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Rosenkranz macht sich für Nazis stark

Horst Jakob Rosenkranz – der Mann der Präsidentschaftskandidatin – macht sich Sorgen um die Sicherheit von Nazis in Österreich. In seiner Zeitschrift „fakten“ hat er dies in der Ausgabe 5/09 deutlich zum Ausdruck gebracht und namentlich genannten Personen die Anstiftung zum Mord an Nazis angedichtet.

Laut Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ist die Zeitschrift „.fakten“ neben der „Aula“ die bedeutendste rechtsextreme Zeitschrift Österreichs, die sich vor allem auf - mit Sozialdemagogie verknüpfte - ausländerfeindliche Propaganda und die Verteidigung neonazistischer Straftäter, die als "Opfer politischer Verfolgung" und "Dissidenten" gesehen werden, konzentriert. Daneben wird mit nationalistischen Parolen gegen die EU agitiert.

Aufgrund der in dieser Ausgabe aufgestellten Behauptung und der Verwendung von Bildmaterial der IG Kultur Österreich hat diese im Herbst 2009 die Partei „Kritische Demokraten-KD“ geklagt. Vorsitzender dieser Partei und Herausgeber der Zeitschrift „fakten“ ist eben Horst Jakob Rosenkranz.

Rechtlicher Ausgangspunkt und „Aufhänger“ für die Klage ist eigentlich ein Nebenschauplatz. Die Zeitschrift verwendete ein Foto an dem die IG Kultur Österreich die Werknutzungsrechte besitzt. Dieses Foto der Geschäftsführerin war ursprünglich – mit Genehmigung der IG Kultur Österreich - in einem Folder unabhängiger GewerkschafterInnen neben Lukas Wurz von den Grünen, der ein T-Shirt mit der Aufschrift „Shut down Nazis“ und dem Piktogramm für das Ein- und Ausschalten technischer Geräte trägt, montiert worden.
Die Zeitschrift „fakten“ publizierte einen Ausschnitt des Folders mit folgendem Text: „......ein Leiberl mit der knappen und brutalen Aufforderung „Shut down Nazis“ (Schießt Nazis nieder). Öffentliche Aufforderungen zum Mord regen in Österreich niemanden auf – wenn sie von links kommen.“

Die Beklagte Partei, die von den Rechtsanwälten Gheneff-Rami-Sommer vertreten wird, gesteht zwar den Übersetzungsfehler ein, vertritt jedoch die Ansicht, dass Niederschießen und Ausschalten gleich inhuman seien und es daher keinen Unterschied mache wie „shut down“ interpretiert wird.

Demgegenüber kam das Landesgericht Korneuburg in seiner einstweiligen Verfügung zu folgender Ansicht: „ Der Vorwurf, der T-Shirt-Träger rufe zum Mord an Andersdenkenden auf ist ....... falsch. Nazis „auszuschalten“ ist demgegenüber nicht gleichwertig (mit Niederschießen Anm. Red.) und in strafrechtlicher Sicht schon aufgrund des Verbotsgesetzes ausdrücklich angeordnet".

Der von der Partei Horst Jakob Rosenkranzs eingebrachte Rekurs ist seit November 2009 beim Oberlandesgericht anhängig. Wir hoffen auf eine ähnlich klare Erkenntnis der übergeordneten Instanz.
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EVLGKorneuburg.pdf
Einstweilige Verfügung des Landesgerichts Korneuburg vom 28.09.2009

BeschlussRekurs
Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 29. April 2010, dem Rekurs der beklagten Partei nicht Folge zu geben