herausgehalten werden (zumindest auf EU-Ebene, mit der Ausnahme Österreichs, das bereits vor einigen Jahren seinen Markt für ausländische AnbieterInnen geöffnet hat).

Nach der Ratifizierung der Verfassung soll jedoch das Mehrheitsprinzip in der Union gelten. Damit wäre die Blockademöglichkeit einzelner Länder aufgehoben. Mit Hilfe dieser Möglichkeit stemmte sich z. B. Frankreich gegen eine Öffnung der GATS-Verhandlungen für Kultur, um vor allem den französischen Film zu schützen.

Zukünftig liegt die Entscheidungskompetenz - bis auf wenige Ausnahmen - in allen Handelsfragen (und darunter fallen aus wirtschaftspolitischer Perspektive nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens) bei der EU-Kommission. Ausdrücklich ist darin der Handel mit Dienstleistungen und "geistigem Eigentum" eingeschlossen.

Für die Bereiche Gesundheit, Bildung, Sport, Jugend und auch Kultur gilt derzeit eine Sonderklausel, die diese Sektoren noch immer unter der Kontrolle der Einzelstaaten lässt. Bei allen Handelsfragen, die diese Bereiche betreffen, wird ein Konsensgremium konsultiert, in dem Einstimmigkeit gilt.
Nach Einführung der neuen EU-Verfassung ist diese Einstimmigkeit jedoch nur noch dann gefordert, wenn "die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Union" beeinträchtigt zu sein scheint.

Die Verlagerung der Zuständigkeit bedeutet nicht nur, dass zukünftig auch Kultur unter die wirtschaftspolitische Dominanz der EU fällt, sondern auch, dass Kulturpolitik nur noch auf der Ebene von nationalstaatlichem Lobbyismus behandelt wird. Hier sind die PolitikerInnen der europäischen Einzelstaaten aufgefordert, ihren Einfluss auf die europäischen Gremien geltend zu machen und anstehende Entscheidungen kritisch zu begleiten.


Was bedeutet das GATS für öffentliche Kultur-Subventionen?

Ausländische KulturanbieterInnen sind inländischen KulturanbieterInnen völlig gleich gestellt. Sie können einen Anspruch auf öffentliche Subventionen erheben und müssen gleich wie alle anderen ihre künstlerische bzw gesellschaftliche und regionale Relevanz nachweisen, um in den Genuss von Fördermittel zu kommen.

Dies sorgt berechtigterweise unter den Kulturschaffenden für Aufregung, wobei insbesondere die kulturellen Hegemoniebestrebungen bzw. die agressiven Marktmethoden amerikanischer Anbieter gefährlich erscheinen.

Die grundsätzliche Beschränkung auf Förderungen für österreichische StaatsbürgerInnen läuft den internationalen Vernetzungsbestrebungen von KünstlerInnen und Kulturschaffenden zuwider. Vielmehr müssten die bisherigen Förderrichtlinien überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden, wobei der Schutz der kleineren Kulturbetriebe vorrangig zu berücksichtigen ist, damit nicht den Interessen der internationalen Konzerne Rechnung getragen wird.

Österreich, das seinen Markt - wie oben beschrieben - bereits weitgehend geöffnet hat, kann zwar als Vorreiter für die zu erwartenden Entwicklungen in Europa angesehen werden. Auf dem Gebiet der Subventionen sind jedoch noch keine Auswirkungen zu erkennen. Das Interesse ausländischer KulturanbieterInnen, sich auf dem österreichischen Markt zu positionieren, scheint bisher gering zu sein. Die bisherigen Erfahrungen mit Handelsabkommen haben allerdings gezeigt, dass diese nur die Grundlage für Eingriffe in den Markt bilden und die Auswirkungen zumeist später sichtbar werden.


Was bedeutet das GATS für öffentliche Dienstleistungen?

Öffentliche Dienstleistungen sind vom GATS grundsätzlich ausgenommen. Dennoch ist die Bedeutung dieser Klausel unklar. Die Ausnahme gilt nur für öffentliche Dienste, wenn diese weder "im Wettbewerb" (in competition) mit anderen AnbieterInnen noch "auf kommerzieller Basis" (on a commercial basis) erbracht werden.

Für den Kulturbereich (wie für die Bereiche Bildung, Gesundheit oder öffentlicher Verkehr) gilt, dass öffentliche und private AnbieterInnen nebeneinander agieren. Die genannten Bereiche fallen somit unter die Bestimmungen des GATS.


Was steht der Kultur in den zukünftigen Verhandlungen bevor?

Bei den Verhandlungen in Cancun wollte die EU zwar keine Öffnungsangebote für den Bereich Kultur machen, zu wünschen wäre jedoch, dass Österreich seine Zugeständnisse rückgängig macht.

Darüber hinaus stellt die EU in manchen Bereichen selber kulturell relevante Forderungen an verschiedene Staaten. Somit sind Ausweitungen von Ausnahmeregelungen schwer durchsetzbar. Daher sind Beteuerungen der EU, Kultur aus den Verhandlungen heraushalten zu wollen, nur als Lippenbekenntnisse anzusehen.


Warum widersetzt sich die IG Kultur Österreich dem GATS?

Demokratische Gesellschaften bedürfen u.a. einer kulturellen Pluralität, die nicht mit der wirtschaftlichen Verwertungslogik eines freien Marktes sicherzustellen ist. GATS hat zum Ziel, die Verantwortung für wichtige Sektoren des öffentlichen Lebens gänzlich zu privatisieren. Mit einer solchen Zurückdrängung öffentlicher Interessen werden entscheidende Grundlagen eines kulturell pluralen Gemeinwesens fundamental in Frage gestellt.

Diese Haltung findet allerdings nicht erst in den Zielbestimmungen von GATS ihren Ausdruck, sondern ist eine der grundlegenden Merkmale einer neoliberalen Politik, die zunehmend alle gesellschaftlichen Bereiche beherrscht.

Protest- und Widerstandsformen gegen GATS müssen sich nach Auffassung der IG Kultur Österreich auf eine Kritik an der Allmacht des Marktes stützen und dürfen nicht Gefahr laufen, das Argument einer kulturellen Sonderstellung (siehe Beispiel Frankreich) ins Treffen zu führen. Damit würde einer Politik Vorschub geleistet werden, die mit der Abwehr "fremder" Einflüsse populistische Erfolge erzielt, die letztlich aber immer in dramatische Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten mündet.


Was ist die langfristige Position der IG Kultur Österreich zum GATS?

Die IG Kultur Österreich fordert einen Ausstieg der EU aus dem GATS, nur so kann die neoliberale Einbahnstraße in Richtung immer weiter gehender Liberalisierungen verlassen werden. Besonders problematisch am GATS: Einmal übernommene Verpflichtungen können im Sinne des InvestorInnenschutzes nicht rückgängig gemacht werden; alle Ausnahmen gelten nur begrenzt.

Der IG Kultur ist bewusst, dass die inzwischen bedauerlicherweise geschlossenen Vereinbarungen sich kaum mehr rückgängig machen lassen. Jedoch greifen die GATS-Verhandlungen immer weiter in Bereiche ein, die eines sensiblen Umgangs bedürfen. Dies ist aber bei einem immer weiteren Entzug der Zuständigkeiten nicht möglich und der Bereich der Kultur droht aufgrund seiner geringen wirtschaftspolitischen Bedeutung an den Rand gedrängt zu werden.

Vielmehr können weitere Verhandlungen nur auf Basis einer globalen Kulturpolitik geführt werden. Es muss ein langfristiger Diskurs über die Bedeutung und Funktion von Kultur in der Gesellschaft vorausgehen. Kulturarbeit darf nicht weiter in die Umklammerung von wirtschaftlichen Zwängen gedrängt werden und muss ihre Stellung als öffentliches Gut und Teil einer demokratischen Gesellschaft finden.


Welche kurzfristigen Verbesserungen im Kulturbereich sind bei den laufenden GATS Verhandlungen möglich?

Die IG Kultur Österreich vertritt die Position, dass Kunst und Kultur aufgrund ihrer Relevanz für einen pluralen demokratischen Diskurs "Öffentliches Gut" sind.(4) Die neoliberale Logik des "Alles ist Markt" greift hier zu kurz. Aus diesem Grund sollte Österreich:
 

  • Erstens, dem horizontalen Vorbehalt für Public Utilities (5) der EU beitreten und die Public Utilities für den Kulturbereich geltend machen.
  • Zweitens, den Bereich "Bücherein, Archive und Museen" aus dem österreichischen Angebot wieder herausnehmen.
  • Auf eine europäische Kulturpolitik hinarbeiten
  • Förderrichtlinien im Kulturbereich überprüfen

 

Das Positionspapier wurde von Urban Regensburger im Auftrag der IG Kultur Österreich im Frühjahr 2003 erarbeitet und von Michael Zechlin im September 2003 erweitert.


Anmerkungen

(1) Unbeschränkter Marktzutritt heißt, dass ausländische InvestorInnen/AnbieterInnen unbeschränkten Zutritt zum Markt haben müssen. Es darf keine Beschränkungen bei der Anzahl der AnbieterInnen in einem Sektor oder Einschränkungen zum Schutz natürlicher Ressourcen oder der Umwelt geben.

(2) Unbeschränkte InländerInnenbehandlung heißt, dass inländische AnbieterInnen gegenüber ausländischen InvestorInnen/AnbieterInnen in keiner Weise bevorzugt werden dürfen. Dies gilt auch bei der Vergabe öffentlicher Subventionen.

(3) Ausnahme: Anwesenheit natürlicher Personen

(4) Dies gilt insbesondere für zeitgenössische Kunst und Kultur.

(5) Public Utilites setzen nicht an den Eigentumsverhältnissen (privat oder öffentlich), sondern am öffentlichen Interesse an. Horizontal heißt: Für alle Dienstleistungssektoren gültig.

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