Crossing Borders

Für das Kapital erfüllt migrantische Arbeit in vielen Fällen eine ähnliche Funktion wie klassische Reproduktionsarbeit in den Industrieländern: Sie ist zwar meist nicht gänzlich gratis verfügbar (ausgenommen sind Fälle von Lohnraub, die bei illegalisierter Arbeit aber nicht selten vorkommen und durchaus zum Kanon des Ausbeutungsverhältnisses gehören), verursacht jedoch für das Kapital weitaus geringere Kosten als Arbeitskraft aus der Mehrheitsbevölkerung.

Seit langem wird von antirassistischen Aktivist_innen zu Recht bemängelt, dass sich Debatten um ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu stark auf den Rahmen des Nationalstaats beziehen. Dabei kommt es mitunter vor, dass hegemoniale wohlstands-chauvinistische oder rassistische Positionen reproduziert oder gar verstärkt werden.1 Dies geschieht beispielsweise durch die Forderung, dass das Recht auf BGE den Besitz von bestimmten Papieren oder gar der entsprechenden Staatsbürger_innenschaft zur Voraussetzung haben sollte; außerdem durch die Annahme, dass eine Umverteilung gesellschaftlicher Wertschöpfung nur im Rahmen des Nationalstaats (Österreich) oder maximal innerhalb eines regionalen Wirtschaftsverbands (EU) zu regulieren sei. Diese Sichtweise ignoriert grundlegende globale Machtasymmetrien und strukturell ungleiche Möglichkeiten der Kapitalakkumulation. Oft bleibt in den Debatten um das BGE unterbelichtet, dass die Aneignung von Mehrwert in den industrialisierten Ländern nach wie vor auf struktureller Überausbeutung von Arbeitskraft und natürlichen Ressourcen im globalen Süden beruht.

Selbstredend können diese asymmetrischen Verhältnisse nicht mehr in einem klassisch antiimperialistischen Raster im Zuschnitt der 1970er Jahre betrachtet werden, zumal es zwischen Ländern, die ehemals dem „Trikont“ zugerechnet wurden, erhebliche Unterschiede gibt; dies v.a. in Bezug auf ihre Position im geopolitischen Gefüge bzw. der Rolle ihrer Wirtschaft in globalen Wertschöpfungsketten und der internationalen Arbeitsteilung. Dennoch bedarf es – gerade in der Debatte um das BGE hierzulande – einer klaren Analyse und politischen Positionierung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass der gesellschaftliche Reichtum in den Industrieländern – auch wenn er innerhalb seiner Grenzen meist enorm ungleich verteilt ist – auf Ausbeutung anderer Regionen der Welt beruht. Um dergleichen Schieflagen in der Debatte gegenzusteuern, sollte des Weiteren dem Themenkomplex Migration spezielle Aufmerksamkeit zuteil werden; dies v.a. im Hinblick auf die Aneignungsstrategien und -kämpfe von Migrant_innen, die Klassenverhältnisse und rassistische Verhältnisse im Allgemeinen und Nord-Süd-Ungleichverhältnisse im Speziellen immer wieder infrage stellen und unterlaufen.

Migrantische Arbeit und gesellschaftliche Wertschöpfung
In der gesamten EU leben schätzungsweise zehn Millionen illegalisierte Menschen, d.h. Menschen, denen elementarste Rechte aberkannt werden. Die Verweigerung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Sicherheit beginnt bei Gesundheitsversorgung, geht über Arbeits- und Gewerkschaftsrechte und reicht bis zur Kinderbetreuung, Schulausbildung, Mobilität etc. Gleichzeitig leisten Illegalisierte in der EU einen riesigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung. Die offensichtlichsten Sektoren, die von migrantischer Arbeit geprägt sind, sind Hausarbeit, Pflege, Bau, Landwirtschaft, Sexarbeit, Hotellerie, Gastgewerbe oder Reinigungsgewerbe. In diesen Sektoren wird illegalisierte Arbeit oft geduldet und nicht behördlich verfolgt, da klar ist, dass die Produktion von billigen und weitgehend entrechteten Arbeitskräften abhängt. Oftmals erfolgt die Ausbeutung migrantischer Arbeitskraft aber auch in einer perfiden Mischung aus Illegalisierung und prekärem Aufenthaltsstatus.2

Für das Kapital erfüllt migrantische Arbeit so in vielen Fällen eine ähnliche Funktion wie klassische Reproduktionsarbeit in den Industrieländern: Sie ist zwar meist nicht gänzlich gratis verfügbar (ausgenommen sind Fälle von Lohnraub, die bei illegalisierter Arbeit aber nicht selten vorkommen und durchaus zum Kanon des Ausbeutungsverhältnisses gehören), verursacht jedoch für das Kapital weitaus geringere Kosten als Arbeitskraft aus der Mehrheitsbevölkerung. Wenn also die Bedeutung von Migration für die gesamtgesellschaftliche Wertschöpfung in den Ländern der EU in Rechnung gestellt wird, ist es schlichtweg absurd, anzunehmen, dass die Forderung nach einem BGE an die Zuerkennung von Papieren gekoppelt sein sollte.

Internationale Arbeitsteilung und Extraktionsökonomien
Zusammen mit der billigen oder kostenlosen Verfügbarkeit von Reproduktionsarbeit und migrantischer Arbeit kann als eine dritte wichtige Voraussetzung für kapitalistische Akkumulation in den Zentren die Existenz von so genannten Extraktionsökonomien benannt werden. Historisch war es unabdingbar, dass nach der Entkolonisierung in den 1960er Jahren strukturelle Abhängigkeitsverhältnisse von vielen Ländern des globalen Südens neu organisiert wurden, sodass ungebrochen billige Rohstoffe, erzeugt von billiger Arbeitskraft im Süden, für die industrielle Verwertung zur Verfügung stehen. Seien es landwirtschaftliche Rohstoffe, Bodenschätze, Textilien, Computer-Hardware oder auch Dienstleistungen, die gesellschaftliche Wertschöpfung in westlichen Industrieländern kommt ohne eine entsprechende Hierarchisierung der internationalen Arbeitsteilung in globalen Produktionsketten und -netzwerken nicht aus. Dass damit oft krasse Ausbeutungsdynamiken und Armutsspiralen in Gang gesetzt werden, dürfte weithin bekannt sein (vgl. Zeller 2004).

In migrationspolitischen Zusammenhängen wurde deshalb in den letzten Jahren mit dem Slogan „Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört“ eine wichtige diskursive Bresche geschlagen. Handelt es sich um die Überfischung der Küstengewässer vor dem Senegal oder Angola durch europäische Fischerei-Flotten, um Coltan-Abbau in der Demokratischen Republik Congo, um „Land Grab“, also das Aufkaufen ganzer Landstriche durch transnationale Konzerne zum Anbau von Agro-Fuels, um oktroyierte Handelsabkommen im Zuschnitt von NAFTA bzw. EPA oder um die Auswirkungen des Klimawandels auf die bäuerliche Produktion: Dynamiken der Vertreibung, Landflucht und Migration sind oftmals eng verzahnt mit Prozessen fortgesetzter Kolonisierung, Umweltzerstörung und primärer Akkumulation (vgl. u.a. Chacon/Davis 2007: 128ff.; G8-Büro im Hessischen Flüchtlingsrat 2007).

Migrationsbewegungen in den globalen Norden nehmen in dieser Situation eine wichtige Rolle ein, da sie hierarchisch definierte und abgegrenzte Räume und Territorien durchkreuzen und somit der „globalen Apartheid“ zuwiderlaufen, mittels derer verschiedene Segmente der globalen Arbeiter_innenklasse immer wieder gegeneinander ausgespielt werden. In diesem Sinn ist auch der Slogan zu verstehen: „We didn't cross the border, the border crossed us!“ (siehe Noborder)

Transnationale Solidarität neu verorten
Gerade im Kontext der Debatte um ein globales BGE sollte darüber nachgedacht werden, wie transnationale Solidarität in Zeiten von Klimawandel, europäischem Grenzregime und transnational operierenden Konzernen aussehen könnte. Zweifelsohne müssen die Koordinaten dafür, 20 Jahre nach dem praktischen Ende der Internationalismus-Bewegung, neu bestimmt werden: Parolen für den „Sieg im Volkskrieg“ sind passé, grundlegende Umbrüche in einzelnen Ländern wie z.B. Bolivien sind zur Ausnahme geworden, simplifizierende Gut-Böse-Weltbilder und die Verherrlichung des bewaffneten Kampfs haben heute nur mehr einen grotesken, mithin absurden Anstrich.

Dennoch ist zu kritisieren, das das Implodieren der Internationalismus-Bewegung in den 1990er Jahren in weiten Teilen der Linken hierzulande zu einer Weltvergessenheit geführt hat, die nur durch wenige Ausnahmen – Stichwort Chiapas-Solidarität – herausgefordert wurde. Solch eine transnationale Perspektive ist aber gerade deshalb wichtig, weil damit der Raum geöffnet wird, einen solidarischen Bezug zu sozialen Bewegungen in den so genannten Herkunftsländern von Migrant_innen aufzubauen. Lokale Kämpfe um den Zugang zu Wasser, Land, Saatgut, Bildung usw., die im globalen Süden geführt werden, können auf diese Weise begriffen werden, ohne paternalistische Konzepte traditioneller westlicher NGOs anzuwenden. Dies wurde in den letzten beiden Jahrzehnten eindrucksvoll von der internationalen Kleinbäuer_innen- und Landlosenorganisation „Via Campesina“ gezeigt.

Migrantische Arbeit in europäischen Ländern und die „Organisierung der Unorganisierbaren“ in Zusammenhang mit antirassistischen Kämpfen und Legalisierungskampagnen stellen ein weiteres Schlüsselelement für transnationale Zusammenarbeit von unten dar. Hier lohnt es sich, auf Erfahrungen von NoBorder-Kampagnen rund um Grenzcamps und Proteste gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex zurückzugreifen, des Weiteren auf Legalisierungs- und Solidaritätskampagnen mit Illegalisierten und migrantischen Arbeiter_innen.

Die Auseinandersetzung um ein BGE muss aus all diesen Gründen global und losgelöst von Herkunft und Papieren geführt werden. Wenn Grundeinkommen mit dem Argument eingefordert wird, dass Reproduktionsarbeit und unbezahlte, aber gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten Anerkennung finden sollten, dann gilt aus selbigen Gründen das Recht auf Grundeinkommen für Migrant_innen (denn sie produzieren gesellschaftlichen Reichtum in den am miesesten bezahlten Sektoren der westlichen Gesellschaften) und das Recht auf Grundeinkommen in Ländern des globalen Südens. Ein globales BGE müsste in die Idee der solidarischen Nord-Süd-Transfers eingebettet werden, die auch Reparationszahlungen angesichts der jahrhundertelangen Ausbeutung bzw. – aktuell – angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf Länder des globalen Südens berücksichtigt (diese Debatten werden aktuell unter dem Stichwort „Climate Justice“ geführt).

Konkrete, mithin organisatorisch-praktische Aspekte der Umsetzung eines globalen BGE müssen wohl erst ausführlich diskutiert werden. Es versteht sich, dass die Diskussionen über administrative Organisation für Distribution und Ausbezahlung bis hin zu Fragen der Bemessung der unterschiedlichen Höhe des Grundeinkommens in unterschiedlichen Ländern aufgrund aktuell unterschiedlicher Kaufkraft erst losgetreten werden müssen – wohl am besten in einem radikal-demokratischen Prozess von unten.

Diese Intervention soll lediglich begründen – und auch das nur holzschnittartig –, warum es aus politisch-emanzipatorischen Gründen unbedingt notwendig ist, das BGE global einzufordern.

1 Eine Ausnahme bildet das in Österreich breit rezipierte und durchaus positiv diskutierte Pilot-Projekt für ein BGE in Otjivero, Namibia (vgl. Big Nam und Augustin 07/ 2008). Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Initiative der AGRU Grundeinkommen, die im Frühjahr 2010 in der besetzten Akademie der Bildenden Künste Wien eine Veranstaltung zum Thema „Grundeinkommen und Migration“ organisierte (vgl. uni brennt).
2 So ist beispielsweise die Region Huelva in Südspanien davon geprägt, dass im Sektor der industriellen Landwirtschaft illegalisierte Arbeiter_innen auf der einen Seite zu migrantischen Arbeiter_innen mit so genannten „Herkunftsverträgen“ auf der anderen Seite in Konkurrenz gesetzt werden; vgl. EBF/NoLager Bremen 2009 sowie Kulturrisse Heft 1/2009.

Literatur
EBF/NoLager Bremen (2009): Peripherie & Plastikmeer. Globale Landwirtschaft – Migration – Widerstand. Wien. (Die Broschüre kann zum Soli-Preis von fünf Euro bestellt werden unter: Email).
Chacon, Justin Akers/ Davis, Mike (2007): Crossing the Border. Migration und Klassenkampf in der US-amerikanischen Geschichte. Berlin.
G8-Büro im Hessischen Flüchtlingsrat (2007): Texte zu Flucht und Migration – zu den Aktionstagen gegen den g8-Gipfel im Juni 2007. Dokumentation und Diskussion.
Newsletter „Crossing Borders“. Unter: No Border
transact!: infopoint during NoBorder Lesvos 2009. Download unter: transact!
Zeitung des Aktionsnetzwerks Globale Landwirtschaft zum g8-Gipfel in Heiligendamm Juni 2007: Widerstand ist fruchtbar – Ernährungssouveränität jetzt!.
Zeller, Christian (Hg.) (2004): Die globale Enteignungsökonomie. Münster.

Dieter A. Behr
ist u.a. bei (transact!) aktiv und promoviert in Wien zum Thema „Landwirtschaft – Migration – Supermärkte. Ausbeutung und Widerstand entlang der Wertschöpfungskette von Obst und Gemüse“.

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Andreas Exner/Brigitte Kratzwald: Solidarische Ökonomie & Commons sowie Karl Reitter: Bedingungsloses Grundeinkommen. Wien: Edition kritik & utopie im mandelbaum verlag 2012
„Arbeit“ ist zutiefst verwoben mit Identität, Anerkennung und (symbolischer) Teilhabe an Gesellschaft.
Heute geht es um die aktuelle Ausgabe der Kulturrisse, deren Lektüre wir euch herzlichst empfehlen wollen. Das Heft, unter dem Titel "Jetzt, für alle, bedingungslos: Grundeinkommen" will es in seinem Schwerpunkt nochmal genau wissen, denn das bedingungslose Grundeinkommen verfolgt wesentlich andere Ziele, wie etwa die bedarfsorientierte Mindestsicherung. In "A bisserl mehr Senf, bitte!" legen Radostina Patulova und Marty Huber eine Spur zur geheimnisumwitterten Entstehungsgeschichte der Risse-Kolumne "sputniks exits", die dann nahtlos in "sputniks on air" übergehend die paranoide Justiz anprangert.