Über das Unerwünschtsein

Das Fremdenrecht wurde in Österreich 2010 wieder einmal verschärft. Das verfolgte Ziel ist weiterhin die Migrationsabwehr, was oft die Aberkennung grundlegender Menschenrechte bedeutet. So ist das Leben der AfrikanerInnen durch einen verschärften institutionellen Rassismus gekennzeichnet, der den Neuankommenden keine Hoffnung lässt, in diesem Land leben zu dürfen.

Einleitung

Das Fremdenrecht wurde in Österreich 2010 wieder einmal verschärft. Das verfolgte Ziel ist weiterhin die Migrationsabwehr, was oft die Aberkennung grundlegender Menschenrechte bedeutet. So ist das Leben der AfrikanerInnen durch einen verschärften institutionellen Rassismus gekennzeichnet, der den Neuankommenden keine Hoffnung lässt, in diesem Land leben zu dürfen.(1) Aber auch jene, die schon seit einigen Jahren hier ihr Leben aufgebaut haben, werden systematisch marginalisiert und Repressalien ausgesetzt. Daher sind viele wegen dieser unerträglichen Situation bereits weiter emigriert, denn Kontrollpolitik, Ablehnung und Ausgrenzung von AfrikanerInnen senden ein in Österreich altbekanntes Signal: „Ausländer raus!“ Insbesondere die Gruppe der AsylwerberInnen wird per Gesetz und von bestimmten Medien diskriminiert und kriminalisiert. Afrikanische MigrantInnen und ÖsterreicherInnen mit afrikanischer Herkunft, die hier legal leben, haben in allen wichtigen Bereichen der Gesellschaft (Arbeitsmarkt, Wohnen, Bildung, Behörden und medizinischer Versorgung etc.) ständig mit institutionellem Rassismus zu kämpfen. Im Folgenden soll die aktuelle Situation dieser Menschen an einigen Beispielen aus verschiedenen Bereichen etwas näher beleuchtet und danach gefragt werden, was mögliche Strategien sind, sich dagegen zu wehren.

Weniger Asylrecht, mehr institutioneller Rassismus

Das Asylrecht entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen für Asylgründe. Der Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention, der allein auf politische Verfolgung abstellt und aus der Zeit des kalten Krieges stammt, ist überholt und bedarf dringend einer Reform, allein schon deshalb, weil er Menschen, die aus anderen als politischen Gründen flüchten müssen, per se ausnimmt. Gemeinhin werden solche Flüchtlinge als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet. Darunter versteht man allzu gerne Emporkömmlinge, die sich bloß verbessern wollen. Dass es solchen Flüchtlingen meist um das Überleben geht, wird einfach in Abrede gestellt.

Die überwiegende Mehrheit der AfrikanerInnen, die nach Österreich kommt, sucht um Asyl aus unterschiedlichen Gründen an. Meistens bekommen sie aber keines, weil ihre Situation nicht unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention subsumierbar ist. Viele kommen aus Gebieten, in denen aktuell keine (direkte) Verfolgung stattfindet, die sich jedoch noch nicht von der letzten Kriegs- oder sonstigen Katastrophensituation erholt haben. Die Einschätzung und Beurteilung der Situation in diesen Gebieten ist sehr schwer zu treffen, da sich verschiedene Formen von Unsicherheit kaum fassen lassen und den Menschen nicht zugemutet werden kann, so lange in der Unsicherheit zu verharren, bis sie nicht mal mehr weggehen können. Aus einer europäischen Perspektive ist eine solche Beurteilung – gelinde gesprochen – anmaßend und meistens falsch. Im Asylverfahren führt das zu Willkürentscheidungen der Behörden, in deren Folge die Menschen rasch in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, von wo sie geflüchtet sind. Dort sind sie dann oft extremen bedrohlichen Situationen ausgesetzt, und noch schlimmer: Sie stehen ganz mit leeren Händen da.

Laut Schätzungen war 2010 die Zahl der AfrikanerInnen, die nach Österreich gekommen sind, geringer als jene, die das Land – auf Grund von Abschiebung oder sogenannter „freiwilliger Ausreise“ – verlassen haben. Die meisten kamen als Asylsuchende. Auf Grund der immer strengeren Gesetzgebung (und populistischer Vorurteile) werden AsylweberInnen als potenzielle VerbrecherInnen gesehen. AfrikanerInnen haben mit vorurteilsbehafteten Bildern zu kämpfen, die einen ganzen Kontinent auf Armut und Elend reduzieren. Gleichzeitig werden Kriege, Diktaturen und politische Krisen hierzulande ignoriert. Es ist selten, dass eine Person aus Afrika einen positiven Asylbescheid erhält. AsylwerberInnen aus Afrika weisen auf Grund ihres unsicheren legalen Status und der permanenten Angst vor der Deportation eine erhöhte psychische Verletzbarkeit auf.

Laut dem neuen §15a Asylgesetz, der am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, müssen sich AsylwerberInnen mindestens alle 48 Stunden (in extremen Fällen bis zu zwei Mal pro Tag) bei der Polizei melden – manchmal, um direkt in Schubhaft genommen zu werden. Offiziell soll diese Regelung verhindern, dass die Menschen untertauchen. Sie sind jederzeit der Polizei ausgeliefert, was dazu führt, dass die Betroffenen in ständiger Angst leben. Das Polizeidurchsuchungsrecht auf den Verdacht hin, dass sich illegalisierte Personen an einer Adresse aufhalten, führte voriges Jahr zu vielen Durchsuchungen von Wohnungen und sozialen Einrichtungen, die hauptsächlich von AfrikanerInnen frequentiert werden. Die Meldepflicht und die zahlreichen Kontrollen bringen die Betroffenen in eine traumatische Situation, in der sie jederzeit damit rechnen müssen, abgeschoben zu werden. Das führt zu einer ständigen Selbsthinterfragung, einer Selbstverdächtigung und zermürbt auch diejenigen, die motiviert sind, etwas in der Aufnahmegesellschaft zu schaffen. Diese Regelung trägt auch zum Gefühl der Vorweg-Kriminalisierung bei. Das macht das Leben nur sehr schwer erträglich.

Per Gesetz vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind die AsylwerberInnen aus Afrika eine leichte Angriffsfläche für die Stigmatisierung als „Sozialschmarotzer“. Diese Situation drängt viele in die Kriminalität. Dadurch bekommt ihr Asylverfahren eine absehbar negative Entwicklung und legitimiert die Abschiebungen. Vor dem Hintergrund dieser Umstände warten viele Menschen den Ausgang ihres Verfahrens nicht ab. Die meisten suchen andere Möglichkeiten, in Österreich bleiben zu dürfen. Viele schaffen es, sich auf anderem Wege zu legalisieren (z. B. durch Heirat oder Adoption). Oder sie analysieren die sich verändernde europäische Rechtslage und finden transeuropäische Möglichkeiten für ihren legalen Aufenthalt – eine sehr teure Praxis, die nicht immer gelingt. Daher wären klare gesetzlich verankerte Bleiberechtsrichtlinien sehr wünschenswert.

Leider macht das neue Fremdengesetz selbst jenen AfrikanerInnen das Leben schwer, die eine Legalisierung vorerst geschafft haben. Das Gesetz trennt z. B. Familien, indem AfrikanerInnen, die ihren Aufenthaltstitel wieder verlieren, aus Österreich abgeschoben werden. In jenen Fällen, wo eine Ehe das Aufenthaltsrecht begründet, wird der Aufenthaltstitel entzogen, wenn eine Ehe in die Brüche geht. Die Person ohne Aufenthaltstitel braucht in dieser Situation einen anderen Aufenthaltstitel. Ob eine betroffene Person Kinder hat, spielt in dieser Situation nur eine nachgeordnete Rolle. Wer keinen Ersatzaufenthaltstitel bekommen kann, wird abgeschoben. Dass Kinder dabei einen Elternteil verlieren und dadurch traumatisiert werden, wird in Kauf genommen.

Am Arbeitsmarkt: wenn Hautfarbe vor Qualifikation kommt

MigrantInnen aus afrikanischen Ländern arbeiten meist in unterqualifizierten Berufen. Die Konkurrenz am Arbeitsmarkt ist durch die Wirtschaftskrise auch in diesen unterqualifizierten Bereichen härter geworden. Auf Grund der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes gegenüber osteuropäischen Ländern seit Mai 2011 ist damit zu rechnen, dass auch die verstreuten „Nischenarbeitsplätze“, die traditionell von AfrikanerInnen besetzt wurden, zunehmend mit Arbeitssuchenden aus osteuropäischen Ländern geteilt werden müssen.

Für bestimmte Schlüssel-Arbeitsbereiche sollen nun Menschen nach Österreich geholt und beschäftigt werden: Dies schafft eine Enttäuschungshaltung speziell unter den hier lebenden AfrikanerInnen und anderen MigrantInnen, denen seit Jahren der Zugang zum Arbeitsmarkt systematisch versperrt wird, obwohl sie sehr gut ausgebildet sind oder waren. Denn selbst nach Abschluss der universitären Ausbildung in Österreich bekommen AfrikanerInnen nicht automatisch eine Arbeitsbewilligung. Sie müssen Österreich normalerweise nach Studienabschluss verlassen. Umgekehrt sollen nun gut ausgebildete Leute nach Österreich gelockt werden. Diese neue Maßnahme hat eine Botschaft: Statt AfrikanerInnen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind oder schon Jahrzehnte hier leben, aufsteigen zu lassen, werden sie nunmehr durch die sogenannte „Rotweißrot-Karte“ einmal mehr abgewertet. Integration wird zu einem Unterwerfungssystem, in dem AfrikanerInnen auf der untersten Stufe bleiben müssen. Statt sie aufsteigen zu lassen, werden Menschen geholt, die keine Geschichte in diesem Unterwerfungssystem haben, die nicht über Jahre und Jahrzehnte abgewertet wurden.

Unter den MigrantInnen stachen die AfrikanerInnen bisher durch ihre exzellente Ausbildung hervor. Trotzdem haben viele die Erfahrung gemacht, dass sie mit Bildung nicht weiterkommen. Selbst ein Doktorat an einer österreichischen Universität bringt ihnen nur sehr selten berufliche Chancen. Stattdessen werden viele von ihnen zu TaxifahrerInnen „dequalifiziert“ und sehen sich dementsprechend nicht selten als VersagerInnen. Einige AfrikanerInnen haben studiert, bevor sie nach Österreich gekommen sind, aber ihr Studium wurde hier nicht anerkannt. Ohne kompliziertes Nostrifikationsverfahren konnten sie die höher qualifizierten Jobs in Österreich nicht ausüben, was sie wiederum frustriert hat und ihnen ökonomische Nachteile bringt. Das demotiviert auch die Nachkommenden, die das Gefühl bekommen, es lohnt sich nicht, nach mehr Bildung zu streben. Dementsprechend ist die Inskriptionsrate von AfrikanerInnen an den Universitäten gesunken; nur jene der heranwachsenden zweiten Generation ist noch im Wachsen begriffen. Ein Ausweg aus dieser Dequalifizierungsfalle, den insbesondere jüngere Menschen mit afrikanischen Wurzeln beschreiten, ist, ins Ausland zu gehen, um in Österreich später eine Chance für einen guten Posten zu bekommen. Wenn man sein Studium im Ausland – am besten in England oder den USA – abschließt, ist man nach der Rückkehr plötzlich eine gesuchte Schlüsselkraft.

Eine andere Form des Rassismus am Arbeitsmarkt ist die Sexualisierung schwarzer Frauen. Viele Asylwerberinnen überwiegend aus afrikanischen Ländern arbeiten in Österreich am „Strich“. Die Prostitution ist die einzige legale Arbeitsmöglichkeit für sie. Nur dadurch erhalten sie eine Arbeitsgenehmigung (die es nur im Bereich der Prostitution gilt), Zugang zu medizinischer Versorgung und vor allem einen Aufenthaltstitel. Sexarbeit ist gemeinsam mit Tätigkeiten wie dem Zeitungsverkauf einer der wenigen Bereiche, wo AsylwerberInnen ökonomisch „Fuß fassen“ können.

95 Prozent der SexarbeiterInnen sind MigrantInnen. Schwarze SexarbeiterInnen werden schlechter bezahlt. Sie arbeiten vorwiegend auf der Straße, wo generell weniger bezahlt wird als in den entsprechenden Lokalen im Rotlicht-Milieu.

Ausblick: Wir können etwas tun!

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Situation der AfrikanerInnen in Österreich in den kommenden Jahren maßgeblich verbessern wird, denn es gibt keine starke politische Kraft, die einen solchen Wandel bewerkstelligen könnte. Es gibt keine gemeinsame Strategie von AfrikanerInnen gegen die verschiedenen Rassismen. Und es gibt nur wenig organisierte Kooperation mit anderen MigrantInnengruppen und NGOs. Die meisten AfrikanerInnen in Österreich haben sich aus der politischen Zivilgesellschaft zurückgezogen. Zehn Jahre nach der Operation Spring ist die Einschüchterung noch immer spürbar. Nur eine kleine Gruppe von verstreuten AktivistInnen mit afrikanischem Hintergrund ist in die aktuellen politischen Auseinandersetzungen involviert. Es bleibt nur die Hoffnung, dass diese Gruppe größer wird und die AfrikanerInnen sich mobilisieren, wenn es um ihre Interessen und um die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen geht. Nur so werden sich die AfrikanerInnen letztlich einen gleichberechtigten Platz in der österreichischen Gesellschaft schaffen können.

Fußnote

(1) Der institutionelle Rassismus und Regulierungen des Lebens auf Grund der Migrationspolitik haben ähnliche Auswirkungen für alle hier lebenden MigrantInnen. In diesem Artikel soll über diese Zusammenhänge speziell bezogen auf die Gruppe der AfrikanerInnen gesprochen werden, die meiner Meinung nach auf spezifische und verschärfte Weise betroffen sind.

Pascal Baylon Ndabalinze ist Publizist und Aktivist, wurde in Rwanda geboren und hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Er war Langzeit-Österreich-Korrespondent von Africa International (Frankreich), absolvierte einen fünfjährigen entwicklungspolitischen Einsatz mit der deutschen NGO Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GTZ) in Rwanda und war bis vor kurzem Vorsitzender von European Network Against Racism in Austria.

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