Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen

„Jedermann hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ (Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948)

Jedermann hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948)

„Einem Menschen seine Menschenrechte verweigern bedeutet, ihn in seiner Menschlichkeit zu missachten.“ (Nelson Mandela, Friedensnobelpreisträger)

Die Sozialistische Jugend und die Volkshilfe  treten für eine humane, demokratische und gerechte Gesellschaft ein. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch mit gleichen Rechten und Pflichten geboren und mit gleicher Würde ausgestattet ist.  Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen die gleichen Chancen auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten haben und fordern daher völlig zu Recht ein Recht auf Bildung und Arbeit für alle. Wir stehen für eine Welt, in der alle Menschen an den Gütern und Freiheiten dieser Gesellschaft teilhaben können.

Europaweit fordern Flüchtlinge diese Versprechungen einer humanen, liberalen und wohlfahrtsstaatlichen Gesellschaft für sich ein. Erstmals in der jüngeren Geschichte treten Flüchtlinge selbst für ihre Forderungen ein. Um wahrgenommen und von der Politik angehört zu werden, sehen sich die Refugees gezwungen, zu sehr radikalen Mitteln zu greifen.

Als AsylwerberInnen ohne die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, sehen sie sich ihrer Menschenwürde beraubt und stehen dafür ein, ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Neben dem Arbeitsverbot geht es ihnen dabei u.a. um Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit, gesellschaftliche Isolation aufgrund von abgelegenen und immer wieder auch schwer mangelhaften Unterkünften, mangelnde Informationen über Rechte und Pflichten. Viele dieser Missstände wurden in den letzten Jahren, nicht nur rund um die Saualm in Kärnten, öffentlich gemacht – zum Positiven verändert hat sich allerdings wenig.

Man kann auch ja sagen!

Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich alle Bemühungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen von AsylwerberInnen in Österreich und Europa zu verbessern.

Ganz aktuell und konkret unterstützen wir die Forderung nach dem Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen. Asylsuchende sind in Österreich, mit wenigen Ausnahmen, während der oft jahrelang dauernden Asylverfahren, zur Arbeitslosigkeit verurteilt.  Die dadurch verursachte Langzeitarbeitslosigkeit führt zur Dequalifizierung und bringt massive Erschwernisse für die Integration in den Arbeitsmarkt mit sich. Die Möglichkeit der Erwerbsarbeit als unteilbares Menschenrecht muss auch AsylwerberInnen zugänglich gemacht werden. Kein Mensch darf zur Untätigkeit verurteilt werden.

Wir fordern daher:

  • Der BMWA-Erlass vom 1.5.2004, der die Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf die Saison-, Erntearbeit und „Neue Selbständigkeit“ beschränkt, muss aufgehoben werden. AsylwerberInnen müssen einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens 6 Monate nach Asylantragsstellung erhalten.
  • Die Beschränkung der Möglichkeit für AsylwerberInnen eine Lehre zu machen auf Mangelberufe muss aufgehoben werden ebenso wie die Altersbeschränkung auf 18 Jahre.
  • AsylwerberInnen darf der Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger verwehrt werden. Qualifizierung soll ebenso gefördert werden wie Sprachkenntnisse.
  • Weiters halten wir entlegene Quartiere ohne entsprechende Infrastruktur für unzumutbar. AsylwerberInnen sollen in die Entscheidung über den Wohnort eingebunden werden.
  • Darüber hinaus wünschen wir uns eine grundlegende Diskussion aller politischen und fortschrittlichen Kräfte mit dem Ziel, eine Asylpolitik zu schaffen, die den Grundsätzen und Visionen einer sozialen, demokratischen und gerechten Gesellschaft entspricht.

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