Veranstaltungsgesetz und Sicherheitsverordnung 2013

Seit 2012 ist ein neues Veranstaltungsgesetz in der Steiermark gültig, zu dem derzeit die Sicherheitsverordnung verfasst wird. Die Stellungnahme der IG Kultur Steiermark, in der die Spezifika der Kulturinitiativen herausgearbeitet und Änderungsvorschläge, die die Möglichkeiten und Eigenheiten der Kulturinitiativen und deren Veranstaltungen berücksichtigen, wurde an die zuständigen Personen übermittelt.

Seit 2012 ist ein neues Veranstaltungsgesetz in der Steiermark gültig, zu dem derzeit die Sicherheitsverordnung verfasst wird. Die Stellungnahme der IG Kultur Steiermark, in der die Spezifika der Kulturinitiativen herausgearbeitet und Änderungsvorschläge, die die Möglichkeiten und Eigenheiten der Kulturinitiativen und deren Veranstaltungen berücksichtigen, wurde an die zuständigen Personen übermittelt.

Nähere Infos:
- Stellungnahme der IG Kultur Steiermark:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11836320_74835225/86e83f53/IG%20Kultur%20Steiermark.pdf


- Weitere Stellungnahmen:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11836320/74835225/


- Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/75853222/DE/


- Sicherheitsverordnung:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11836320_74835225/9c68efea/VeranstaltungssicherheitsVO_Entwurf.pdf/

 

Stellungnahme zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz und zum Entwurf der Steiermärkischen Veranstaltungssicherheitsverordnung

Die IG Kultur Steiermark, unabhängige Interessensvertretung der privaten Kulturinitiativen, beschreibt die Situation, die Struktur und die Ressourcen der Kulturinitiativen und die Art der Kulturveranstaltungen. Aufgezeigt wird, dass die geplante Veranstaltungssicherheitsverordnung für den Kulturbereich nicht bzw. nur in Teilen sinnvoll angewendet werden kann.

Was sind Kulturinitiativen? Struktur – Geld – Ziele

Private Kulturinitiativen sind meist gemeinnützige Vereine, die von einzelnen Kulturschaffenden und KünstlerInnen initiiert und geführt werden und wichtige Impulse für das Kultur- und Kunstschaffen in unserem Land darstellen.

Kunst- und Kulturschaffen ist nur mit sehr hohem Freiwilligenengagement von vielen möglich, da meist geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Grundsätzliches Ziel privater Kulturinitiativen ist es Kunst und Kultur für alle Menschen leichter zugänglich zu machen, in die unmittelbare Umgebung zu bringen und die Teilhabe der Bevölkerung zu ermöglichen. Dafür wird mit speziellen Kulturvermittlungsangeboten, die von ermäßigten Eintritten und freiwilligen Spendentöpfen bis hin zu unentgeltlichen Diskussions- und Vortragsveranstaltungen reichen, quasi „alles versucht“, um den Einzelnen den Zugang und die Konsumation von Kunst und Kultur möglich zu machen. Das heißt, um das Ziel „Kultur für alle“ zu ermöglichen werden finanzielle aber auch emotionale oder intellektuelle Barrieren abgebaut.

Deshalb sind private Kulturinitiativen sehr oft von öffentlichen Mitteln abhängig, da sie sich weder von den Eintrittsgeldern noch vom „marktwirtschaftlichen Mehrwert“ erhalten können. Weiteres Ziel für private Kulturinitiativen ist es, Raum zu ermöglichen – Raum der Auseinandersetzung, Raum für zeitgenössische Kunst und Kultur, Raum für Experimente. Gerade das sind Bereiche in der Kunst und Kultur, die für das Weiterentwickeln und Weiterbestehen qualitätsvoller Kunst- und Kulturproduktion in der Steiermark unbedingt erforderlich sind, aber Nischenprodukte und keine Massenevents darstellen, welche von Eintrittsgeldern allein nicht leben können.

Festzuhalten ist: Weder haben die Strukturen der Kulturinitiativen selbst eine Größe, die die Auflagen der Sicherheitsverordnung des Veranstaltungsgesetzes erfüllen können, noch rechtfertigt die Größe des Publikums, diese Auflagen zu erfüllen.


Zu den Antrags-, Melde- und Genehmigungsverfahren:

KulturveranstalterInnen beleben Räume – öffentliche und private – und sind somit oft von Genehmigungen von mehreren Ämtern gleichzeitig für eine Veranstaltung abhängig. Das bedeutet auch vielfältige Verfahrens- und Genehmigungskosten für die KulturveranstalterInnen, die vorwiegend minimale Budgets aus öffentlichen Geldern zur Verfügung haben, eine schwerwiegende Reduktion ihrer Mittel.

Dazu schlägt die IG Kultur Steiermark vor:

1.) eine Vereinfachung der Verfahrensgebaren (Zuständigkeit bei einem Amt!)
2.) die Entwicklung eines landesweiten Prozedere, das auf Quersubventionierungen verzichtet, und die von öffentlicher Hand geförderten KulturveranstalterInnen im Kulturland Steiermark von den Melde- und Genehmigungsabgaben befreit.

Zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz:

Für die IG Kultur Steiermark ist das Veranstaltungsgesetz mit der Sicherheitsverordnung eine Notwendigkeit. Für viele Veranstaltungen wird ein wichtiges Maß an Richtlinien formuliert, wodurch die Sicherheit aller beteiligten Personen gewährleistet wird und die Verantwortlichkeiten der VeranstalterInnen geklärt werden. Trotzdem muss klargestellt werden, dass Kulturveranstaltungen der privaten Kulturinitiativen aufgrund deren Inhalte, Größe und Struktur eine Ausnahme darstellen und, wie beispielsweise der Bildungsbereich, vom Veranstaltungsgesetz ausgenommen werden sollten.

Die IG Kultur Steiermark schlägt vor

- den Kulturbereich in die Ausnahmen des Landesgesetzes aufzunehmen und
- damit eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Landesgesetzen zu übernehmen, um die Besonderheiten und die Art der Veranstaltungen aus diesem Bereich zu berücksichtigen.

Es erscheint nicht sinnvoll, dass die große Sparte der Kunst- und Kulturveranstaltungen im Veranstaltungsgesetz keine Berücksichtigung erhielt. Wiewohl es verständlich ist, dass die Museen ausgenommen wurden, ist klarzustellen, dass Kulturinitiativen meist auf mehreren Ebenen und Sparten und interdisziplinär aktiv sind, wodurch Ausstellungen beispielsweise auch mit theatralen oder musikalischen Elementen verbunden werden.

Grundsätzlich sind Kulturangebote immer Bildungsangebot für die Allgemeinheit, sie dienen nicht der Unterhalten, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen, weshalb nicht nur die in §1 Absatz 3 genannten Bildungsveranstaltungen aus dem Veranstaltungsgesetz ausgenommen werden müssen, sondern alle kulturellen Bildungsveranstaltungen wie auch Literatur, Medienkunst, Theater, Tanz und Musik. Für Musikveranstaltungen im Unterhaltungsbereich besteht die Notwendigkeit, dass die Sicherheitsbestimmungen nach Veranstaltungsgröße kategorisiert werden.

Zum Entwurf der Veranstaltungssicherheitsverordnung:

Die IG Kultur Steiermark betont, nicht den Jugendschutz, die Barrierefreiheit oder die Vorschreibungen bezüglich Brandschutz und Fluchtwege in Frage zu stellen, sondern weißt lediglich darauf hin, dass die Art und Weise von Kulturveranstaltungen und die Sicherheitsverordnung nicht aufeinander abgestimmt sind.

Die IG Kultur Steiermark schlägt vor:

• Das Landesgesetz in der nächsten Novelle um den Ausnahmebereich der Kulturveranstaltungen zu erweitern und bis dahin
• die Sicherheitsverordnung für Kulturveranstaltungen zu adaptieren.
• Zusätzlich sollte die Abgabenbestimmung für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen einer Neubestimmung unterzogen werden.

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