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Kunstfreiheit.ch
Annette Schindler und Felix Stalder

Ein Brief für den freien Zu- und Umgang mit kulturellen Werken

Unter dem Namen Kunstfreiheit.ch lancierten wir Anfang Oktober einen offenen Brief an den Justizminister der Schweiz, Christoph Blocher, und die aktuell mit der Revision des Urheberrechts (UHR) befassten ParlamentarierInnen. Unterstützt von 40 prominenten ErstunterzeichnerInnen bringen wir die Einschätzung zum Ausdruck, dass die Neugestaltung des UHR nicht die Interessen der aktuell produzierenden, professionellen KünstlerInnen berücksichtigt. In diesem Brief weisen wir darauf hin, dass KünstlerInnen immer auch NutzerInnen von Werken anderer sind und dass der freie Zugang zu diesen Werken eine wesentliche Voraussetzung ist für die freie Entwicklung des künstlerischen Schaffens. Wenn nun, wie vorgesehen (und in Österreich ohne viel Aufhebens bereits 2003 geschehen), die Möglichkeiten der Kontrolle durch die VerwerterInnen stark ausgebaut werden, und die Möglichkeiten des freien Zugangs und des freien Umgangs mit Werken entsprechend abgebaut werden, dann schadet das den meisten KünstlerInnen mehr, als es ihnen nutzt. Konkret stellt der Brief folgende Forderungen auf:

- Freier Zugang zu kulturellen Werken ist notwendig für die freie Weiterentwicklung der Kultur. Dieses Prinzip muss explizit anerkannt werden.
- KünstlerInnen brauchen Rechtssicherheit, dass ihr Umgang mit Werken anderer zulässig ist.
- Technische Kopierschutzmaßnahmen sind abzulehnen. Sie untergraben die Freiheit der Kunst, weil sie jede Verwendung von geschützten Inhalten bewilligungspflichtig machen.

...und die Reaktionen seiner AdressatInnen

Wie nicht anders zu erwarten, lässt die Reaktion aus dem Justizministerium noch auf sich warten (aus Mangel an Unterhaltungsindustrie ist das Thema in der Schweiz weniger brisant als anderswo). Dennoch ist die Aktion durchaus erfolgreich. Bereits über 450 weitere KünstlerInnen und VermittlerInnen haben den Brief unterzeichnet, das Presseecho war groß und weitgehend positiv. Das erste Ziel der Aktion, zu demonstrieren, dass der Ausbau der Kontrollrechte im UHR nicht im Interesse aller KünstlerInnen ist, wurde damit erreicht. Interessanterweise, und für uns etwas überraschend, kamen die negativsten Reaktionen von den professionellen Vertretungen der KünstlerInnen, den Verwertungsgesellschaften (insbesondere von Suisseculture, dem Dachverband). Sie zeigen sich nicht nur verschnupft, dass hier jemand anders als sie im Namen der KünstlerInnen spricht, sondern können auch keinerlei Verständnis für die Forderungen aufbringen, die hier vorgebracht werden. Sie argumentieren nach wie vor ganz stark, dass der Ausbau der Kontrollrechte im Interesse der KünstlerInnen sei. Sie scheinen ganz und gar nicht zu verstehen, dass die Trennung zwischen ProduzentInnen und NutzerInnen keineswegs so absolut ist, und dass diese Kategorien mit der Digitalisierung sich wohl noch weiter auflösen werden. Hundert Jahre künstlerischer Avantgarden, die immer wieder die AutorInnenposition hinterfragt haben, sind hier spurlos vorübergegangen.

Die vertrackte Frage der Ökonomie in der Kultur

Um die von uns angeregte Diskussion zu den optimalen rechtlichen Rahmenbedingungen für zeitgenössisches künstlerisches Schaffen zu umgehen, wird dann jeweils schnell das Killerargument hervorgekramt, dass wir den KünstlerInnen das Einkommen wegnehmen wollen. Damit wird impliziert, dass das UHR das Einkommen der KünstlerInnen sichert, und jeder weitere Ausbau auch einem Ausbau dieses Einkommens entspricht, und eine Lockerung der Kontrollmöglichkeiten einem Angriff auf das Privateigentum gleichkommt. Dieses Argument ist natürlich völlig falsch. Zunächst deshalb, weil unsere Anliegen gar nicht auf eine Abschaffung des UHR zielen, sondern auf eine simple Anerkennung der Praxis, dass Neues aus Altem entsteht. Aber auch wenn unsere Forderungen viel radikaler wären, und das werden sie in weniger realpolitischen Settings durchaus sein, ist die Frage der Ökonomie der Künste viel vertrackter.
So verdanken die meisten KünstlerInnen ihr Einkommen nicht, oder nur zu einem geringen Teil, urheberrechtlich relevanten, das heißt reproduzierbaren Tätigkeiten. Das hat unter anderem damit zu tun, dass der Preis, den die „Ware“ Kultur auf dem Markt erzielt, ziemlich unabhängig vom Umfang der Urheberrechte ist. In der Praxis wird dieser Preis durch das Verhältnis zwischen Kulturschaffenden und Publikum bestimmt. Je enger und reichhaltiger, desto besser. In dieser Beziehung nehmen aber die VermittlerInnen (Verlage, Labels, Museen etc.) immer noch eine entscheidende Rolle ein, die sie durchaus zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen verstehen. Die wenigen, die etwa im Musikgeschäft zuverlässig gut verdienen, sind zumeist die Angestellten der großen Labels. Kann das ein Zufall sein?

Ausblicke

Mit dem offenen Brief wehren wir uns gegen diese Entwicklung. Einerseits werden KünstlerInnenhonorare überall gedrückt, andererseits wird das UHR verändert, sodass es keinerlei neue Einkommensquellen schafft, aber die KünstlerInnen vom Zugang zu Werken ab- und damit die Kunstfreiheit beschneidet. Wobei das mit den neuen Einkommensquellen insofern relativiert werden muss, als dass diese in erster Linie der Verwertungsindustrie zu Gute kommen und nicht den KünstlerInnen.
Der offene Brief kann noch so lange unterzeichnet werden, wie die Revision debattiert wird. Danach wird der gesamte Prozess online archiviert und kann als Referenz in zukünftigen Auseinandersetzungen dienen. Denn diese werden bestimmt kommen.

Felix Stalder ist Soziologe, Medienwissenschafter und Mitbegründer des Open Source-Netzwerks Openflows.

Annette Schindler studierte Kunstgeschichte und Soziologie und ist Leiterin der Medienkunst-Institution plug in in Basel.


Der Text wird unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.5-Lizenz veröffentlicht. mehr
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