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Tausche Gemälde gegen Sozialhilfe. Ein holländisches Auslaufmodell
Henk Rijzinga

Die Beeldende Kunstenaars Regeling (BKR) war in den Niederlanden lange Zeit ein Modell ökonomischer Absicherung, das auf einem Tauschgeschäft der besonderen Art basierte: Bildende KünstlerInnen in wirtschaftlich prekären Verhältnissen konnten im Gegenzug für Kunstwerke monatliche Sozialleistung beziehen. Die Niederlande haben dabei einerseits eine beträchtliche Kunstsammlung aufgebaut und andererseits das Ziel verfolgt, KünstlerInnen „kraft dieser Regelung in die Lage zu versetzen, durch Arbeit ihr Dasein zu versorgen“. Die BKR, so das Statut weiter, zielte darauf ab, „die künstlerische schöpferische Leistung und berufsspezifische Kenntnisse so weit als möglich zu erhalten und zu entwickeln und dadurch soweit als möglich den selbständigen Einkommenserwerb durch das Verrichten von künstlerischer Arbeit zu fördern.“ Die BKR wurde 1987 eingestellt, doch die Sammlung besteht bis heute. Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten werden nun Versuche unternommen, diese Sammlung aufzulösen. Die Mittel und Wege, die dabei beschritten werden, sind höchst umstritten. Zuletzt hat das Instituut Collectie Nederland (ICN) Werke aus der BKR-Sammlung auf eBay angeboten und damit die Rechte und Interessen der KünstlerInnen verletzt. Die niederländische Berufsvereinigung bildender KünstlerInnen (BBK) hat einen Stopp dieser Online-Auktion erzielt.

Biete Kunstwerk im Wert von 3xArmutsgrenze

Die BKR war eine einzigartige Regelung für bildende KünstlerInnen (nicht nur in den Niederlanden, sondern weltweit), die den Wert (bildender) Kunst in und für die Gesellschaft anerkennen sollte. Die Geschichte dieser Regelung ist sehr ereignisreich und gespickt mit Vorurteilen. Der Zugang zu dieser Sozialmaßnahme war kein Automatismus wie viele denken. Verantwortlich für die Durchführung der BKR war die Gemeinde, das Geld kam weitgehend aus dem Bundesbudget. Eine KünstlerIn, die zum Beispiel Sozialhilfe beantragte, wurde dem BKR-Referat im Sozialamt zugewiesen. Ein paar Mal pro Jahr musste sie die erforderliche Prüfung durchlaufen und ihr Werk einer Kommission zur Begutachtung vorlegen. Diese Kommission (zwei GemeinderätInnen, drei KünstlerInnen und drei weitere ExpertInnen aus dem Kunstfeld) legte fest, wie viele Monatszahlungen an Sozialleistung das Werk wert war. Die KünstlerIn erhielt dementsprechend ihr Honorar in Monatsraten (etwa in der Höhe der Armutsgrenze) und das Werk kam in ein Depot der BKR-Sammlung. Es wurden durchaus auch Werke abgewiesen.

Natürlich war die BKR nicht optimal und stets Gegenstand von gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Auch die BBK hatte Kritik und immer wieder verschiedenste Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen ausgesprochen (und Aktionen unternommen), um die anstehenden Probleme zu lösen. Doch die Behörden haben nur spärlich darauf reagiert.

1987 wurde diese Regelung schließlich abgeschafft. Dem endgültigen Kabinettsbeschluss ging eine von der damaligen Regierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie voraus, die Effekt und Nutzen der BKR untersuchen sollte. Diese Studie war die erste große wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen der BKR auf die sozialökonomische Lage von bildenden KünstlerInnen in den Niederlanden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollten die Basis für die politische Debatte über die Zukunft der BKR sein, doch das ist nicht geschehen. Die Studie ist in einer Schublade verschwunden. Später wurde bekannt, dass die Untersuchung überwiegend positive Ergebnisse enthielt. Nach der Abschaffung der BKR fand eine „Aufräumaktion“ der Sammlung statt. Dieses Vorgehen hatte die entsprechende Kritik zur Folge – von den KünstlerInnen und ebenso von der BBK. Daraufhin hat der damalige Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft Mitte der 1990er Jahre die Stichting Kunstwegen eingerichtet. Diese Stiftung bekam die Aufgabe, die restliche Kunstsammlung durch Verleih unterzubringen oder die Werke den KünstlerInnen zurückzugeben. Mit Hilfe der KünstlerInnenverbände, Ausleihen und zahlreichen Aufrufen in diversen Medien sind damals rund 5.000 Werke verliehen und rund 40.000 Werke an die KünstlerInnen zurückgegeben worden. Nach der Auslese jener Werke, die mittlerweile schwer beschädigt (!) waren, wurde der Rest in den Depots des ICN untergebracht.

Zum Ersten, Zweiten … uuuuund Stopp!

Jetzt, wieder zehn Jahre später, hat das ICN Anfang Juli dieses Jahres die BKR-Werke zur Versteigerung auf eBay angeboten – ohne abzusichern, dass die Interessen der davon betroffenen KünstlerInnen gewahrt blieben. Die BBK vertritt den Standpunkt, dass die Kunstwerke nicht ohne Zustimmung der UrheberInnen oder ihrer ErbInnen einfach so auf dem freien Markt verkauft werden können (Art. 39 BKR). Gemäß demselben Artikel sind die Kunstwerke nämlich einer Bestimmung zuzuführen, die im Interesse der (niederländischen) KünstlerInnen ist (ursprünglich konnten BeamtInnen die Werke für ihre Büros entlehnen). Ende Juli ist die BBK mit dem ICN und dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft übereingekommen, dass die Internetversteigerung von Kunstwerken aus der BKR-Sammlung unverzüglich gestoppt wird. Das ICN muss sich vorerst an alle KünstlerInnen oder deren Hinterbliebenen wenden und wahlweise um eine Rücknahme der Werke oder Zustimmung zum Verkauf ersuchen.

Abschließend sei angemerkt, dass die BBK nicht prinzipiell gegen eine solche Auktion ist, aber sehr wohl müssen dabei die Interessen der KünstlerInnen gewahrt werden!

Anmerkung

Dieser Text (hier mit einem einleitenden Absatz von Daniela Koweindl) erschien in einer Langfassung zuerst in der von der Beroepsvereiniging van Beeldende Kunstenaars (BBK) in den Niederlanden herausgegebenen Zeitung BBK Krant (Nr. 282, August 2007) Übersetzung Daniela Koweindl, Eva Votava)

Mehr Information zum Thema und die Zeitung zum Download ist auf der Website der BBK zu finden: www.bbknet.nl
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