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15.03.2002 Abschied vom ideellen Verein?
Ein Kommentar von Robert Francan *
Warnung vor einer Novelle zum Vereinsgesetz, die kommende Woche den Nationalrat passieren soll und das Bekenntnis des dabei federführenden
Ministers zur "Bürgergesellschaft" ad absurdum führt.
Verbesserungen. Vereinfachungen. Weniger Kosten. Weniger Verwaltung. Das
alles soll ein plötzlich vorliegender Vereinsgesetz-Entwurf (der
übrigens mit keiner Silbe im Regierungsprogramm erwähnt ist) bringen -
zumindest laut Ansage des Innenministers jener Partei, der es angeblich
um die Förderung von Bürgergesellschaft, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
geht. Tatsächlich dokumentiert der Entwurf eher das Gegenteil:
Tatsache ist, dass das Vereinsleben in Österreich, wie gerade die
Statistiken aus dem Innenministerium belegen, bestens funktioniert: 4740
Vereinsgründungen im Jahr 2000 (nur 30 wurden untersagt); im Jahr davor
825 Auflösungen, 823 davon allerdings nicht wegen irgendwelcher
Konflikte mit Gesetz oder Finanzamt, sondern schlicht infolge
Inaktivität der Vereine.
Trotzdem soll reformiert werden. Warum, fragen sich Vereinsmeier und
-meierinnen. Weil das Gesetz alt ist? Das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch ist noch älter (aber genauso bewährt), das GmbH-Gesetz nicht
viel jünger - ohne dass jemand deswegen in Reformpanik verfallen wäre.
Was aber könnte sonst den plötzlichen Novellierungseifer ausgelöst
haben? Weil's so viele Skandale gibt? Irrtum: Nur 0,46 Prozent aller
eröffneten Insolvenzen zwischen 1996 und 2000 betrafen Vereine (das sind
keine zwölf Vereine pro Jahr; demgegenüber sind im Jahr 2000 1108 GmbHs
insolvent geworden).
Einer für alle?
Oder soll vielleicht deshalb reformiert werden, weil Innenminister
Strasser persönlich schlechte Erfahrungen in (s)einem Verein gemacht
hat? Und dies ungerechtfertigt auf alle Vereine überträgt? Zur
Erläuterung: Strasser ist seit Mai 1998 Präsident des
Niederösterreichischen Hilfswerks, dem in einer NÖN-Meldung vom Oktober
'99 gröbere Finanzprobleme durch "Fehler im Management der oberen Ebene"
nachgesagt wurden. Also her mit einem neuen Gesetz, das allen Vereinen
pauschal schlechte Führung unterstellt?
Diese Interpretation drängt sich jedenfalls auf, wenn man nachliest, wie
noch im Oktober 1997 der damalige Landtagsabgeordnete Strasser gegen
einen (inhaltlich ziemlich ähnlichen) Entwurf zu einem Vereinsgesetz
polterte: "Diese Pläne sind absolut unzumutbar für die Arbeit der
Tausenden Freiwilligen und daher völlig abzulehnen. In allen westlichen
Ländern versucht man Vereinigungen zur Gemeinschaftsbildung zu fördern
und macht Programme für freiwillige und ehrenamtliche
Sozialhilfeeinrichtungen. Im Gegensatz dazu werden in Österreich durch
ein neues, überreglementiertes Vereinsrecht zusätzliche bürokratische
Hürden geschaffen." Und weiter: "Das ist ein Schlag ins Gesicht der
Tausenden Freiwilligen, die sich in den Dienst der Bevölkerung, der
Gemeinden und des Landes stellen. Wir werden alles unternehmen, um
diesen Bürokratieauswuchs zu verhindern."
Woher der jetzige Sinneswandel? Österreichs 104.203 Vereine (Stand:
2000) dürfen weiter rätseln. Und sich auf die vorgesehenen
"Verbesserungen" gefasst machen:
1. Mehr Bürokratie: Allein die Gegenüberstellung des geltenden
Vereinsgesetzes und des Entwurfstexts macht es auf einem Blick deutlich:
Hier wird aufgebläht und überreglementiert. Passagenweise ist der
Entwurf für Laien, und die meisten ehrenamtlichen Funktionäre in den
Vereinen sind nun einmal keine Juristen, gänzlich unverständlich (gerade
in den sehr sensiblen Bereichen des Datenschutzes im Zusammenhang mit
einem Vereinskontrollregister). Förderung des Ehrenamts? So sicher
nicht.
2. Mehr Kosten: Schon jetzt ist die steuerliche Situation der Vereine so
schlecht wie sonst in keinem anderen EU-Land. Und in den vergangenen
Monaten hat sich die Lage durch neue Belastungen noch zusätzlich
verschärft. Zwar sieht der Entwurf für bestehende Vereine unerhebliche
Gebührenbefreiungen vor (statistisch gesehen pro bestehenden Verein
nicht einmal zwei Euro) - gleichzeitig sollen aber bis zu 1,8 Mio. Euro
in den Aufbau eines Vereinskontrollregisters gesteckt werden.
3. Mehr staatliche Aufsicht, weniger Gestaltungsautonomie: Zwar heißt es
in Paragraph 2 des Reformentwurfs "Die Gestaltung der
Vereinsorganisation steht den Gründern ... im Rahmen der Gesetze frei."
Doch folgen gleich in über einem Dutzend weiterer Paragraphen
detaillierte Organisationsvorschriften, die diesen Freiheitsanspruch des
Paragraphen 2 mehr als relativieren.
Zudem beabsichtigt der Entwurf, offenkundig unter der politischen
Prämisse der Entmündigung von Vereinsfunktionären, schon bei lächerlich
geringen Jahreseinnahmen (im Vergleich jedenfalls zu den für
Kapitalgesellschaften geltenden Beträgen) eine verpflichtende externe
Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftstreuhänder. Nicht verwunderlich,
dass sich die größte österreichische Wirtschaftstreuhand-Kanzlei schon
jetzt in einer aktuellen Aussendung an alle Vereine die Hände reibt
angesichts der vielen potenziellen Kunden, die ihnen der Reformentwurf
in die Arme treibt.
Weniger ist mehr?
Von zentraler Bedeutung für jede Reform des Vereinsgesetzes ist die
Frage: mehr oder weniger Vereinigungsfreiheit (ein Grundrecht!), mehr
oder weniger Bürgergesellschaft, mehr oder weniger Ehrenamt, mehr oder
weniger Gemeinnützigkeit? Entschieden haben sich die politisch
Verantwortlichen im vorliegenden Entwurf in all diesen Punkten für -
weniger. Schließlich trägt die Abteilung des Innenministeriums, der die
schöne neue Zukunft des Vereinswesens zu verdanken ist, ja auch den
Titel "Recht und Kontrolle".
Bleibt nur noch eins: der Appell an alle Betroffenen, sich gegen die
geplanten Reglementierungen zu wehren ...
*Der Autor ist selbstständiger Lobbyist und Berater von
Non-Profit-Organisationen und selbst weder Mitglied noch Funktionär
eines Vereins.
Der Kommentar von Robert Francan erschien zuerst am 14. März in Der Standard.
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