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15.03.2002
Abschied vom ideellen Verein?
Ein Kommentar von Robert Francan *

Warnung vor einer Novelle zum Vereinsgesetz, die kommende Woche den Nationalrat passieren soll und das Bekenntnis des dabei federführenden Ministers zur "Bürgergesellschaft" ad absurdum führt.

Verbesserungen. Vereinfachungen. Weniger Kosten. Weniger Verwaltung. Das alles soll ein plötzlich vorliegender Vereinsgesetz-Entwurf (der übrigens mit keiner Silbe im Regierungsprogramm erwähnt ist) bringen - zumindest laut Ansage des Innenministers jener Partei, der es angeblich um die Förderung von Bürgergesellschaft, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit geht. Tatsächlich dokumentiert der Entwurf eher das Gegenteil:

Tatsache ist, dass das Vereinsleben in Österreich, wie gerade die Statistiken aus dem Innenministerium belegen, bestens funktioniert: 4740 Vereinsgründungen im Jahr 2000 (nur 30 wurden untersagt); im Jahr davor 825 Auflösungen, 823 davon allerdings nicht wegen irgendwelcher Konflikte mit Gesetz oder Finanzamt, sondern schlicht infolge Inaktivität der Vereine.

Trotzdem soll reformiert werden. Warum, fragen sich Vereinsmeier und -meierinnen. Weil das Gesetz alt ist? Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ist noch älter (aber genauso bewährt), das GmbH-Gesetz nicht viel jünger - ohne dass jemand deswegen in Reformpanik verfallen wäre.

Was aber könnte sonst den plötzlichen Novellierungseifer ausgelöst haben? Weil's so viele Skandale gibt? Irrtum: Nur 0,46 Prozent aller eröffneten Insolvenzen zwischen 1996 und 2000 betrafen Vereine (das sind keine zwölf Vereine pro Jahr; demgegenüber sind im Jahr 2000 1108 GmbHs insolvent geworden).

Einer für alle?

Oder soll vielleicht deshalb reformiert werden, weil Innenminister Strasser persönlich schlechte Erfahrungen in (s)einem Verein gemacht hat? Und dies ungerechtfertigt auf alle Vereine überträgt? Zur Erläuterung: Strasser ist seit Mai 1998 Präsident des Niederösterreichischen Hilfswerks, dem in einer NÖN-Meldung vom Oktober '99 gröbere Finanzprobleme durch "Fehler im Management der oberen Ebene" nachgesagt wurden. Also her mit einem neuen Gesetz, das allen Vereinen pauschal schlechte Führung unterstellt?

Diese Interpretation drängt sich jedenfalls auf, wenn man nachliest, wie noch im Oktober 1997 der damalige Landtagsabgeordnete Strasser gegen einen (inhaltlich ziemlich ähnlichen) Entwurf zu einem Vereinsgesetz polterte: "Diese Pläne sind absolut unzumutbar für die Arbeit der Tausenden Freiwilligen und daher völlig abzulehnen. In allen westlichen Ländern versucht man Vereinigungen zur Gemeinschaftsbildung zu fördern und macht Programme für freiwillige und ehrenamtliche Sozialhilfeeinrichtungen. Im Gegensatz dazu werden in Österreich durch ein neues, überreglementiertes Vereinsrecht zusätzliche bürokratische Hürden geschaffen." Und weiter: "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Tausenden Freiwilligen, die sich in den Dienst der Bevölkerung, der Gemeinden und des Landes stellen. Wir werden alles unternehmen, um diesen Bürokratieauswuchs zu verhindern."

Woher der jetzige Sinneswandel? Österreichs 104.203 Vereine (Stand: 2000) dürfen weiter rätseln. Und sich auf die vorgesehenen "Verbesserungen" gefasst machen:

1. Mehr Bürokratie: Allein die Gegenüberstellung des geltenden Vereinsgesetzes und des Entwurfstexts macht es auf einem Blick deutlich: Hier wird aufgebläht und überreglementiert. Passagenweise ist der Entwurf für Laien, und die meisten ehrenamtlichen Funktionäre in den Vereinen sind nun einmal keine Juristen, gänzlich unverständlich (gerade in den sehr sensiblen Bereichen des Datenschutzes im Zusammenhang mit einem Vereinskontrollregister). Förderung des Ehrenamts? So sicher nicht.

2. Mehr Kosten: Schon jetzt ist die steuerliche Situation der Vereine so schlecht wie sonst in keinem anderen EU-Land. Und in den vergangenen Monaten hat sich die Lage durch neue Belastungen noch zusätzlich verschärft. Zwar sieht der Entwurf für bestehende Vereine unerhebliche Gebührenbefreiungen vor (statistisch gesehen pro bestehenden Verein nicht einmal zwei Euro) - gleichzeitig sollen aber bis zu 1,8 Mio. Euro in den Aufbau eines Vereinskontrollregisters gesteckt werden.

3. Mehr staatliche Aufsicht, weniger Gestaltungsautonomie: Zwar heißt es in Paragraph 2 des Reformentwurfs "Die Gestaltung der Vereinsorganisation steht den Gründern ... im Rahmen der Gesetze frei." Doch folgen gleich in über einem Dutzend weiterer Paragraphen detaillierte Organisationsvorschriften, die diesen Freiheitsanspruch des Paragraphen 2 mehr als relativieren.

Zudem beabsichtigt der Entwurf, offenkundig unter der politischen Prämisse der Entmündigung von Vereinsfunktionären, schon bei lächerlich geringen Jahreseinnahmen (im Vergleich jedenfalls zu den für Kapitalgesellschaften geltenden Beträgen) eine verpflichtende externe Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftstreuhänder. Nicht verwunderlich, dass sich die größte österreichische Wirtschaftstreuhand-Kanzlei schon jetzt in einer aktuellen Aussendung an alle Vereine die Hände reibt angesichts der vielen potenziellen Kunden, die ihnen der Reformentwurf in die Arme treibt.

Weniger ist mehr?

Von zentraler Bedeutung für jede Reform des Vereinsgesetzes ist die Frage: mehr oder weniger Vereinigungsfreiheit (ein Grundrecht!), mehr oder weniger Bürgergesellschaft, mehr oder weniger Ehrenamt, mehr oder weniger Gemeinnützigkeit? Entschieden haben sich die politisch Verantwortlichen im vorliegenden Entwurf in all diesen Punkten für - weniger. Schließlich trägt die Abteilung des Innenministeriums, der die schöne neue Zukunft des Vereinswesens zu verdanken ist, ja auch den Titel "Recht und Kontrolle".

Bleibt nur noch eins: der Appell an alle Betroffenen, sich gegen die geplanten Reglementierungen zu wehren ...

*Der Autor ist selbstständiger Lobbyist und Berater von Non-Profit-Organisationen und selbst weder Mitglied noch Funktionär eines Vereins.

Der Kommentar von Robert Francan erschien zuerst am 14. März in Der Standard.
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